Antwort auf die gemeinsame Anfrage der Stadtratsfraktionen der CDU und B90/Die Grünen: Situation am Theater Trier

 Öffentliche Kulturausschusssitzung am 15. September 2016   1.     Warum wurden die Gremien des Rates im Vorfeld nicht zumindest über den Termin der Verhandlung vom zuständigen Dezernenten informiert?  Das Führen von Rechtsstreitigkeiten gehört zum so genannten „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Vor diesem Hintergrund war es selbst in für die Stadt bedeutenden Verfahren bislang nicht üblich oder je vom Rat eingefordert, die Gremien des Rates über solche Termine vorab zu informieren.

15.09.16 –

Öffentliche Kulturausschusssitzung am 15. September 2016

  1.     Warum wurden die Gremien des Rates im Vorfeld nicht zumindest über den Termin der Verhandlung vom zuständigen Dezernenten informiert? 

Das Führen von Rechtsstreitigkeiten gehört zum so genannten „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Vor diesem Hintergrund war es selbst in für die Stadt bedeutenden Verfahren bislang nicht üblich oder je vom Rat eingefordert, die Gremien des Rates über solche Termine vorab zu informieren. Selbst wenn daher der zuständige Dezernent von dem Termin vorher - und nicht erst am Morgen des Termintages selbst - davon erfahren hätte, wäre eine gesonderte Information des Rates nicht als Aufgabe gesehen worden.

2.     Wann wird der Dezernent die zuständigen Gremien informieren, nachdem die Presse bereits in den vergangenen Tagen ausführlich über die Verhandlung berichtet hat? 

Zu diesem Zweck ist den Fraktionen nach Beratung im Stadtvorstand heute die Verwaltungsvorlage 397/2016 – Abschluss eines Vergleiches – zugegangen, in der das Dezernat ausführlich über den Stand des Verfahrens, den bisherigen Verlauf und das weitere beabsichtigte Vorgehen informiert und das Votum des in dieser Sache zuständigen Steuerungsausschusses einholt. 

3.     Warum hat der Dezernent es nicht für nötig befunden, die Ratsmitglieder, zumindest die Mitglieder des Kulturausschusses, umgehend nach der Verhandlung über den Verlauf und das Ergebnis zu informieren? 

Über das Ergebnis der Verhandlung wurde der Kulturdezernent am späten Nachmittag des Termintages durch den Intendanten per sms informiert, nachdem im Rahmen einer Sitzungsunterbrechung bereits ein kurzes Telefonat stattgefunden hatte. Über Einzelheiten des Verhandlungsverlaufes wurde der Dezernent erst in einem Telefonat mit dem Rechtsanwalt der Stadt am 31.08.2016 informiert, der einen ausführlichen Terminbericht ankündigte.

Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits Medienberichte, auf die seitens des Dezernates kein Einfluss genommen werden konnte. Insoweit kam es dem Dezernenten auf eine sorgfältige Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage an, um die Informationsbasis für die Ratsmitglieder zu verbessern und Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten zu können. 

4.     Hält der Dezernent es für korrekt, die Gremien zukünftig über die lokale Presse informieren zu lassen? Oder hat der Dezernent darüber nachgedacht, in welcher Weise er zukünftig die Gremien über kulturpolitisch bedeutsame Geschehnisse unterrichten will? Zu welchem Ergebnis ist er gekommen? 

Nein, auch dem Dezernenten war und ist daran gelegen, die Gremien so früh wie möglich zu informieren. Hier bitte ich aber um Verständnis, dass weder der Dezernent noch die Verwaltung hinsichtlich der Geschwindigkeit der Übermittlung von „öffentlich“ zugänglichen Informationen mit den neuen insbesondere digitalen Medien konkurrieren können. Im speziellen Fall erfolgten die ersten Presseberichte schneller, als dem Dezernenten selbst verlässliche Informationen durch den Prozessbevollmächtigten der Stadt vorgelegen haben.

Im Vorfeld der Pressekonferenz des Stadtvorstandes am 5. September fanden, soweit möglich, Telefongespräche mit Vertretern der Fraktionen statt, um über das weitere Vorgehen des Stadtvorstands zu unterrichten.

5.     Welche Konsequenzen zieht der Dezernent aus dem Informationsdefizit für die Zukunft? 

Vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung ist über Art und Weise von Verbesserungen auch im Sinne von beschleunigter Unterrichtung der Gremien mit den Vertretern der Fraktionen, gegebenenfalls auch im Ältestenrat zu sprechen. Hier sehe ich auch mich gefordert, daran mitzuarbeiten und zu einer Verbesserung beizutragen. 

6.     Ist der Dezernent der Auffassung, dass er die ihm obliegenden Verantwortung gegenüber den Ratsgremien in diesem Fall ausreichend wahrgenommen hat? Wenn ja, wie kommt der Dezernent zu dieser Auffassung? Wenn nein, welche Konsequenzen zieht der Dezernent daraus? 

Die geäußerte Kritik an der unzureichenden Kommunikation ist aus Sicht des Rates verständlich und aus meiner Sicht insoweit auch berechtigt, als zeitnah nach Vorliegen

verlässlicher Informationen kein Zwischenbericht an die Gremien erfolgte. Die  Notwendigkeit der Verbesserung der Kommunikation wird ebenfalls gesehen und wurde oben bereits angesprochen. 

