Antrag Stadtrat 17.04. „Die Sitzungen des Stadtrates auch für Menschen mit einer Hörbehinderung zugänglich machen

Einstimmig angenommen Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, UBT und Linken Der Stadtrat möge beschließen:  1. Sitzungen des Stadtrats werden durch das Instrument des Schriftdolmetschens für Menschen mit einer Hörbehinderung weitgehend barrierefrei zugänglich gemacht. 2. Der dadurch entstehende Text soll in geeigneter Form Teil der Übertragung des offenen Kanals werden.   

14.04.19 –

Einstimmig angenommen

Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, UBT und Linken

„Die Sitzungen des Stadtrates auch für Menschen mit einer Hörbehinderung zugänglich machen“

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Sitzungen des Stadtrats werden durch das Instrument des Schriftdolmetschens für Menschen mit einer Hörbehinderung weitgehend barrierefrei zugänglich gemacht.

2. Der dadurch entstehende Text soll in geeigneter Form Teil der Übertragung des offenen Kanals werden.

3. Hierfür werden finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 10.000,-  Euro veranschlagt. Für das Jahr 2019 dient dieser Betrag auch der Anschaffung erforderlicher technischer Geräte.

4. Die Umsetzung soll zügig, möglichst zur ersten Arbeitssitzung am 29. August 2019 erfolgen.

5. Für die Erstellung einer elektronischen Mitschrift werden darüber hinaus weitere 5.000,- Euro pro Jahr, für 2019 zeitanteilig die Hälfte hiervon, bereitgestellt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Dolmetscherbüro, dem offenen Kanal und dem Behindertenbeauftragten ein Konzept zu erarbeiten, das die oben beschriebenen Ziele erreicht. In diesem Zusammenhang prüft sie auch, ob grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Verschriftung und deren Übertragung im offenen Kanal (Untertitel) sprechen.
 

Sofern eine Zielerreichung ohne erhebliche Abweichungen möglich ist,  wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, das Konzept umzusetzen. Sofern dies nicht möglich ist, soll sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten prüfen und dem Rat spätestens am 29. August 2019  einen Vorschlag vorlegen.

Begründung:

Die Stadt Trier hat sich in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht, die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung auszuweiten und zu stärken. Die im Rahmen des Aktionsplans Inklusion umgesetzten und begonnenen Maßnahmen haben zu spürbaren Fortschritten geführt. Dennoch ist der Weg zu einer wirklich inklusiven Stadt Trier noch weit.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN Behindertenrechtskonvention wurde im Bereich der Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit einer Hörbehinderung wenig erreicht. Der politische Diskurs in Parlamenten und kommunalen Räten basiert auf dem gesprochenen Wort. Dies gilt ebenso für die Sitzungen von Ausschüssen und Fraktionen.

Die Zugänglichmachung von Ratssitzungen durch Schriftdolmetschen ist vor diesem Hintergrund ein erster, aber sehr wesentlicher Schritt, um die Partizipationsmöglichkeiten dieses Personenkreises zu stärken. 

Für die Fraktionen

 

Gez.

 

CDU             SPD                Bd.90/Grüne         UBT                        Die Linke

Udo Köhler   Sven Teuber   Wolf Buchmann    Christiane Probst   Theresia Görgen

Kategorie

Anträge | Demokratie/Teilhabe | Inklusion | Stadtratsfraktion

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