Zum Entwurf des Fächennutzungsplan (FNP)

08.04.15 –

Nach mehreren internen Beratungen und Diskussionsrunden haben die Grünen einen ausführlichen Fragenkatalog an die Verwaltung verschickt. 

Die Beantwortung wünscht sich die Fraktion vor der nächsten Dezernatsausschusssitzung am 23.04.15.

Bis dahin soll eine Auswertung vorgenommen werden und Änderungs- und Ergänzungsanträge formuliert. 

Dominik Heinrich, Sprecher für Bauen und Stadtentwicklung:  „Die Stadt kommt auf Grundlage ihrer Berechnung zu einem zusätzlichen Bauflächenbedarf von 120 ha Nettobauland (150 ha brutto). Die nun vorgesehene neue Flächenausweisung beträgt sogar 133 ha Nettobauland (183 ha brutto, ca. 220 Fußballfelder). 

Nach der Berechnungsmethode des Entwurfs zum Regionalen Raumordnungsplan (ROP), ergäbe sich aber nur eine zusätzliche Wohnbauflächendarstellung von 44,27 ha. Dies betont auch die landesplanerische Stellungnahme der SGD Nord. Wir bitten die Stadt diesen Widerspruch aufzuklären“. 

Auch andere Berechnungsmethoden, Umweltaspekte und die verkehrliche Fragestellungen - wie mögliche Auswirkungen auf den vom Stadtrat verabschiedeten „Modal Split“ - erscheinen der Fraktion problematisch. 

„Wir sind gespannt auf die Antworten und werden unsere weiteres Vorgehen danach abstimmen“, so Heinrich abschließend.

 

Die Anfrage.

Sobald die Antwort erfolgt wird sie hier eingestellt.

 

 

Sehr geehrte Frau Kaes-Torchiani, 

vielen Dank für die frühzeitige Mitteilung, dass die Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes am 23.04.2015 im Dezernatsausschuss IV auf die Tagesordnung aufgenommen wird.

Als Ergebnis unseren nun weitgehend abgeschlossenen internen Beratungen und Diskussionsrunden des Flächennutzungsplanentwurfes und den hierzu bisher eingegangenen Stellungnahmen mit der Grünen Basis, bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragenkomplexe: 

1. Die SGD Nord weist in ihrer auf den 13.1.2013 datierten landesplanerischen Stellungnahme darauf hin, dass sie bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bei den Bedarfs- und Schwellenwerten zu anderen Ergebnissen als die Stadtverwaltung Trier kommt.  

Konkret wird von der SGD Nord der Schwellenwert von 44,27 ha benannt, der den entsprechenden Wert des FNP-Entwurfs wesentlich unterschreitet. In diesem Zusammenhang weist die SGD Nord darauf hin, dass nach dem neuen Raumordnungsplan (ROP) nur in der von ihr berechneten Größenordnung von 44,27 ha Wohnbauflächendarstellungen zulässig sind. 

Fragen:  

a)     Sind diese Aussagen der SGD Nord weiterhin gültig?

b)     Warum kommt die SGD Nord zu anderen Berechnungsergebnissen?

c)     Besteht die Gefahr, dass der Flächennutzungsplanentwurf mit seinen höheren Flächenansätzen von der SGD Nord als nicht zulässig erklärt wird? 

2. Zur Berechnung des Flächenbedarfs für Wohnungsneubauten verwendet der Entwurf zum Flächennutzungsplan die Methodik des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Dieser beruht auf deutschlandweiten Annahmen; nicht auf Erhebungen in der Stadt Trier.

So wird unkritisch die Annahme eines zusätzlichen Bedarfs durch Abgang aus dem Wohnungsbestand von 30 % durch Abriss, Zusammenlegungen von Wohnungen sowie Umnutzungen vom BBSR übernommen. 

Frage:

Welche Zahlen über den Abriss, die Zusammenlegungen und Umnutzungen von Wohnungen in den letzten Jahren und in der aktuellen Entwicklung liegen der Stadtverwaltung vor? 

3. Wegen der erhöhten  Nachfrage nach kleinen Wohnungen z.B. für Studierende und angesichts des angespannten Wohnungsmarkts, ist in Trier in den letzten eine gegenläufige Tendenz der Schaffung neuer Wohnungen im Bestand z.B. durch Teilung von Wohnungen, Umnutzungen sowie Dachgeschoßausbauten zu beobachten. 

Frage:

Welche zahlenbasierte Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die beschriebene Entwicklung? 

