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31.01.12 –
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 31.01.2012 ungeändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat möchte das in der Gemeindeordnung verankerte Petitionsrecht auf kommunaler Ebene durch die Entwicklung von transparenten Verfahrensweisen fördern, die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, ihr Recht wahrzunehmen.
Der Stadtrat sieht im Petitionsrecht ein wichtiges Element von Bürgerbeteiligung und bürgernaher Verwaltung; daher muss die Wahrnehmung dieses Rechts für die Betroffenen möglichst einfach und die Behandlung der Eingaben nachvollziehbar sein.
Deshalb beauftragt der Stadtrat den Ältestenrat, ein Verfahren zu entwickeln, das den oben genannten Vorgaben Rechnung trägt. Dabei ist auch die Einrichtung eines Petitionsausschusses zu prüfen.
Ein entsprechender abstimmungsfähiger Verfahrensvorschlag soll dem Stadtrat bis zum 31. Mai 2012 vorgelegt werden.
Begründung:
Die Praxis von Petitionsverfahren sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene belegt eindeutig, dass die jeweiligen Verfahrensvorschriften entscheidend dafür sind, wie die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht wahrnehmen.
Ein Petitionsverfahren darf keine Hürden aufbauen, es muss einfach und transparent gestaltet sein. Dann wird das Petitionsrecht von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen und kann sich zu einem wichtigen Instrument einer lebendigen Demokratie auf kommunaler Ebene entwickeln.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Marz
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