16.06.15 –
Früher war die Gleichberechtigung der Geschlechter kein Thema: Die Frau blieb zu Hause und kümmerte sich um Haushalt und Kinder, die Männer gingen arbeiten und trafen die Entscheidungen in Wirtschaft und Verwaltung. Entsprechend wurden Geld und Einfluss verteilt. Mittlerweile steht die Aufgabe, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, in Grundgesetz und Gemeindeordnung.
Die Verwaltung ist also verpflichtet, sich für die Gleichstellung der Frauen einzusetzen. Eine wichtige Schaltstelle in Trier ist die Frauenbeauftragte die dieser Tage ihren Bericht für das vergangene Jahr vorstellt. Darin zeigen sich die wichtigsten Eckpunkte der Gleichstellungsarbeit, zum Beispiel: Abbau der Lohnunterschiede, die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt und die ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen.
Ein wichtiger Bestandteil der Gleichstellungsarbeit ist das Gender-Budgeting. Dabei soll sichergestellt werden, dass Haushaltsmittel möglichst gerecht aufgeteilt werden. Die Stadt soll zum Beispiel für Sportarten, die eher von Frauen ausgeübt werden genauso viel ausgeben wie für Sportarten, die eher von Männern betrieben werden. Dass die Notwendigkeit von Gleichstellungspolitik noch nicht in allen Köpfen angekommen ist, zeigen die Bemühungen einiger lokaler Akteure, die Maßnahmen wie das Gender-Budgeting am liebsten wieder abgeschafft sähen.
Womöglich möchte man lieber wieder die Geschlechterverhältnisse von früher haben. Wir wehren uns dagegen, denn im Gegensatz zu den Vorstellungen mancher Zeitgenossen ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann kein Thema von gestern, sondern ein ganz aktuelles.
Peter Hoffmann
Ratsmitglied
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