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12.12.13 –
Herr Oberbürgermeister Jensen beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.11.2013 zum Thema „Ärztliche Atteste von ehrenamtlich Tätigen" wie folgt:
In den vergangenen Jahren entwickelte sich eine Lobkultur für die ehrenamtlich tätigen Bürger in Form von besonderen Auszeichnungen, die es vorher so nicht gab. Allenorts wird betont, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement für eine funktionierende Gemeinschaft ist.
Nun hat das Forstamt alle für sie ehrenamtlich Tätigen aufgefordert, ein Attest des behandelnden Hausarztes vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Ehrenamtler erstens befähigt ist die ehrenamtliche Arbeit zu verrichten, und dass er keine ansteckende Krankheit hat. Des Weiteren wird zugesichert, dass die Stadt Trier die Kosten für das Attest übernimmt. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
Was ist die gesetzliche Grundlage für diese Aufforderung, und seit wann gilt diese?
Gilt diese Grundlage auch für Vereine etc.?
Wie viele ehrenamtlich Tätige sind von dieser Regelung verwaltungsseits gesamtstädtisch betroffen?
Wieso wurde die Anforderung bislang nicht an die Stadträte, oder andere Ehrenamtliche für Dezernate I, II und III gestellt?
Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Atteste?
Wurde im Haushalt 2013/2014 eine Position dafür eingestellt, und wenn ja unter welcher Position?
Wie gedenkt die Verwaltung den Bedarf an Ehrenamtlichen zu decken, der dadurch entsteht, dass bislang ehrenamtlich Tätige ihr Amt aufgrund dieser Verfügung niederlegen?
Antwort:
Es gibt keine gesetzliche Regelung für ärztliche Atteste von ehrenamtlich Tätigen. Es gibt auch keine generelle Handhabung. Wir verlangen von Ehrenamtlichen normalerweise keine ärztlichen Atteste. Dadurch erübrigen sich eine ganze Reihe von Fragen. Es gibt eine Ausnahme. Das ist das, was Sie zitieren. Das Forstamt ist der Auffassung, und ich schließe mich dem an, dass aufgrund der Tatsache, dass es körperliche Arbeiten im Wald, im Wildgehege, usw. dort oben gibt, dass eine Eignung, wie man sie von jedem, der zu uns in die Verwaltung kommt, eine ärztliche Eignung vollzieht.
Es handelt sich um eine kleine Gruppe, max. 13 Leute. Es hat sich auch niemand beklagt. Die Kosten liegen zwischen 5 und 15 €. Dazu braucht man auch keinen eigenen Titel, sondern eine Finanzierung erfolgt aus den laufenden Positionen heraus.
Es ist mir ganz wichtig, dass die durchaus von Ihrer Seite berechtigte Frage nicht dazu führt, dass draußen der Eindruck entsteht, als würden wir die Ehrenamtlichen in Vereinen, in Kindergärten, in Schulen, etc. zu ärztlichen Attesten bringen. Es handele sich nur um die im Forstamt ehrenamtlich Tätigen wegen der speziellen Bedingungen.
Zusatzfrage von Ratsmitglied Frau Kewes:
Vielen Dank. Soweit ich weiß, betrifft es die Leute, die im Haus des Waldes tätig sind, die weder mit den Tieren, noch mit den Bäumen zu tun haben und lediglich mit den Exponaten.
Antwort von Herrn Oberbürgermeister Jensen:
Das Forstamt hat die Personen, die ehrenamtlich bei ihnen tätig sind, zusammengefasst. Es ist in der Tat die Frage zu stellen, ob man es bei denjenigen und in dieser kleinen Gruppe, die wiederum nur im Haus des Waldes tätig ist und nicht im Umfeld arbeitet - ich weiß nicht, wie viele das sind, es ist eine kleine einstellige Zahl - überhaupt in Zukunft noch macht. Aber diejenigen, die körperlich dort tätig sind und mit den Tieren zu tun haben und mit dem Wildgehege, das sind nur ein paar Leute.
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