Anfrage vom 6.09.2019: „Finanzbeziehungen der Stadt Trier mit katholischer und evangelischer Kirche“

06.09.19 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

der SWR berichtete am 08.04.2019 über das „Hexengeld“, dass die Stadt Trier seit nunmehr 430 Jahren jährlich an das Bistum entrichtet.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir für die Stadtratssitzung am 26.09.2019 um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Worin liegt der Ursprung und woraus ergibt sich für die Stadt eine Verpflichtung zur Zahlung dieses „Hexengeldes“?

 

  1. Wie hoch waren die Kostenerstattungen aus kommunalen Mitteln an konfessionell gebundene Träger für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (z.B. Betrieb von Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern) in den Jahren 2017 und 2018? Wie hoch waren die übernommenen Trägeranteile?

 

  1. Wie hoch waren die Zahlungen, die die Stadt Trier in den Jahren 2017 und 2018 für Mieten oder Erbpachten an die katholische oder evangelische Kirche entrichtete und für welche Gebäude/Grundstücke?

 

  1. In welcher Höhe beziehen die katholische und die evangelische Kirche von der Stadt Trier darüber hinaus weitere Leistungen und was sind die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen dafür? Sind diese auch heute noch gültig?

 

  1. In welchem Umfang erhalten die katholische und die evangelische Kirche Befreiungen oder Minderungen von kommunalen Steuern und Abgaben?

 

Mit freundlichem Gruß und vielen Dank,

 

Michael Lichter

 

Kategorie

Anfragen | Finanzen | Soziales | Stadtratsfraktion

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