Ergänzungsantrag zur A.R.T. Satzung, Vorlage DS 356/2019

Resolution in diesem Sinne verabschiedet mit 44 Ja-Stimmen, 1 Nein und 1 Enthaltung „Neufassung der Gebührensatzung des Zweckverbandes A.R.T.“ Der Stadtrat möge beschließen: Die Vertreter*innen des Stadtrates in der „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft im Raum Trier“ sowie in der „Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier“ erhalten folgende Weisung:

21.08.19 –

Resolution in diesem Sinne verabschiedet mit 44 Ja-Stimmen, 1 Nein und 1 Enthaltung

Ergänzungsantrag zur Vorlage DS 356/2019

 

„Neufassung der Gebührensatzung des Zweckverbandes A.R.T.“

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Vertreter*innen  des Stadtrates in der „Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft im Raum Trier“ sowie in der „Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier“ erhalten folgende Weisung:

 

1. Für den „Hol- und Bringservice“ der Müllbehälter in der Stadt Trier soll eine Leerungsfrequenz angeboten werden, die nicht ausschließlich an eine 14tägige Abholung gebunden ist.

Bei geringerer Abholung ist auch eine niedrigere Gebühr anzusetzen.

 

2. Die A.R.T. soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten prüfen, ob über die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter hinaus, für Windeln eine zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit geschaffen werden kann.

 

Begründung:

Der Hol- und Bringservice ist eine Dienstleistung, die nur in der Stadt Trier angeboten wird.

Er soll in Zukunft 40,-€ jährlich kosten und nur in der Verbindung mit einer 14tägigen Leerung erfolgen.

Dieser Service ist aber gerade für ältere Mitbürger oder Menschen mit Behinderung wichtig. Diese Gruppe würde dann die Gebührenerhöhung in vollem Umfang treffen. Sie hätten auch keine Möglichkeit durch Mülleinsparungen reduzierend auf die Gebühren einzuwirken.

 

Der riesige Windelberg ist ein Problem. Zwar gibt es Alternativen zur Wegwerfwindel, diese sind für junge Familien oder ältere Menschen nicht immer leicht handhabbar.

Die Rechtsprechung lässt innerhalb der Gebührenordnung eine zusätzliche, kostenlose Abholung nicht zu. Die A.R.T. soll prüfen, ob es – ähnlich wie bei den zusätzlich zu erwerbenden Müllsäcken – Möglichkeiten gibt, Windeln unabhängig von den normalen Müllbehältern zu entsorgen.

 

Die beiden Punkte können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vom Zweckverband beschlossen und der Gebührensatzung zugefügt werden.

Eine Verschiebung der Beschlussfassung über die vorliegende Vorlage 356/2019 ist daher nicht notwendig.

                                                          

Richard Leuckefeld                                                                Jörg Reifenberg

Fraktion B90/Die Grünen                                                                  CDU-Fraktion

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Anträge | Soziales | Stadtratsfraktion | Umwelt | Wirtschaft

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