Antrag Stadtrat 24.Mai: "Sicherheit für Fußgehende im Straßenverkehr erhalten"

Der modifizierte Antrag wurde bei 2 Gegenstimmen der FDP einstimmig beschlossen. Diese geänderte Version im Anschluss an den ursprünglichen Text. SICHER ÜBERQUEREN! Der Stadtrat möge beschließen: 1. Der Abbau der Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) ist sofort zu stoppen. 2. Die Beratungen über jeden einzelnen Zebrastreifen sind aufzunehmen, mit der Zielsetzung möglichst viele Fußgängerüberwege zu erhalten. 3. Zu den Beratungen sind neben den bisher Beteiligten aus den „Verkehrsschauen“ folgende weitere Akteure einzubinden:

20.05.17 –

1.      Der Abbau der Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) ist sofort zu stoppen.

2.      Die Beratungen über jeden einzelnen Zebrastreifen sind aufzunehmen, mit der Zielsetzung möglichst viele Fußgängerüberwege zu erhalten.

3.      Zu den Beratungen sind neben den bisher Beteiligten aus den „Verkehrsschauen“ folgende weitere Akteure einzubinden:

-        der Beirat der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Trier

-        das Tricki-Büro und das Jugendparlament

-        das Schulamt

-        die Ortsbeiräte

-        der Dezernatsausschuss IV

4.      Finanzierungschancen für den verkehrsrechtlich ordentlichen Umbau der Fußgängerüberwege sind auszuschöpfen und den beteiligten Gremien vorzustellen (z.B. Nationale Klimaschutzinitiative, Ausnutzung bestehender Straßenbeleuchtung im Rahmen der Erneuerung der Straßenlaternen, KfW-Förderprogramme).

5.      Die Verwaltung legt bis Ende des Monats eine Liste der aus ihrer Sicht zu entfernenden FGÜ vor, mit der entsprechenden Begründung für jeden Einzelfall.

 

 

Begründung:

 

„Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen.“[1]

 

2001 wurden die aktuell geltenden R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen[2]) erlassen. Wesentliche Änderung der neuen Richtlinien war die Ausstattung der FGÜ mit einer ausreichenden Beleuchtung.[3] 2009 hat der Landesbetrieb Mobilität in einem Erlass nochmalig auf den Vollzug der Umsetzung der Änderungen hingewiesen und auch klar gestellt, dass die zuständigen StVB (Straßenverkehrsbehörden) „ggf. notwendige Beleuchtungseinrichtungen anordnen“ müssen.[4]

2017 kommt die StVB Trier ihrer „vornehmsten Aufgabe“, der „Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn“ mit einer Liste nach, laut der von 257 Fußgängerüberwegen in der Stadt 139 sofort entfallen sollen, 33 später entfernt werden sollen, über 42 in einer Verkehrsschau gerichtet werden soll, 17 bereits entfallen sind und nur 26 erhalten bleiben sollen. Damit entfallen 75-90 Prozent aller Fußgängerüberwege (je nach Ergebnis aus den Verkehrsschauen) im Stadtgebiet.

 

Die Stadt Mainz, mit 262 FGÜ vor die gleiche Aufgabe gestellt, ging bereits im Jahr 2007 einen anderen Weg. Es wurde eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ämtern, inklusive Schulamt für die Schulwegsicherheit, der Polizei und den Stadtwerken gebildet. In den darauffolgenden zwei Jahren alle Zebrastreifen begutachtet und die Ergebnisse anschließend mit den Ortsbeiräten besprochen. Die Änderungen durch die Ortsbeiräte gingen dann in die Vorlage für die Ausschüsse und den Rat ein. Im Ergebnis wurden in Mainz 90 Prozent der Fußgängerüberwege erhalten.[5]

 

Neben einer Umkehrung in der Haftungsfrage - vom Autofahrer hin zum Fußgänger - zeigen Verkehrsstudien die Vorteile von Fußgängerüberwegen auf.

 

Gemäß Untersuchungen der UDV (Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sind Zebrastreifen genauso sicher wie Lichtsignalanlagen, wenn diese auffällig markiert und beschildert sind, gute Sichtbeziehungen vorherrschen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wie Barrierefreiheit gewährleistet sind.[6] Die Unfallanalysen zeigen, dass Unfälle mit Fußgängerbeteiligung im Vergleich zu allen anderen Unfalltypen mit dem höchsten Anteil Getöteter und Schwerverletzter als besonders schwer einzustufen sind. Nur 4% der Unfälle dieses Typs fanden in den ausgewählten Orten an Zebrastreifen statt, deutlich mehr (18%) auf Fußgängerfurten und 70% an beliebigen Stellen auf der Fahrbahn. Dabei war die Verletzungsschwere auf Fußgängerüberwegen tendenziell geringer als an den anderen Stellen. Die Verkehrssituation wurde für 466 Zebrastreifen detailliert erhoben (davon 70 mit Fußgängerunfällen).[7]

