03.03.20 –
Bereits im Jahr 2013 wurde mit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes das neue Berufsbild der Notfallsanitäter*in geschaffen. Die Notfallsanitäter*innen lösen den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten ab und man erlaubt bzw. verlangt von ihnen aufgrund der hochwertigen Ausbildung sogar die Durchführung heilkundlicher -also auch ärztlicher- Maßnahmen.
Daher heben sich die Notfallsanitäter*innen nicht nur durch ihr Wissen und ihre Fähigkeiten, sondern auch durch die von ihnen verlangten Tätigkeiten gegenüber nicht-ärztlichen Berufsgruppen ab. Somit nehmen die Notfallsanitäter*innen qua Gesetz eine besondere Aufgabe mit höchsten Ansprüchen in der Notfallversorgung der Patienten wahr. Diese hohen Ansprüche spiegeln sich richtigerweise in nahezu allen Rettungsdienstbereichen sowie Hilfsorganisationen in einer angemessen höheren Entlohnung wider.
Auch in nahezu allen Städten wurde diese bessere Bezahlung umgesetzt – leider bislang nicht in der Besoldung der Notfallsanitäter*innen, die bei der Stadt Trier beschäftigt sind. Trotz zusätzlicher Qualifikationen und langandauernder Weiterbildungsmaßnahmen werden diese immer noch nach dem Stand wie vor der Gesetzesneuerung im Jahr 2013 vergütet. Wir fordern eine Höhergruppierung und eine Bezahlung, die dem hohen Ausbildungsstand und der großen Verantwortung der Notfallsanitäter*innen gegenüber den ihnen anvertrauten Patienten gerecht wird und werden dies im Steuerungsausschuss thematisieren.
Michael Lichter
Stadtratsfraktion
Kategorie
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