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03.09.20 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Im Sinne eines umfassenden Hitzeaktionsplans sind vorsorgende Maßnahmen zu treffen, um bei künftigen Hitzesommern das Leben in unserer Stadt für Menschen, Flora und Fauna zu erleichtern.
Dazu sind insbesondere folgende Schritte notwendig:
1. Vom Amt StadtGrün sind Konzepte zu entwickeln, wie das öffentliche und private Stadtgrün fit für die Zukunft gemacht werden kann. Dazu gehören z.B. Empfehlungen, welche Pflanzen und insbesondere welche Baumarten in unserer Stadt bevorzugt angepflanzt werden sollten, da sie hitzebeständig sind und auch mit wenig Wässerung auskommen. Es sind zudem Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Empfehlungen in die breite Öffentlichkeit zu tragen.
2. In unserer Stadt sind dezentrale Schattenräume zu schaffen, die für kühlere Temperatur sorgen und zugleich Aufenthaltsräume im Schatten im Freien darstellen. Hierbei kann es sich um weitere Grüne Klassenzimmer handeln wie in der Neustraße, aber auch um Wanderbaumalleen oder feste Bepflanzungen in Bereichen der Stadt, denen bislang schattenspendende Bepflanzung fehlt. Empfohlen wird zudem das Aufstellen von Bänken zur Erholung unter den Bäumen. Zu prüfen sind dabei nicht nur Straßenzüge, sondern auch großflächige schattenfreie Bereiche wie der Viehmarkt.
3. In unserer Stadt sind über das Stadtgebiet verteilte Trinkwasserspender zu errichten. Bei der Planung sind die Ortsbeiräte zu beteiligen.
4. Einrichtung einer Kommunikationsstrategie zu den Themen „Hitze und Prävention“ insbesondere im Hinblick auf ältere und geschwächte Menschen, analog der „alerte canicule“, die in Frankreich bereits seit Jahren intensiv kommuniziert wird. Bei dieser Aufgabe ist auch das Gesundheitsamt einzubeziehen.
5. Absolute Vermeidung von Bebauung in Frischluftschneisen.
6. Gebot zur Begrünung von Flachdächern und fensterlosen Fassaden. Helle Hauswände und Dächer sowie Cool Pigment Anstriche tragen zusätzlich zur Reduzierung der Strahlungswärme im Sommer bei.
7. Verbot von Schottergärten.
8. In der Bauleitplanung sind künftig bei allen relevanten Maßnahmen die Abwägungen gemäß BauGB § 1a Satz 5 zum Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels gesondert darzustellen.
9. Einrichtung eines Klimamonitorings auf Stadtteilebene auf Basis von bereits vorhandener Daten, z.B. jährlicher Datenvergleich der Parameter „Anzahl der Bäume auf öffentlichen Flächen“, „Größe öffentlicher Grünflächen“, „Größe versiegelter Flächen“.
Begründung:
Mit dem Sommer 2020 erleben wir den dritten Dürresommer in Folge. Die Niederschläge von Oktober bis Juni reichen nicht aus, um die heißen Sommerwochen zu überbrücken. Bäume, die einfach umkippen, sind eines der sichtbaren Zeichen dafür, dass unsere Natur und Umwelt mit den Herausforderungen durch Dürre und Hitze nicht zurechtkommt.
Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden zur Folge. Dies stellt auch eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar.
Der Hitzeperiode 2019 mit einer zuvor nie gemessen Spitzentemperatur von 40,6 Grad an der Wetterstation Petrisberg folgten in diesen Jahr drei Hitzetage mit über 38 Grad, dabei wurde in Trier mit 38,6 Grad die höchste Temperatur in diesem Sommer deutschlandweit gemessen. In der Kernstadt Triers, wo eine offizielle Messstation fehlt, führen die steinerne Bebauung und die geringe Durchlüftung zu einer zusätzlichen Belastung, da abends und nachts kaum Abkühlung erfolgt (Tropennächte über 20 Grad).
„Bei allen stadtplanerischen Entscheidungen müssen wir die zunehmende Erwärmung berücksichtigen“, sagte 2009 die damalige Frankfurter Umweltdezernentin Manuela Rottmann in einem Interview der „Frankfurter Rundschau“. „Wir müssen eine Stadt bauen, die ihren Beitrag leistet, den Klimawandel einzudämmen.“ Wir müssen alle uns möglichen Maßnahmen ergreifen, um unseren Baumbestand zu sichern und zugleich Überlegungen anstellen, wie wir die Bevölkerung insgesamt vor den negativen Auswirkungen der Hitzephasen schützen können. Dies muss die Leitlinie künftiger Stadtplanung sein.