 

Ein solch flächendeckender Kahlschlag bei den Fußgängerüberwegen gefährdet massiv die Ziele, die der Rat der Stadt Trier in Bezug auf den „Modal-Split“ (Verteilung der Anteile der jeweiligen Verkehrsteilnehmer) im Mobilitätskonzept 2025 beschlossen hat und kann zu einer unangemessenen Beschleunigung des Autoverkehrs und Gefährdung der Sicherheit führen".[8]

 

Sowohl für den Abbau der Fußgängerüberwege als auch für ihre Ertüchtigung fallen Kosten für die Stadt Trier an. Die Kosten für die Ertüchtigung können jedoch teilweise durch Fremdmittel gedeckt werden, z.B. der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes oder durch günstige Kredite der KfW für den barrierefreien Umbau.[9][10] Außerdem können Synergien erzeugt werden durch den zurzeit durchgeführten Laternenwechsel durch die Stadtwerke Trier, bei dem die Beleuchtung durch die zu ersetzenden Lampen geregelt werden kann.

 

Gez. Thorsten Kretzer                                                                                                           Gez. Wolf Buchmann

 



[1] Verwaltungsvorschrift: Zu § 25 Fußgänger; Zu Absatz 3; 1.I.

[3] vgl. DIN 5044 (DIN-EN 13201)  „Straßenbeleuchtung“ und DIN 67523 „Beleuchtung von Fußgängerüberwegen“

[4] Schreiben vom 12.11.2009; Aktenzeichen: 8706-124/00/01

[5] Vorlage der Stadt Mainz, Drucksache Nr.: 2028/2010

[6] vgl. Apel, Kolleck, Lehmbrock; Verkehrssicherheit im Städtevergleich, Berlin 1988

[7] Dr. Carola Mennicken: Sicherheits- und Einsatzkriterien für Fußgängerüberwege. (Veröffentlichungen des IvH der Universität Hannover, Band 24), Hannover 1999, 214 S. plus ca. 300 S. Dokumentation.

[9] Nationale Klimaschutzinitiative des BMUB  „Merkblatt zu den investiven Maßnahmen“ https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/_items/item_6903/v_merkblatt_investive_klimaschutzmanahmen.pdf „Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Straßenbeleuchtungssanierung auch für neue Lichtpunkte der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik (bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung) unter den oben genannten Bedingungen gefördert wird, um bestehende Beleuchtungsmissstände (z.B. an Fußgängerüberwegen oder an Bushaltestellen) zu beheben.“ (S.9)

[10]https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Kommunen/Finanzierungsangebote/Barrierearme-Stadt-Kommunen-(233)/

Modifizierter gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion

„Sicherheit für Fußgehende im Straßenverkehr erhalten“ 

1.      Der Rat der Stadt Trier spricht sich für den Erhalt möglichst aller Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Trier aus, insbesondere im Bereich von Kindergärten und Schulen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollen Fußgängerüberwege zurückgebaut werden.

2.      Die Beratungen über jeden einzelnen Zebrastreifen sind mit der Zielsetzung aufzunehmen, möglichst viele Fußgängerüberwege zu erhalten. Diese sollen zunächst in den Ortsbeiräten geführt und dann im Dezernatsausschuss IV zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

3.      Zu den Beratungen ist, neben den bisher Beteiligten aus den „Verkehrsschauen“, auch der Beirat der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Trier einzubinden. Das Tricki-Büro, das Jugendparlament, sowie das Schulamt erhalten die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.

4.      Finanzierungschancen für den verkehrsrechtlich ordentlichen Umbau der Fußgängerüberwege sind auszuschöpfen und den beteiligten Gremien vorzustellen (z.B. Nationale Klimaschutzinitiative, Ausnutzung bestehender Straßenbeleuchtung im Rahmen der Erneuerung der Straßenlaternen, KfW-Förderprogramme).

5.      Die Verwaltung legt dem Dezernatsausschuss IV eine Liste der aus ihrer Sicht zu entfernenden FGÜ vor, mit der entsprechenden Begründung für jeden Einzelfall.

6.      Im Übrigen bittet der Rat der Stadt Trier die Verwaltung, ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwege (RFGÜ) nachzukommen und diese nach und nach gem. Zif. 3.4. dieser Richtlinie mit der vorgesehenen Beleuchtung auszustatten.

 

 

Kategorie

Anträge | Mobilität | Sicherheit | Stadtratsfraktion

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