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06.11.18 –
Erhalt der Justizvollzugsanstalt in Trier
Der Rat der Stadt Trier spricht sich für den Erhalt der Justizvollzugsanstalt Trier am Standort in der Gottbillstraße in Trier aus.
Er bittet den Oberbürgermeister, diese Forderung des Stadtrates gegenüber dem zuständigen Justizministerium des Landes auszudrücken und sich bei diesem für den Erhalt des Standortes einzusetzen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Trier hat im Frühjahr 2018 mit Sorge von Plänen des Justizministeriums Kenntnis genommen, nach denen beabsichtigt ist, den Standort der Justizvollzugsanstalt in Trier aufzugeben und nach Wittlich zu verlagern.
Im Hinblick auf die Interessen des in der Justizvollzugsanstalt arbeitenden Personals, aber auch im Hinblick auf die innere Sicherheit der Stadt Trier und der psychosozialen Betreuung der Strafgefangenen erscheint dem Rat eine solche Verlagerung bedenklich.
Trier ist Sitz eines Landgerichts und Sitz des Amtsgerichts, das für alle Haftentscheidungen im gesamten Landgerichtsbezirk zuständig ist.
Zur Aufrechterhaltung einer effektiven Strafrechtspflege ist eine ortsnahe Untersuchungshaftanstalt, die eine zeitnahe und störungsfreie Zuführung inhaftierter Angeklagter und Beschuldigter ermöglicht, unerlässlich.
Auch ist es für die Polizeiarbeit von großer Bedeutung, dass sich in einem Oberzentrum wie Trier eine Justizvollzugsanstalt befindet. Bei jeder Festnahme mit dem Ziel einer Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt müsste die Polizei die betreffenden Personen nach Wittlich fahren, sollte eine Verlagerung stattfinden. Das würde sehr viel, in Trier dringend benötigtes Personal binden.
Vor allem aber würde auch die psychosoziale Betreuung der Strafgefangenen wesentlich beeinträchtigt werden. In der JVA Trier werden relativ geringe Freiheitsstrafen (bis zu 2 Jahren) bzw. sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen (nicht gezahlte Geldstrafen) verbüßt. Viele dieser Strafgefangenen haben ihren Lebensmittelpunkt in Trier oder in unmittelbarer Nähe von Trier. Gerade für solche Strafgefangenen ist der Erhalt von sozialen Beziehungen, d.h. regelmäßiger Besuch von Angehörigen, von existentieller Bedeutung. Besondere Wichtigkeit gewinnt die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten für die zu erstrebende Resozialisierung. der Strafgefangenen.
Sollte die JVA nach Wittlich verlegt werden, wäre der Erhalt solcher Kontakte in vielen Fällen wesentlich erschwert oder gar unmöglich, vor allem für solche Familienangehörigen, die über kein eigenes Fahrzeug verfügen. Die Erreichbarkeit der JVA Wittlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist bekanntlich nur schwer möglich. Zudem würden für die Angehörigen erhebliche zusätzliche Kosten anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Udo Köhler gez. Sven Teuber gez. Bernhard Hügle
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