02.02.11 –
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 02.02.2011 ungeändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister,
Landesgesetze, die seit Inkrafttreten des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz vom Landtag beschlossen wurden und
neue Aufgaben auf Kommunen übertragen,
bestehende Aufgaben erweitern oder
für die Aufgabenerfüllung festgelegten Standards verändern
Im Wege einer kommunalen Verfassungsbeschwerde Landesgesetze, die den Anforderungen des Konnexitätsprinzips nicht genügen, durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Nach 6 Monaten ausführlich unter Vorlage der entsprechenden Zahlen schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Begründung:
Die Schuldenlast der Stadt Trier ist erdrückend. Die Spielräume für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben werden jedes Jahr geringer.
Gleichzeitig verabschiedet der Landesgesetzgeber Reformen, die durch die Kommunen umgesetzt und finanziert werden müssen. Dies gilt beispielsweise für die Schulreform oder die Ausweitung der Angebote im Bereich der Kinderbetreuung. Eine den tatsächlichen Kosten entsprechende finanzielle Deckung hat das Land in vielen Fällen jedoch nicht oder nur unzureichend vorgenommen.
Eine abschließende Beurteilung, welche Gesetze den Anforderungen des Konnexitätsprinzips genügen und welche insoweit verfassungswidrig sind, kann der Stadtrat alleine nicht vornehmen. Hierzu bedarf es einer systematischen, sorgfältigen und kritischen Prüfung durch die Verwaltung und deren Spitze.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Dahm
Kategorie
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