Stadtrat 17.04.: Antrag „Baumschutzsatzung für Trier“

Abgelehnt von allen Fraktionen außer den Linken Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung erarbeitet eine Baumschutzsatzung für die Stadt Trier. Die Erarbeitung findet im engen Austausch mit der Lenkungsgruppe Klima Umwelt Energie statt und schließt eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Bereich Umwelt- und Naturschutz mit ein.  

14.04.19 –

Abgelehnt von allen Fraktionen außer den Linken

Antrag „Baumschutzsatzung für Trier“

 

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung erarbeitet eine Baumschutzsatzung für die Stadt Trier.

 

Die Erarbeitung findet im engen Austausch mit der Lenkungsgruppe Klima Umwelt Energie statt und schließt eine Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Bereich Umwelt- und Naturschutz mit ein.

 

 

Begründung

 

Bereits vor sechs Jahren zeigte eine Anfrage im Stadtrat (05.02.2013), dass nur ein gutes Drittel aller Stadtbäume schadensfrei ist.

Ziel einer ökologischen Stadtpolitik muss es daher sein, möglichst alle Bäume in Trier zu erhalten. Diese und andere Erkenntnisse waren für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bereits in der Vergangenheit Anlass, eine Baumschutzsatzung zu fordern.

 

Dank dem gestiegenen Umweltbewusstsein in der Verwaltung und der kürzlich verabschiedeten Grünflächenstrategie wird den städtischen Bäumen mittlerweile schon mehr Aufmerksamkeit und Schutz zuteil.

 

Probleme bereitet jedoch eine fehlende Regelung für private Bäume, wie die Berichterstattung insbesondere im Frühjahr zum Ende der Schutzperiode - die vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gilt - zeigt.

 

Der Schutz privater Baumbestände ist abhängig vom Wissen und vom Wohlwollen der Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen. Dabei sind die privaten Bäume ebenso wichtig für Stadtklima, Stadtökologie und das Stadtbild wie die städtischen Bäume.

 

Die Fällung alter Kastanien beim alten Central-Hotel in der Rindertanzstraße wäre mit einer Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig gewesen. Eine Diskussion und eine Prüfung seitens der Verwaltung, ob die Bäume gefällt werden können oder nicht, fände in solchen Fällen dann vor der Fällung statt und nicht im Nachhinein.

 

Eine Baumschutzsatzung dient nicht der Erhöhung der Bürokratie, sondern dem Erhalt schützenswerter Baumbestände. Bestehende Satzungen enthalten immer auch Ausnahmeregelungen, bspw. wenn ein Baum eine Gefahr darstellt, er krank ist oder eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht verwirklicht werden kann. Auch kann in einer Baumschutzsatzung festgehalten werden, welche Bäume überhaupt schützenswert sind (z.B. Stammdurchmesser, Alter, Sorte, etc.).

 

Solche und andere Inhalte sollen von den Vertreterinnen und Vertretern der Lenkungsgruppe Klima Umwelt Energie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und den anderen dort vertretenen Interessengruppen diskutiert werden, um ein für das Stadtklima, die Stadtökologie und für das Stadtbild möglichst gutes und sinnvolles Ergebnis zu erzielen.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Peter Hoffmann

 

Kategorie

Anträge | Bäume | Stadtratsfraktion | Umwelt

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