Änderungsantrag zum Resolutionstext der AfD zum geplanten KiTa-Zukunftsgesetz

Stadtrat 21.03.2019 Der Text der Resolution der AfD „Für gute Betreuung, bessere Arbeitsbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung: Resolution zum geplanten KiTa-Zukunftsgesetz des Landes“ wird vollständig durch den folgenden Text ersetzt: Die Landesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf für das neue Kita-Gesetz in folgenden Punkten konkret zu ändern:

21.03.19 –

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Text der Resolution der AfD „Für gute Betreuung, bessere Arbeitsbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung: Resolution zum geplanten KiTa-Zukunftsgesetz des Landes“ wird vollständig durch den folgenden Text ersetzt:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf für das neue Kita-Gesetz in folgenden Punkten konkret zu ändern:

 

1.     Damit die Qualität der Kitas in Rheinland-Pfalz einheitlich sichergestellt wird, empfiehlt die Studie der Bertelsmann-Stiftung folgende Betreuungsrelation:

Für alle Krippenkinder (0-2): 3 Kinder pro Erzieher und Erzieherin anstatt der vorgesehenen 3,8 Kinder

Für Kindergartenkinder (3-6): 7,5 Kinder pro Erzieher und Erzieherin anstatt der vorgesehenen 11 Kinder

Es wäre wünschenswert, wenn dies mit der entsprechenden finanziellen Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz geleistet werden könnte.

2.     Die vorgesehenen Entwicklungs- und Sozialraumbudgets müssen dynamisiert werden und sich an die jährliche Kostensteigerung anpassen. So kann garantiert werden, dass das gute Betreuungsverhältnis auch in Zukunft bestehen bleiben kann.

3.     Leitungsdeputate werden den in den jeweiligen Kommunen bestehenden Verhältnissen angepasst und in den kommenden Jahren im gleichen Verhältnis fortgeführt. Ausfallzeiten werden erstattet und die weitere pädagogische Arbeit (z.B. interkulturelle und Sprachförderung) vom Land ausfinanziert.

4.     Inklusion wird für jedes Kind ermöglicht, die Kosten werden vom Land ausfinanziert. Außerdem wird eine geschlechtergerechte Pädagogik gefördert, die die Belange aller Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.Verschiedene Religionen müssen gleichermaßen ihren Platz in der pädagogischen Arbeit haben.

 

5.     Die Auslastungsquote wird den derzeitigen Verhältnissen in den jeweiligen Kommunen angepasst. Wird sie zeitweilig unterschritten, werden den Trägern und Kommen keine Mittel seitens des Landes gekürzt.

6.     Notwendige Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Betreuung werden vom Land finanziert, insbesondere Bau- und Ausbau von Gebäuden inklusive Frischküchen.

 

 

Begründung:

 

Kitas in Rheinland-Pfalz – Gerechtigkeit, Inklusion und Qualität

 

Frühkindliche Bildung und Erziehung haben zurecht einen hohen und steigenden Stellenwert in unserer Gesellschaft. Ein steigendes Bewusstsein für Qualität und ein gesteigerter Betreuungsbedarf führen zu höheren Anforderungen an Kitas, Träger und Kommunen. Geschlechtergerechte Politik die Abstand nimmt, von der konservativen Vorstellung, dass Frauen grundsätzlich zu Hause bei den Kindern bleiben, sondern gleichberechtigt ihre Berufstätigkeit wählen können, ist ein wichtiger Bestandteil moderner Bildungspolitik. Die gute Qualität der Kitas in RLP, die zunehmende Beitragsfreiheit und insbesondere die hohe Qualität der von den Erzieher*innen geleisteten Arbeit führt zu einer hohen Nachfrage. Kommunen und Träger müssen immer größere Anstrengungen leisten, um dies, trotz vielerorts klammer Kassen, zu realisieren. In der Realität finden sich nach der aktuellsten Studie der Bertelsmann-Stiftung große Unterschiede zwischen den Bundesländern, aber in den Bundesländern auch zwischen den Kommunen. Sodass in Deutschland der Wohnort eines Kindes über seine Betreuungs- und Bildungschancen entscheidet. Das darf nicht sein!

