Neue Zielsetzung für das Plangebiet BK 24 „Zwischen Schönborn- und Güterstraße“

Antrag Stadtrat 17.12.2019 - Der Antrag wurde von der Mehrheit des Rates bei 19 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt. Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Plangebiet BK 24 „Zwischen Schönbornstraße und Güterstraße“ als neue Zielsetzung ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO zu prüfen und das Ergebnis im zuständigen Ausschuss möglichst bis Mitte 2020 vorzutragen. 2. Im Rahmen der Prüfung ist die bisher anvisierte Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in der Schönbornstraße hinsichtlich seines Nutzens und Auswirkungen für die Ortsbezirke Kürenz, Trier-Nord und Trier-Mitte/Gartenfeld zu hinterfragen und mit dem Bedarf zusätzlichen Wohnraum zu schaffen abzuwägen.

11.12.19 –

Antrag Stadtrat 17.12.2019 - Der Antrag wurde von der Mehrheit des Rates bei 19 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Plangebiet BK 24 „Zwischen Schönbornstraße und Güterstraße“ als neue Zielsetzung ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO zu prüfen und das Ergebnis im zuständigen Ausschuss möglichst bis Mitte 2020 vorzutragen.

2. Im Rahmen der Prüfung ist die bisher anvisierte Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in der Schönbornstraße hinsichtlich seines Nutzens und Auswirkungen für die Ortsbezirke Kürenz, Trier-Nord und Trier-Mitte/Gartenfeld zu hinterfragen und mit dem Bedarf zusätzlichen Wohnraum zu schaffen abzuwägen.

 

Begründung:

Der Stadtrat hat mit seinen 1997 und 2009 getroffenen Grundsatzbeschlüssen als Zielsetzung für das Plangebiet eine „flächenextensive Nutzungsmischung für die Bereiche Gewerbe/Handwerk und in untergeordnetem Umfang auch Einzelhandel zur Versorgung des Gebietes“ definiert. In den Folgejahren wurde das Planungsziel um ein neues Versorgungszentrum im Bereich der Schönbornstraße erweitert.

Der gesamte Bereich entlang der Güterstraße hat einen beschämenden Hinterhofcharakter. Dabei ist das städtebauliche Potential dieses Gebietes nach unserer Auffassung enorm: Es ist groß und liegt nah an der Innenstadt. Mit der von uns gewünschten direkten Verbindung an den Hauptbahnhof wäre nicht nur dieses Gebiet, sondern auch Teile der Stadtteile Gartenfeld und Alt-Kürenz an die Innenstadt und die im Alleencenter angesiedelte Nahversorgung angeschlossen.

Die vorliegenden Untersuchungen zu den vorgesehenen Bebauungen auf dem Walzwerkgelände und der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums an der Schönbornstraße haben gezeigt, dass diese mit erheblichen Verkehrsproblemen verbunden sind. Konzepte, ob bzw. wie diese Problematik gelöst werden kann wurden bisher nicht vorgestellt.

Wir bezweifeln, dass das anvisierte Nahversorgungszentrum am Standort Schönbornstraße zu einer tatsächlichen Verbesserung der Nahversorgung führt: Für Alt-Kürenz läge es nur 100 m näher, als der EDEKA in der Schöndorferstraße. Die Bewohner des Stadtteils Gartenfeld und die betroffenen Einzelhändler sehen die Gefahr, dass das lebendige Angebot diverser echter „Nahversorger“ in der Gartenfeldstraße durch die Konkurrenz eines Nahversorgungszentrums zunichte gemacht wird.

Seit den Grundsatzbeschlüssen von 1997 und 2009 hat sich die Situation verändert und sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt verschärft. Wir erachten es daher für sinnvoll das nach unserer Auffassung veraltete Planungsziel zu hinterfragen und mit der Ausweisung des Plangebietes als Mischgebiet den Bau von Wohngebäuden zu ermöglichen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

D. Heinrich

 

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