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11.12.19 –
Fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, Die Linke, FDP für die Stadtratssitzung am 17.12.2019: "Tierfreier Zirkus":
Der Rat der Stadt Trier möge beschließen:
1. Die Stadt Trier sowie ihre Beteiligungsgesellschaften schließen künftig für das Messeparkgelände nur dann Nutzungsverträge mit Zirkusunternehmen oder vergleichbaren Einrichtungen ab, wenn die Unternehmen sich vertraglich verpflichten, Wildtiere jeglicher Art weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen.
Bis zum heutigen Tage abgeschlossene Verträge sollen von diesem Beschluss nicht berührt werden.
2. Die Stadt Trier soll gezielt nach alternativen (Zirkus-)Veranstaltungen für die Weihnachtszeit auf besagtem Gelände suchen.
3. Der Bürgermeister der Stadt Trier möge die Bundesregierung und das zuständige Ministerium auffordern, eine Verordnung zu erlassen, die Auftritte von Wildtieren in Zirkussen bundesweit verbietet. In dieser Aufforderung soll die Bundesregierung außerdem gebeten werden, dass sie im Falle einer weiteren Ablehnung einer solchen Verordnung, zumindest Regelungen erlässt, die es Kommunen zukünftig erleichtert eigene Entscheidungen auf diesem Gebiete treffen zu dürfen.
Zu Beginn wies Herr Beigeordneter Schmitt darauf hin, dass er den Stadtrat von rechtens her darauf aufmerksam machen müsse, dass es eine Reihe von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gebe, die solche Verbote von Städten aufgehoben hätten. Daher könnten die Gemeinden dieses Recht nicht durch ihr Selbstverwaltungsrecht unterlaufen.
Auch wenn es um Gefahrenabwehr gehe, werde seitens der Gerichtsbarkeit verlangt, dass es einen sehr genauen Grund geben müsse, dass genau an dieser Örtlichkeit, und nur an dieser Örtlichkeit eine besondere Gefahr bestehe. Es müsse sich also um eine ganz spezifische Gefahr handeln, die sich vor Ort realisiere. Herr Beigeordneter Schmitt merkte an, dass sich dies bisher beim Messepark-Platz, der für solche Veranstaltungen zugelassen sei, nicht ergeben habe. Zudem sei dieser auch ganzräumig umzäunt.
Es stehe dem Stadtrat frei, einen Appell an den Bundesgesetzgeber zu richten.
Werde der vorliegende gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der FDP-Fraktion vom Stadtrat beschlossen, so sei der Oberbürgermeister aufgrund der momentanen Rechtslage gehalten, diesen Beschluss auszusetzen und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen. Würde dieser Beschluss gefasst, sei er aufgrund der momentanen Rechtslage aller Voraussicht nach rechtswidrig.
In der anschließenden Diskussion wurde von der CDU-Fraktion eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Antrags beantragt.
Nach einer regen Diskussion wurde bei 45 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen (eine Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Stimmen der SPD-Fraktion und zwei Stimmen der AfD-Fraktion) und zwei Stimmenthaltungen (eine Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und eine Stimmenthaltung des Ratsmitgliedes der Freien Wähler) die getrennnte Abstimmung beschlossen.
Sodann beschloss der Stadtrat im Einzelnen:
Der Stadtrat beschloss dann folgende Punkte:
Bis zum heutigen Tage abgeschlossene Verträge sollen von diesem Beschluss nicht berührt werden. (bei 26 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen (12 CDU-Fraktion, 5 SPD-Fraktion, 4 AfD-Fraktion, 2 UBT-Fraktion, Stimme des Oberbürgermeisters) und zwei Stimmenthaltungen)
Im Anschluss an die Beschlussfassung wies Herr Oberbürgermeister Leibe darauf hin, dass er die Beschlüsse zu Punkt 1 und 2 aussetzen werde und der Kommunalaufsicht zur rechtlichen Prüfung übertragen wird. Das Meinungs- und Stimmungsbild des Punktes 3 werde er als Resolution an die Bundesregierung nach Berlin weiterleiten.
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