 

 

Novellierung ist zu begrüßen

 

Das aktuelle Kitagesetz stammt aus dem Jahr 1991. Die Novellierung ist daher notwendig und wird von allen begrüßt. Nach über 30 Jahren haben sich die Voraussetzungen und die Ansprüche an frühkindliche Erziehung erheblich geändert. Eine modernere Pädagogik und ein moderneres Familienbild verlangen nach einer Erneuerung. Die Vorstellung, dass Kinder nur vormittags in die Kita gehen, weil die Mutter als Hausfrau auf sie wartet, ist völlig überholt. Dies muss sich in einem neuen Gesetz widerspiegeln.

Die Erhöhung der Ausgaben, der Abbau von regionalen Disparitäten, die Stärkung der Elternbeteiligung und andere Verbesserungen sind gute Voraussetzungen, um Erziehung und Betreuung auf den richtigen Weg zu bringen.

 

Bildungspolitik muss gerecht, kindorientiert und inklusiv sein

 

Frühkindliche Bildungs- und Erziehungspolitik muss so ausgestaltet sein, dass sie niemanden ausschließt, weder aufgrund finanzieller Möglichkeiten, der Herkunft oder Behinderungen oder des Geschlechtes. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und sorgt dafür, dass die räumlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Gebäude in gutem Zustand, gut ausgebildete und fair bezahlte Erzieher*innen  und Eltern, die einbezogen werden und sich beteiligen können, sind für uns die Grundlage einer modernen und erfolgreichen Bildungspolitik. Sie muss inklusiv und geschlechtergerecht sein. Verschiedene Religionen müssen gleichermaßen ihren Platz in der pädagogischen Arbeit haben. Dem muss der Gesetzentwurf gerecht werden.

 

Betreuungsschlüssel muss verbessert werden

 

Wie gut eine KiTa ist, zeigt sich im Personalschlüssel, der sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat. Rein rechnerisch betreute eine Fachkraft 2012 noch 4,8 Krippenkinder, 2016 waren es 4,3 Kinder, die KiTa-Novelle schlägt 3,8 Kinder vor. Im Kindergartenbereich weichen die Zahlen je nach Bundesland erheblich voneinander ab: Von 6,1 Kinder in Baden-Württemberg bis zu 14,3 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings besucht im Osten gut die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kita, während es im Westen lediglich 28 Prozent sind. In der KiTa- Novelle werden 11 Kinder vorgeschlagen, die von einer Fachkraft betreut werden sollen.

 

Die bisher komplizierte Gruppenpersonalbemessung wird durch eine einheitliche Platzpersonalbemessung abgelöst. Damit einher geht die Absenkung der für die Bemessung relevanten Altersgrenze von U3/Ü3 auf U2/Ü2, was die Betreuungsrelation tatsächlich verschlechtert.

 

Durch diese Verschiebung verschlechtert sich das Betreuungsverhältnis der Zweijährigen erheblich und somit auch das Betreuungsverhältnis insgesamt. Insbesondere das Betreuungsverhältnis der Kinder ab dem 2. Lebensjahr ist aus pädagogischer Sicht absolut unzureichend und muss verändert werden. Damit die Qualität der Kitas bundesweit sichergestellt werden kann, empfiehlt die Studie der Bertelsmann-Stiftung folgende Betreuungsrelation:

1:3 für Krippenkinder (0-2 Jahre)

1:7,5 für Kindergartenkinder (3-6)

Der Ländervergleich zeigt: Baden-Württemberg erreicht diese Werte bereits jetzt schon!

 

Die Landesregierung möchte 62 Mio. Euro zusätzlich in die Kitaerziehung investieren. Allein zur Umsetzung des angemessenen Vorschlages der Bertelsmann-Stiftung bräuchte es laut der Stiftung 208 Mio. Euro. Dies zeigt, dass die geplante Finanzierung nicht ausreichend ist. Ein möglicher Ausgleich über Sozialraum- und Entwicklungsbudget ist kritisch zu sehen, da einige Kitas dadurch benachteiligt werden könnten, insbesondere in Kommunen, in denen heute ein vergleichsweise guter Betreuungsschlüssel existiert. Die Budgets dürfen auf keinen Fall festgeschrieben sein, sondern müssen an die allgemeine Preissteigerung und Kostenentwicklung gekoppelt werden.