In unserem Antrag greifen wir auf Maßnahmen zurück, die andernorts bereits ergriffen wurden: z.B. die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung in Paris.
zu 1.) Das Amt StadtGrün ist in Trier zuständig für die Pflege von Grünflächen, für Friedhöfe, Kleingärten, Kinderspielplätze, Ökologische Ausgleichsflächen, Freiraumplanung und Neubau von öffentlichen Grünflächen. Dieses Spektrum ermöglicht eine grundsätzlich neue Ausrichtung des städtischen Grüns.
Allgemein ist für die Pflanzen nicht die Hitze das Problem, sondern die Trockenheit. Aus diesem Grund ist StadtGrün dabei, das Bewässerungskonzept zu optimieren. Dabei werden voraussichtlich bauliche Lösungen notwendig und auch, Bewässerungssysteme in die Stadtplanung zu integrieren, mehr in Kreisläufen zu denken, so dass beispielsweise Regen- und Grauwasser mitbenutzt werden können.
Das Amt StadtGrün orientiert sich in seinem Aufgabenbereich an den Empfehlungen für Bepflanzungen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Zudem verfolgt das Amt Forschungsprojekte und testet selbst. Dabei wird beachtet, dass die Pflanzen Trockenheit und Frost aushalten müssen. Dieses Know-how kann die Stadt nutzen, um Empfehlung für hitzeresistente und trockenheitsertragende Pflanzen für den privaten und öffentlichen Bereich zu geben. Vor allem Bürger*innen, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder Grünflächen neu gestalten, aber auch Investoren und Baugenossenschaften können davon profitieren.
Um diese Empfehlungen in die Öffentlichkeit zu tragen, ist es neben Presseinformationen, Flyer und Broschüren Bildungs- und Mitmachangebot von StadtGrün Trier, die Menschen aktiv einzubinden. Dies kann beispielsweise Form von Veranstaltungen geschehen wie Vorträge und Mitmachangebote – Workshops, Seminare, etc. in der Werkstatt StadtGrün, dem Bildungs- und Mitmachangebot von StadtGrün Trier –, im Rahmen von Baum- und Beetpartnerschaften, aber auch Exkursionen und ein entsprechend ausgerichteter Gartenwettbewerb. Einer der Grundlagen hierfür ist der 2013 durch die Stadt Trier verabschiedete Aktionsplan „Essbare Stadt Trier“.
Die Arbeitsgruppe „Urbanes Gärtnern“, an der bisher Transition Trier, der BUND, die Gartenfreunde Mariahof, die Initiative Pro Pfalzel, die Lokale Agenda 21, die Bürgerservice gGmbh, Stadtratsmitglieder und Vertreter städtischer Ämter beteiligt sind, kann als Multiplikator tätig werden.
zu 2.) Grünflächen in den Städten – das gilt für öffentliche Parks ebenso wie für private Gärten – wirken sich positiv auf Makro- und Mikroklima aus. Sie dämpfen den Tagesgang der Lufttemperatur und die Windgeschwindigkeit. Schattenzonen bringen zusätzlich lokale Abkühlungseffekte und erhöhen die Verdunstungsraten.
Der Oaseneffekt kann jedoch nicht nur bei Grünflächen oder Parks genutzt werden, auch versiegelte Flächen können mobil begrünt werden. In Form von Grünen Klassenzimmern (Neustraße), Hochbeeten, Wanderbaumalleen, etc. ist es möglich, dezentrale Schattenräume in den Straßen und auf den Plätzen der Stadt zu schaffen. Verknüpft mit Sitzgelegenheiten entstehen Ruhezonen, die zum Aufenthalt in der Stadt einladen. Dass solche Schattenräume gerne angenommen werden, zeigen Palastgarten und Domfreihof. Diese kleineren begrünten Flächen bilden zusätzliche Abkühlungszonen und tragen zu einem besseren Stadtklima bei.
Um die Stadt widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu machen, müssen versiegelte Flächen entsiegelt sowie ungenutzte Flachen ökologisch wertvoll begrünt und nach Möglichkeit gärtnerisch nutzbar gemacht werden.
zu 3.) Das Land hat 2019 ein Förderprogramm „100 öffentliche Trinkwasserspender für Rheinland-Pfalz“ aufgelegt. Jede Kommune konnte einen Förderantrag für bis zu zwei Trinkwasserspender stellen und erhielt pro Trinkwasserspender einen Zuschuss in Höhe von 4 000 Euro. Davon hat auch Trier profitiert: Im Juli 2019 wurden öffentliche Trinkwasserspender am Domfreihof und im Palastgarten von der SWT, die auch die Folgekosten für Wartung und Beprobung übernahm, in Betrieb genommen. Diese Trinkwasserspender werden in Trier gut angenommen, reichen unserer Ansicht nach jedoch bei weitem nicht aus.
zu 4.) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat festgestellt, dass das Fehlen von nahegelegenen Grünflächen für die tägliche Erholung die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigt. Die WHO fordert daher von den kommunalen Verwaltungen, diese Erkenntnisse in den Planungen zu berücksichtigen.