4. Weitere 51 % des Neubaubedarfs entstehen nach den Annahmen des BBSR durch Fehlverhältnis von angebotenem und nachgefragtem Wohnraum (u.a. wachsender Wohnflächenbedarf, Wunsch nach Eigentumsbildung). 

Fragen:

a)     Wenn diese Annahmen für Trier angewendet werden, trifft es zu, dass im Falle des Umzugs in Neubauten, die weniger nachgefragten Wohnungen dem Wohnungsmarkt immer noch zur Verfügung stehen?

b)     Warum werden diese weniger gefragten Wohnungen in der weiteren Bedarfsplanung bezüglich der Bevölkerungsentwicklung im Entwurf zum FNP nicht berücksichtigt? 

5. Frage:

Wie viele Wohnungen wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 - unterteilt nach Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäuser - in Trier fertiggestellt? 

6. Frage:

Um wie viel haben sich - seit Stand 2010 - die noch verfügbaren Bauflächen im Bestand

verringert?

7. In einer Kurzfassung des Wohnungsbauberichtes des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird für Kernstädte ein Verhältnis Mehrfamilienwohnungen zu 1-2 Familienwohnungen, also  von 60 zu 40 angenommen, nicht umgekehrt wie im FNP Entwurf. Im FNP- Entwurf taucht auch die Empfehlung für Trier von 86% Ein- und Zweifamilienhäusern auf. 

Frage:

Ist es richtig - wie im der Kurzfassung in der Kartendarstellung zu sehen – dass Trier  fehlerhaft mit dem Eifelraum als ländlicher Raum zusammengefasst ist? 

8. Die Vorgaben des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes beinhalten den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesamtstädtisch von 55% auf 45% zu reduzieren. 

Frage:

            Wie prognostiziert die Verwaltung den Modal Split, den die einzelnen Baugebiete erzeugen? 

9. Die Stadt Trier hat bei der Erschließung der Höhenstadtteile in der Vergangenheit den eklatanten Fehler begangen, dort erst die Bebauung voranzutreiben, ohne vorher die verkehrliche Infrastruktur zu schaffen. Daher stellen sich besonders bei den Flächen Zentenbüsch, Castenau II und Brubacher Hof folgende Überlegungen: 

Fragen:

a)     Welche Maßnahmen ergreift grundsätzlich diesmal die Stadt, damit die OPNV-Anbindung gewährleistet ist, bevor Parkplätze, Garagen etc. gebaut sind?

b)     Wie soll die Anbindung der neuen Flächen an den ÖPNV gewährleistet werden?

c)     Wie soll der dort entstehende MIV gelenkt werden, damit die bestehenden Straßenkapazitäten ausreichen (Zentenbüsch - Ruwerer Straße und Brubacher Hof - Hans-Böckler-Allee sowie Castelnau II – Pellingerstr.)?

d)     Welche Maßnahmen werden zur Verkehrsberuhigung und zur Verringerung der zusätzlichen Luftbelastung in Ruwer und Heiligkreuz geplant?

e)     Wie sind die zusätzlichen Belastungen in Feyen und Trier-Süd – auch unter dem Aspekt einer Machbarkeit der Umweltspur Saarstraße - zu erwarten? 

10. Die Dynamik des Klimawandels unter Berücksichtigung eines Klimaschutzkonzepts wird im Entwurf nicht gewürdigt. Durch die zu erwartende höhere Verkehrsbelastung steigt die Luftverschmutzung (Stichstoffdioxid). Der hohe Anteil des Einfamilienhausbaus wird höhere Emissionen freisetzen. 

Frage:

            Ist eine Bebauung - Bruchbacherhof und Stadion - unter diesem Aspekt (Erhalt von             Kaltliftschneisen und Tallagenfreiflächen) vertretbar? 

11.  Es wird 2025 von einer Einwohnerzahl von 110.000 ausgegangen. 

Frage:

Wie viele Einwohner hat Trier derzeit? (neueste verfügbare Zahl) 

Wir bitten Sie um Zusendung der Antworten möglichst eine Woche vor der nächsten Sitzungdes Dezernatsausschuss IV, um in deren Auswertung entweder für diese Sitzung oder die darauf folgende Stadtratssitzung eventuelle Änderungs- oder Ergänzungsanträge erarbeiten und einbringen zu können.  

   

 Mit freundlichen Grüßen

 Dominik Heinrich                      

 

 

Kategorie

Planen/Bauen | Pressemitteilung | Stadtratsfraktion

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