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11.12.12 –
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 11.12.2012 geändert beschlossen.
Der Stadtvorstand wird aufgefordert, folgende Punkte zu realisieren:
Die Stadt Trier erstellt ein strategisches Konzept mit dem Ziel, den Erhalt und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zu gewährleisten.
Zukünftig ist bei der Schaffung von Baurecht (Erstellung von B-Plänen oder städtebaulichen Verträgen)darzulegen, welche Maßnahmen und Schritte geprüft wurden, um an den jeweiligen Standorten Rahmenbedingungen für preiswerten Wohnungsbau zu schaffen. Die Fördermöglichkeiten des Sozialen Wohnungsbaus sind dabei nachvollziehbar zu berücksichtigen.
Für potenzielle Investoren ist ein Verzeichnis von Flächen zu erstellen, auf denen bereits jetzt eine Bebauung möglich ist.
Die von den Fachgutachtern des Handlungskonzeptes für die städtischen Wohnungen vorgeschlagene “Anlauf- und Beratungsstelle“ ist für private Einzelpersonen wie auch Investorengemeinschaften einzurichten. Aufgabe dieser Stelle ist es, potenzielle Investoren aktiv anzusprechen und als “Lotse“ zur Verfügung zu stehen.
Begründung:
Trier gehört im bundesweiten Vergleich zu den Städten, in denen die Mietpreise am stärksten ansteigen. Eine niedrige Arbeitslosigkeit, die Nähe zu Luxemburg, die hohe Anzahl von Studierenden und die hohe Lebensqualität in der Moselstadt sind Ursachen für eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die sozialen Unterschiede nehmen auch in Trier weiter zu. Für Menschen mit niedrigem Einkommen wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mit dem “Wohnraumversorgungskonzept“ bearbeitet die Stadt Trier einen wichtigen Baustein des Problemfelds: den Umgang mit den verbliebenen ca. 700 städtischen Wohnungen. Darüber hinaus gibt es erheblichen Mehrbedarf an Mietwohnraum im unteren Preissegment. Die Anzahl der Sozialwohnungen in Trier verringert sich in absehbarer Zeit um die Hälfte und schmilzt weiter ab, weil Preis- oder Belegungsbindungen auslaufen. Dies ist nicht nur ein Problem für niedrige Einkommensgruppen, sondern verursacht mittlerweile auch Probleme unter den BezieherInnen mittlerer Einkommen. Laut einer Studie des Pestel-Instituts (Hannover) haben rund 9.450 Haushalte in Trier einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung. Pro 1.000 Einwohnerlnnen läge der Bedarf demnach bei 90 Sozialwohnungen und damit über dem Bundesdurchschnitt. Der reale Trend weist in eine andere Richtung. Um diesem zu begegnen, setzen Wohnungsbau-Initiativen auf folgende Maßnahmen:
Neubau von Sozialwohnungen
Ankauf von Belegungsrechten — Schaffung von Sozialwohnungen auf Zeit
Bauland für Mietwohnungsbau
Förderung durch die öffentliche Hand bei Modernisierung von bestehendem Wohnraum zur Deckelung von Mieten
Bei der Erstellung des strategischen Konzepts soll die Verwaltung Beispiele anderer Städte berücksichtigen und deren Elemente auf die Übertragbarkeit auf die hiesigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse überprüfen. Hierzu zählt u.a. die Frage nach Quoten- und Zeitvorgaben. So verpflichtet etwa die Stadt Hamburg ihre Bauträger und Investoren dazu, mindestens 30 % der Geschosswohnungen unterhalb des Mietspiegels anzubieten. Hiermit soll nicht nur ein Angebot sichergestellt, sondern auch sozialer Segregation entgegengewirkt werden.
Die Beispiele Freiburg, Münster und Tübingen zeigen, wie man bei einer entsprechenden Gestaltung
von B-Plänen
städtebaulichen Verträgen
bei Auflagen bei der Grundstücksvergabe
und dem Hinwirken auf ein breites sozialpolitisch orientiertes Bündnis von Wohnungsunternehmen, sowie Wohlfahrts- und Verbraucherorganisationen
gegen Wohnungsnot wirken kann und muss.
Dies ist möglich, wenn Stadtrat und Stadtvorstand sich diesen Zielen gemeinsam verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Rüffer
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