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03.05.12 –
Der Rat der Stadt Trier fordert die Landesregierung auf Schritte zu unternehmen, damit der Verkehrsverbund der Region Trier (VRT) nicht weiter ausgetrocknet wird.
Folgende Punkte hält der Trierer Stadtrat für zwingend notwendig:
Das Land Rheinland-Pfalz muss seinen gesetzlichen Aufgaben hinsichtlich der Konnexität nachkommen und die Belastungen für die kostenfreie Schülerbeförderung eins zu eins übernehmen.
Der Status des ÖPNV nach dem „Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr(Nahverkehrsgesetz - NVG)“, ist von einer freiwilligen Aufgabe in eine Pflichtaufgabe der Kommunen zu ändern. Die Träger des ÖPNV sind durch das Land Rheinland-Pfalz so auszustatten, dass sie die Grundversorgung im Sinne des Gesetzes gewährleisten können.
Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich per Bundesratsinitiative dafür ein, dass die Regionalisierungsmittel nach dem „Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG)“, an den tatsächlichen Bedarf angepasst, zumindest aber verdoppelt werden.
Bis zur Umsetzung der Punkte 2 und 3 wird die „Pauschale Finanzzuweisung“ nach § 10 des „Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz - NVG)“ von 1,02€ pro Einwohner auf 2,04€ erhöht. Dieser Satz zur Erhöhung der Zuweisung ist auch auf die erfolgten Dynamisierungen seit in Krafttreten des Gesetzes anzuwenden.
Das Land Rheinland-Pfalz legt Sonderprogramme für die Förderung des Umweltverbundes auf.
Begründung:
Die Entwicklung des ÖPNV ist eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft. Dies hat die Landesregierung auch mehrfach betont. Jedoch reichen die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus um strukturelle Verbesserungen zu erzielen.
Durch steigende Energie- und Lohnkosten, sowie durch neue Aufgaben, die von der Landesregierung auf die Kommunen übertragen wurden, ist sogar der Status Quo in seinem Bestand gefährdet.
So werden auf die Stadt Trier, durch die kostenfreie Schülerbeförderung Mehraufwendungen von mehreren Hunderttausend Euro zukommen. Die an die Verkehrsträger ausgeschütteten Regionalisierungsmittel werden derzeit jährlich um 1,5% angehoben; um jedoch den jetzigen Stand zu halten, ist mindestens eine Erhöhung von 2,5% erforderlich, neue Projekte im Sinne des Regionalisierungsgesetzes wären damit jedoch nicht möglich.
In den vergangenen Monaten wurden immer wieder Stimmen einzelner Unternehmen laut, die aus dem VRT „aussteigen“ wollten, weil sie bestimmte Strecken nicht mehr rentabel betreiben können. Ein einheitliches Tarifsystem und ein aufeinander abgestimmter Fahrplan sind jedoch für die Akzeptanz des ÖPNV entscheidend.
Um die Attraktivität des ÖPNV zu Erhöhen sind daher, neben den geforderten Erhöhungen der Mittelzuweisungen, auch Sonderprogramme für den Ausbau des Umweltverbundes notwendig.
Konzepte für die intelligente Verknüpfung von Bahn, Bus, Park and Ride, Carsharing und Leihfahrrädern, brauchen eine ausreichende Anschubfinanzierung und die fachliche Begleitung von erfahrenen Experten. Dies ist in den meisten Fällen von den Kommunen alleine nicht zu stemmen.
Mit freundlichem Gruß
Petra Kewes, Fraktionsvorsitzende
Anja Reinermann-Matatko, Mobilitätspolitische Sprecherin
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