 

Zudem ist der gute Ansatz, Leitungsanteile mit einem Personalschlüssel zu berücksichtigen, zu gering bemessen. Grundsätzlich soll einer Einrichtung 0,128 VÄ zustehen, zusätzlich 0,005 VÄ pro 40 Stunden wöchentliche Betreuungszeit. Das bedeutet, dass für eine voll freigestellte Leitung ca. 6.900 Betreuungsstunden erforderlich sind. Das entspricht 150 Ganztagsplätzen oder einer Kita mit 6 Regelgruppen à 25 Plätzen. Die Realität in den meisten Einrichtungen sieht anders aus. Der tatsächliche Aufwand muss berücksichtigt werden, das Leitungsdeputat höher sein. Ein weiteres Problem ist die Vorgabe zur Erfüllung einer 92%-Belegung mit Erstattungsverpflichtungen bei Auslastungsunterschreitungen. Viele Einrichtungen können diese nicht erreichen, dies geschieht aber nicht Unwillen, sondern wegen zahlreicher anderer Gründe. Im Falle einer ungewollten Unterschreitung werden Träger und Kommunen mit den damit verbundenen finanziellen Belastungen allein gelassen.

Die Inklusion von Kindern mit Behinderung ist eindeutig zu begrüßen. Das Gesetz muss hierfür Möglichkeiten für ggf. benötigtes Personal vorsehen.

 

 

Elternbeteiligung muss gestärkt werden

 

Die Elternbeteiligung stellt einen wichtigen Aspekt der pädagogischen Arbeit dar. Die Arbeit in den Kitas muss den Eltern noch mehr als bisher transparent gemacht werden und es müssen ihnen dort, wo dies bisher nicht der Fall war,  Teilhabe- und Einflussmöglichkeiten geboten werden. Die erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten sind daher zu begrüßen. Die zusätzliche Gründung eines Beirates stellt jedoch grundsätzlich keine Bereicherung der Elternbeteiligung dar. Er soll daher nur dort geschaffen werden, wo die Elternausschüsse diese Funktion nicht übernehmen können oder keine anderen funktionierende Beteiligungsmöglichkeiten bestehen.

 

Gesundes und frisches Essen in allen Kitas

 

Der Gesetzentwurf beinhaltet richtigerweise einen Anspruch auf 7 Stunden Betreuung. Dadurch wird die Mittagsverpflegung eine steigende Bedeutung erlangen. Hier sollte sichergestellt werden, dass die Mittagsverpflegung eine sehr gute Qualität hat und eine gesunde, ausgewogene Ernährung ermöglicht. Als Vorbild kann hier bspw. das Modell der Gesundkitabetrachtet werden. Hier steht eine gesunde Ernährung mit Biolebensmitteln im Fokus. Kommunen müssen bei durch das Gesetz notwendigen Investitionen z.B. in Frischküchen unterstützt werden.

 

Kommunen müssen bei Investitionen entlastet werden

 

Die Kommunen in RLP haben die Kitabetreuung in den letzten Jahren erheblich ausgebaut und massiv in den Bau entsprechender Gebäude investiert. Die Kommunen müssen jedoch beim zukünftigen Ausbau stärker unterstützt werden.

 

Trägervielfalt

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 44,7% der zuwendungsfähigen Personalkosten in kommunalen Einrichtungen und 47,2% der zuwendungsfähigen Personalkosten in Einrichtungen anerkannter freier Träger durch Zuweisungen des Landes erstattet werden. Viele kleine Träger brauchen höhere Zuwendungen, um bestehen zu können. Allerdings gibt es auch einige große Träger mit professionellen Strukturen, die durch unterschiedliche Zuwendungen gegenüber kommunalen Trägern begünstigt werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

      Peter Hoffmann

 

 

Kategorie

Anträge | Demokratie/Teilhabe | Kinder/Jugend/Familie | Stadtratsfraktion

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