

06.03.18 –
Wir Fußgehende fühlen uns im Straßenverkehr oft benachteiligt. Dabei sind wir Verkehrsteilnehmer wie alle anderen auch, mit Rechten und Pflichten. Stimmt das?
Nein – denn, wer als Fußgänger unterwegs ist hat weder Knautschzone noch Airbag. Daher steht er als schwächster Verkehrsteilnehmer unter besonderem Schutz. Auf ihn muss besondere Rücksicht genommen werden:
Zum einen gehört natürlich Barrierefreiheit und Sicherheit für Personen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Menschen dazu.
Aber auch benutzerfreundliche Ampelschaltungen an den Fußgängerüberwegen. Das ist besonders an großen Kreuzungen im Alleering notwendig.
Zum Beispiel die Kreuzung Mustorstraße/Ostallee. Da ist es besonders wichtig, dass die jeweils zwei ampelgeschalteten Zebrastreifen ohne Zwischenhalt überquert werden können.
Dafür ist die Installation von Tastern für die Anforderung von Grün ohne Zwischenstop für die Fußgänger eine mögliche Maßnahme. Oder die Neuprogrammierung der Kreuzung zu Gunsten der Fußgänger.
Einiges hat sich dabei in Trier im vergangenen Jahr wirklich verbessert. Aber der Fußverkehr muss für noch mehr Menschen attraktiver zu gestaltet werden. Immerhin ist er sauber und umweltfreundlich und trägt aktiv zur Verringerung der Umweltbelastungen durch Mobilität bei.
Und wo zu schmale Straßen die Umsetzung von Standards hinsichtlich der Breite von Gehwegen und Radfahrstreifen scheinbar nicht umgesetzt werden können, muss eine Diskussion über die Aufteilung der Verkehrsflächen geführt werden.
Petra Kewes
Kategorie
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