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14.03.15 –
Herr Oberbürgermeister Jensen beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 und der Linksfraktion vom 11.03.2015 zum Thema „Prozesskosten der Stadt Trier“ wie folgt:
Ich kann die Frage nur eingegrenzt beantworten und weise die fragenden Fraktionen darauf hin, dass es sich bei dem Umfang von Widersprüche, Prozessen u. s. w. bei Zehntausenden von Beschieden, die herausgegeben werden aus den unterschiedlichsten Ämtern, dass sich die Frage, wie Sie sie hier stellen, aus den vergangenen zehn Jahren und den entsprechenden Arbeitsaufwand für die jeweiligen Mitarbeiter nicht feststellen lässt.
Ich versuche aber dennoch, Ihnen zumindest ansatzweise, das, was wir beantworten können, natürlich zu beantworten.
Frage 1:
Wie viele Prozesse laufen derzeit in der Stadt Trier in den einzelnen Dezernaten?
Antwort zu Frage 1:
Wir haben vom Rechtsamt, wo die Dinge ja zusammenlaufen, alleine 119 laufende Prozesse. Das sind Verwaltungsgerichtsprozesse, Sozialgerichtsprozesse und Zivilprozesse im Hauptsacheverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren in unterschiedlichen Instanzen).
Daneben bearbeiten das Amt für Ausländerangelegenheiten einstweilige Rechtsschutzverfahren in Ausländersachen bei Verwaltungsgerichten, unser Zentrales Controlling die Arbeitsgerichtsprozesse und das Jugendamt Verfahren wegen Amtspflegschaften und Vormundschaften.
Frage 2:
Wie viele Widersprüche gibt es jährlich gegen Bescheide, die in den einzelnen Dezernaten erlassen werden?
Antwort zur Frage 2:
Widersprüche in 2014 im Dez. I (in 2014) gab es 20.
Im Dezernat II, also im Sozialdezernat, 104.
Im Dezernat III 31 und im Dezernat IV 116.
Zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 7 gilt das, was ich Ihnen eben sagte, dass sich das zum Teil in der Kürze der Zeit, aber die meisten Dinge eigentlich nicht abschließend recherchieren lassen, weil bei allen diesen Prozesse und die Behandlung von Widerspruchsbescheiden fast alle Ämter irgendwo tangiert sind. Und es wird nirgendwo die Arbeitszeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst, wieviel Minuten oder Stunden oder Tage sie sich mit einem Verfahren beschäftigen. Das ist einfach zu aufwendig.
Frage 6:
Wie hoch sind die internen Kosten (z. B. Arbeitsstunden Amtsleiter/Sachbearbeiter, Kosten Stadtrechtsausschuss) bei Fällen, wo es auf eine Klage hinausläuft?
Antwort zu Frage 6:
Wie gesagt, das sind Personalkosten, aber auch andere Kosten. Dazu existiert eben kein Zahlenmaterial.
Frage 7:
Werden bei strittigen Fällen Schiedsverfahren durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu Frage 7:
Bei strittigen Fällen werden keine ,Schiedsverfahren', sondern auf den Rechtsbehelf des Bürgers hin die Widerspruchsverfahren - in der Regel mit mündlicher Verhandlung - durchgeführt. Das ist die Anzahl, die ich eben in den einzelnen Dezernaten vorgelesen habe. In diesen Verfahren hat der Bürger nochmals die Möglichkeit, seine Auffassung vorzutragen; auch hat das jeweilige Fachamt auf den Widerspruch des Bürgers nochmal alles überprüft, ob eine Abhilfe in der Sache möglich ist.
Meine Einladung an die antragstellenden Fraktionen ist die, wenn Sie ganz präzise Fragen zu einem bestimmten Rechtsbereich habe, z. B. Bescheide zur Grundsicherung, wie es da aussieht, dann werden wir Ihnen gerne das auch beantworten und nur in dieser Komplexität aller Verfahren, aller Bescheide für die gesamte Verwaltung geht das nicht.
Zusatzfrage des Ratsmitgliedes Frau Kohrs:
Gibt hier in der Stadt so etwas wie ein Monitoring wie z. B. bei einigen Jobcentern. Wenn die Beschwerden eine gewisse Zahl übersteigen oder zu hoch sind, evaluiert und dann gegebenenfalls z. B. Maßnahmen ergreifen, wie z. B. Schulungen für das Personal, weil wenn man schaut, Dezernat II und IV auch, unterschieden sich in ihrer Höhe doch von Dezernat I und III. Gibt es so etwas hier in der Stadt?
Herr Oberbürgermeister Jensen beantwortete die Zusatzfrage wie folgt:
Also, ich gehe davon aus, dass überall dort, wo Bescheide rechtlich angegriffen, egal jetzt, in welcher Form, wenn sich da zu bestimmten Sachverhalten solche Einsprüche wiederholen, dass dann genau hingeschaut wird, was die Ursache dafür ist.
Wir wissen ja z. B. aus dem Hartz IV-Bereich, dass es Hunderttausende von Einsprüchen gegeben hat, weil der Umgang mit der Materie bundesweit wegen Unklarheiten im Gesetz, wegen Unklarheiten in der Ausführung u. s. w. eben zu einer solchen hohen Zahl geführt haben. Das gilt auch für einige andere Bereiche, dass sich in den Ämtern damit auch auseinander gesetzt wird.
Also, die Frage ist schon unser Anspruch, muss das sein, und der Ausschluss von Willkür, das gehört mit zur Aufgabe, zur Ausübung der jeweiligen Funktion.
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