Nachträgliche Erhebungen über die gesundheitlichen Folgen der Hitzewelle 2003 haben allein für Rheinland-Pfalz mit 1048 Toten eine statistisch ermittelbare Übersterblichkeit bei älteren und geschwächten Menschen belegt, (Kleine Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz Landtag RLP Dr. 14/3073: „Sterbestatistik und möglicher Zusammenhang mit der Ursache Hitzetod im Sommer 2003 in Rheinland-Pfalz“). Zu oft bleiben alte Menschen schutzlos ohne Hilfe in nicht klimatisierten Räumen der Hitze ausgesetzt.
Frankreich hat nach der Hitzewelle 2003, die in Frankreich tausende Menschenleben gefordert hatte, einen National Plan Canicule ins Leben gerufen. Das „System von Hot Weather Alert (SACS)“ soll von 1. Juni bis 31. August jedes die Bevölkerung informieren und den Risiken in Verbindung mit heißen Temperaturen vorbeugen. Im Gegensatz zu Frankreich fehlt es durch mangelnde Aufklärung im privaten Umfeld und Nachbarschaft, aber auch vielfach bei Behörden in Deutschland an Problembewusstsein.
zu 5.) Trier ist aufgrund seiner Tallage besonders von bestimmten Wetterlagen betroffen, vor allem die Innenstadt. Wenn jedoch ausreichend große Frischluftmengen aus der ländlichen Umgebung als Kaltluftabflüsse dorthin gelangen, verbessert sich die Situation in der Innenstadt. Deshalb ist die Sicherung des lokalen Luftaustausches immens wichtig.
Flächen mit starker nächtlicher Abkühlung oder mit großer „Reliefenergie“ tragen zur Ausbildung lokaler, thermisch induzierter Windsysteme bei. Frischluftschneisen sind daher aus Sicht der Klimatologen sinnvoll, schaffen aber in tropisch heißen Sommernächten nur wenig Abkühlung in der Wärmeinsel Stadt. Der Grund dafür ist, dass ein schwacher Wind vom Umland zu kraftlos ist, wenn er in der Stadt angekommen ist. Stößt der Wind in der Stadt aber immer wieder auf Hindernisse, also Gebäude, bilden sich Luftwirbel, die kühle Luft aus höheren Lagen an den Boden, also in das Mikroklima, ziehen. Die Luft bleibt damit in Bewegung und kann gleichzeitig die Ansammlung von Schadstoffen verhindern.
zu 6.) Wälder, Grünflächen und Parks, aber auch ein bepflanzter Innenhof, ein begrüntes Dach sowie eine begrünte Hausfassade, wirken positiv auf das Klima in der Stadt. Sie erhöhen die Lebensqualität, schaffen Artenvielfalt und tragen zu einem Wohlfühlklima bei.
Begrünte Fassaden und Dächer sind in doppelter Hinsicht nützlich für das Stadtklima: Sie verhindern das Aufheizen und damit die Reflexion der Wärmestrahlung von Stein- oder Betonfassaden und Dächern, andererseits unterstützt die Bepflanzung die Abkühlung des aufgeheizten Stadtklimas. Dachbegrünungen wirken bei Regen als Wasserspeicher und entlasten dadurch die städtische Kanalisation.
Den Bewohnern der Häuser bieten begrünte Dächer und Fassaden einen zusätzlichen Vorteil. Die Pflanzen an der Außenwand und auf dem Dach haben einen Isoliereffekt, der die Wärme im Sommer draußen und im Winter drinnen hält. Zudem hat ein regennasses grünes Dach einen Kühlungseffekt und verhindert die Aufheizung des Gebäudes.
Helle Oberflächen nutzen den Albedo Effekt der Reflektion von Wärme. Dieses Wissen wird traditionell z.B. in südlichen Breiten wie Andalusien, den Kanaren und Griechenland genutzt. Auch auf dunkleren Oberflächen kann durch Anstrich mit Cool-Pigment Farben eine ähnliche Wirkung erreicht werden.
