Anfrage: Freiwillige Leistungen - Einsparziel im Bereich Kultur

13.06.13 –

Anfrage an Herrn Beigeordneten Egger.


Sehr geehrter Herr Egger,

wie bitten folgende Anfrage im Kulturauschuss am 13.06.2013 zu beantworten:

In der Kulturausschusssitzung am 11.04.2013 legte die Verwaltung die Ergebnisse des Gutachtens der Integrated Consulting Group (ICG) „Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Theaters Trier" dem Ausschuss als Tischvorlage vor.

Ein Einsparziel von 1 Mio. Euro ist für den Gutachter die Voraussetzung der Berechnung der Einsparlücke bis 2017 von 2 Mio. Euro (S.13).

Hierzu haben wir einige Nachfragen:


Frage 1:
Wann und von welchem Gremium wurde beschlossen:
a) das oben genannte „Einsparziel" der Stadt über 1 Million Euro?
b) die Festschreibung des städtischen Zuschusses für das Theater auf 5 Jahre ?

Ausgangspunkt für das genannte Sparziel war, wie bereits im Rahmen Ihrer ersten Anfrage mitgeteilt, der Haushaltsaufstellungsprozess für das HJ 2012. Maßgabe war es, dem Grundsatz der ADD, dass keine Ausweitung des freiwilligen Leistungsbereichs erfolgen darf, einerseits und der Diskussion bzw. Beschlusslage des Stadtrates zum kommunalen Entschuldungsfonds und dem KGSt-Prozess andererseits genüge zu tun. Die Mittelanmeldung des Theaters lag aber um 1,1 Mio. Euro im Kostenbereich höher als nach dem Haushaltsplan 2011 bei einer gleichzeitigen Zunahme der Einnahmen von nur rund 22 Tsd. Euro. Da es ausgeschlossen war, die Ausweitung des freiwilligen Ausgabenbereichs in dieser Größenordnung an anderer Stelle im Kulturetat einzusparen, sah sich das Dezernat veranlasst, dem Theater die Vorgabe der Einsparung im eigenen Budget zu erteilen. Der Betrag von 1 Million wurde nach Hauhaltsplan 2012 jedoch nicht erreicht. Das Zuschussbudget stieg für die Stadt um rund 400 Tsd. Euro. Durch die Verabschiedung des Haushaltsplans und des Nachtrags 2012 wurde letztlich der so gebildete Haushaltsansatz (in Kenntnis der Einspardiskussion) durch den Stadtrat genehmigt. Die Festschreibung des städtischen Theaterzuschusses für die nächsten 5 Jahre resultiert aus einer Vorgabe des Kulturdezernates für die Erstellung der Strukturuntersuchung durch die ICG, da die Finanzlage der Stadt und die Haltung der Kommunalaufsicht eine wesentliche Verbesserung der Finanzausstattung des Theaters auch in Zukunft nicht erwarten lassen. Der Zeitraum deckt sich mit der üblichen mittelfristigen Finanzplanung der Stadt.


Frage 2:

Ist es richtig, dass das Theater also lediglich aufgrund der Mehranmeldung ½ Mio. „einsparen" muss und somit das entworfene Szenario eine unkorrekte Grundlage hat? (siehe Tabelle S. 13).

Die ICG hat Verbesserungspotentiale gegenüber dem Haushaltsplan 2011, nicht gegenüber dem Haushaltsplan 2012 ermittelt. Somit trifft der von Ihnen vermutete Effekt nicht zu. Der Plan 2011 wurde als Ausgangspunkt der Untersuchung gewählt, weil erst für 2011 auch die Ist-Zahlen vorlagen. Außerdem hat die ICG herausgearbeitet (vgl. Folie 10 der Präsentation zum 11.4.), dass der Nachtragshaushalt 2012 dem gesteigerten Leistungsniveau des Theaters entgegenläuft, dies als eine Erklärung für die vom Theater in der Haushaltsdebatte vertretene Position.


Frage 3:

a) Wurde von der ADD für die Haushaltsgenehmigung 2012 eine Festschreibung der Zuschüsse und wenn ja diese explizit nur für den Kulturhaushalt und hier für das Theater gefordert ?

Der Haushalt 2012 der Stadt Trier wurde unter der Maßgabe genehmigt, dass das städtische Defizit im Ergebnishaushalt um 1,9 Mio. Euro zu reduzieren und die Reduzierung dabei innerhalb des freiwilligen städtischen Leistungsbereiches sicherzustellen ist. Von Seiten der ADD Trier –Kommunalaufsicht- wurde jedoch keine Festschreibung der kulturellen Zuschüsse, weder beim Kulturbüro, dem Museum noch dem Theater gefordert, da sie hierzu rechtlich nicht befugt ist (Stichwort: Kommunale Selbstverwaltung).

b) Gibt es seitens der ADD eine Einsparforderung für den HH 2013/14? Wenn ja, wie hoch ist diese?

In der Genehmigung für den Doppelhaushalt 2013 / 2014 hat die ADD –Kommunalaufsicht- der Stadt Trier für das Jahr 2013 eine Kürzung von 37.353 Euro und für das Jahr 2014 von 580.462 Euro auferlegt. Zur Sicherstellung der geforderten Kürzungen und der allgemeinen Haushaltswirtschaft hat der Oberbürgermeister für das Jahr 2013 eine 5 %ige Ausgabensperre auf alle freiwilligen Leistungsbereiche erlassen.


Frage 4:

Inwieweit haben die Gutachter innerorganisatorische Potenziale über ein Benchmarking hinaus untersucht? Z.B. Aufgaben im technischen Bereich, Arbeitsmengenverlagen nichttechnischer Bereich?

Die ICG hat Gespräche mit den Verantwortlichen der genannten Bereiche geführt, rechtliche Rahmenbedingungen für den Personaleinsatz geprüft, Daten zum Personaleinsatz ausgewertet, mit den Erfahrungen aus anderen Beratungsprojekten in Theatern und zusätzlich recherchierten Daten abgeglichen. Die Erkenntnis war, dass der Betrieb für das vorgehaltene Angebot bereits schlank organisiert ist. Auf Folie 13 ist dies mit dem vierten Spiegelstrich zusammengefasst.

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