Die Stadt Erlangen bei Nürnberg zum Beispiel hat im Juli 2019 das Förderprogramm „Gemeinsam mehr Grün für Erlangen“ für Begrünungsmaßnahmen aufgelegt. Es richtet sich an Privatpersonen, Interessengruppen und Unternehmen. Förderfähig sind Begrünungsmaßnahmen (Dach- und Fassadenbegrünung) an Bestandsgebäuden, Flächenentsiegelung, Begrünungsmaßnahmen von Höfen und Freiflächen, Baumpflanzungen sowie eine insektenfreundliche Grünflächengestaltung. Der Zuschuss beträgt max. 50 % der förderfähigen Kosten. Begrünungsmaßnahmen werden entsprechend der städtischen Haushaltsmittel mit bis zu 5000 Euro pro Maßnahme gefördert.
Vertical Gardening kann mehr als Spalierobst, Efeu oder Wilder Wein, moderne Systeme ermöglichen es, auch Beete in die Höhe zu pflanzen. Mittlerweile werden fertige Fassadenelemente zur schnellen Begrünung angeboten. In Chicago (USA) wurde beispielsweise ein Beschluss erlassen, dass alle neuen öffentlichen Gebäude eine Dachbegrünung erhalten müssen.
zu 7.) Anstelle von Stauden, Gehölzen und Grasflächen machen sich in Deutschlands Gärten zunehmend Schotterflächen breit. Vorgärten ähneln Steinwüsten, in denen Pflanzen – bis auf einzelne Solitärsträucher – unerwünscht sind. Bodenversiegelung durch wasserundurchlässige Folie oder Beton lassen das Wasser an der Oberfläche ablaufen; es wird nicht dem Grundwasser zugeführt. So wird das natürliche Bodengefüge vernichtet oder zumindest stark beeinträchtigt – der Boden verliert seine Funktionen. Auf diesen Flächen finden Tiere weder Nahrung noch Unterschlupf.
Schottergärten heizen das Stadtklima auf, denn sie wärmen sich bei Sonnenschein vor allem im Sommer enorm auf und halten diese Wärme über Nacht. Denn Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf die Umgebung auswirken, fehlen.
In Baden-Württemberg ist mit der Änderung von Landesbauordnung und Naturschutzgesetz zum 1. August die Neuanlage von Schottergärten – unter wenigen Ausnahmen – verboten. Zudem müssen vorhandene Schottergärten beseitigt werden (die Entscheidung über die Klage des Wirtschaftsministeriums steht noch aus). Die Landesregierung Niedersachsen bestätigt, dass Stein-, Kies- und Schotterflächen auf nicht überbauten Grundstücksbereichen gegen die Bauordnung des Landes verstoßen. Hessens Umweltministerium fordert Kommunen auf, in Satzungen und Bebauungsplänen Schottergärten zu unterbinden.
In Rheinland-Pfalz gibt es kein entsprechendes Ge- oder Verbot. Städte und Gemeinden können jedoch in Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen beziehungsweise Satzungen zu Denkmalzonen eigene Regelungen treffen. Darin kann zum Beispiel, ähnlich wie die Farbe bei Ziegeln, festgesetzt werden, ob Pflanzen im Garten erhalten werden müssen. Die Stadt München etwa verfügt seit 1996 über eine „Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen“. Die Stadt Mannheim beschloss 2018 eine „Begrünungssatzung für die Innenstadt und deren angrenzende Bereiche“. Diese dienen baugestalterischen Zwecken und haben das Ziel, durch angemessene Durchgrünung das Erscheinungsbild der Grundstücke und Gebäude und somit das Stadtbild zu verbessern.
Zu 8.) Im Flächennutzungsplan 2030 und seinem Begründungsteil wurden keine Bezüge zu Klimawandel und Klimafolgenanpassung dargestellt. Lediglich der Landschaftsplan geht auf diese Thematik ein. Im Text der begleitenden Klimaanalyse, die im Wesentlichen auf veralteten Klimadaten des vorherigen Jahrhunderts beruht, kommt der Begriff „Klimawandel“ überhaupt nicht vor. Es erscheint daher umso dringlicher, in künftig aufzustellenden Bebauungsplänen oder erforderliche Änderungen des Flächennutzungsplans dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung die gesetzlich gebotene Beachtung zu schenken.
zu 9.) Mit einem Klimamonitoring auf Stadtteilebene hätten die Ortsbeiräte/Stadträte ein konkretes Instrument, das ein Ergebnis ihrer jeweiligen Politik abbildet, und es lassen sich Langzeittendenzen für den jeweiligen Stadtteil festhalten. Hierdurch könnten Gegenmaßnahmen auf Basis konkreter Zahlen entwickelt werden. Ohne „Messbarkeit“ besteht die Gefahr von Maßnahmen ohne wirkliche Relevanz. Eine Reduktion nur auf die Gesamtstadt lässt die Unterschiede zwischen Stadtkern und Randlagen verschwimmen.
Anja Reinermann-Matatko
Fraktionsvorsitzende
Kategorie
Anträge | Bäume | Stadtratsfraktion | Umwelt
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