7.     Wann erfolgte an wen die Ladung des Gerichts zu der Verhandlung? 

Mit Zustellung der Klageschrift am 06.07.2016 erfolgte zeitgleich die Ladung zum Termin für Dienstag, den 30.08.2016, 14.30 Uhr. Geladen wurde – wie von der Gegenseite in der Klageschrift benannt – die „Stadt Trier, Theater Trier, vertreten durch den Intendanten Dr. Karl M. Sibelius“. 

8.     Wann hatte die Stadt Trier, vertreten durch den Kulturdezernenten, Kenntnis von der Ladung? 

Der Kulturdezernent hat am Morgen des 30.08.2016 vom Intendanten im Rahmen einer turnusmäßigen Rücksprache von dem Termin erfahren. 

9.     Wer hat die Stadt Trier bei der Verhandlung vertreten? Warum hat der zuständige Dezernent nicht an der Verhandlung teilgenommen? 

Die Stadt Trier wurde in der Verhandlung durch ihren Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Robert Kuth, vertreten. Der Kulturdezernent hatte andere, wichtige Terminverpflichtungen, so dass er aufgrund der kurzfristigen Information eine persönliche Teilnahme an der Verhandlung nicht mehr gewährleisten konnte. Zwischen ihm und dem Intendanten wurde vereinbart, dass im Bedarfsfall eine telefonische Abstimmung erfolgt. Dem ist der Intendant nachgekommen. 

10.  In welcher Eigenschaft hat der Intendant des Trierer Stadttheaters an der Verhandlung teilgenommen?

 Die Teilnahme des Intendanten als Vertreter des Theaters erfolgte auf Wunsch des Rechtsanwaltes der Stadt zu seiner Unterstützung im Hinblick auf inhaltliche Aussagen zum Arbeitsverhältnis etc.

Herr Dr. Sibelius ist in dem Rechtsstreit auch als Zeuge benannt. 

11.  Welche Befugnisse hatte der Intendant anlässlich der Verhandlung? 

Keine. 

12.  War der Intendant befugt, Erklärungen, welchen Inhalts auch immer, mit finanziellen Folgewirkungen für und gegen die Stadt Trier abzugeben?

Nein, die Vertretung der Stadt und damit bindende Erklärungen im Verfahren erfolgten über den städtischen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt. 

13.  Wer hat dem Intendanten diese Befugnisse übertragen? 

-        Entfällt - 

14.  Welche Erklärungen hat der Intendant in der Verhandlung abgegeben? 

Der Intendant hat auf Fragen des Gerichts geantwortet und sich auch in die Verhandlung um einen möglichen Vergleich auf städtischer Seite eingebracht. Prozessuale Erklärungen wurden durch ihn, wie dargestellt, jedoch nicht abgegeben. 

15.  Hat Herr Frötzschner dem geänderten Vergleichsangebot (Spielzeit 2016/2017 als Schauspielleiter arbeiten plus 50.000 € Abfindung) der Stadt Trier zugestimmt? 

Die Parteien befinden sich hierzu noch in Verhandlungen. 

16.  Die Zustimmung zum Vertrag von Herrn Sibelius erfolgte im Hinblick auf die Einsparung der Vergütung für Herrn Frötzschner, da Sibelius auch die Aufgaben des Schauspielleiters wahrnimmt. Welche Konsequenzen hat der Vergleich für den Vertrag mit dem Intendanten Sibelius? Sofern der Intendant Erklärungen außerhalb seiner rechtlichen Befugnisse abgegeben hat, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen daraus gezogen werden? Wenn nein, wie ist das zu vertreten?

Weder der vor Gericht bislang geschlossene Vergleich noch der Änderungsvorschlag der Verwaltung hat eine unmittelbare Folge auf den Vertrag mit dem Intendanten. Bei Abschluss dieses Vertrages war bekannt, dass es im Hinblick auf die Kündigung des Schauspieldirektors zu einem Gerichtsverfahren kommt bzw. dieses anhängig ist und daher das Arbeitsverhältnis noch schwebend wirksam ist. Die Pflicht des Intendanten, die Schauspielsparte ebenfalls zu übernehmen, bezieht sich auf den Fall, dass das Arbeistverhältnis zu Herrn Frötzschner beendet ist. 

Da es nicht zu einer Befugnisüberschreitung zu Lasten der Stadt gekommen ist, sind diesbezüglich keine Konsequenzen gegenüber dem Intendanten erforderlich. In Bezug auf die unterbliebene Information des Dezernenten wurde der Intendant nochmals ausdrücklich auf das Vier-Augen-Prinzip und die künftige Zuständigkeit des Kaufmännischen Leiters nach der Dienstordnung hingewiesen. 

17.  Aus der Berichterstattung geht hervor, dass es einen Brief von acht Regisseuren an den Kulturdezernenten gegeben hat. Ist dies zutreffend? Warum wurde dieser Brief nicht vor der Entscheidung des Steuerungsausschusses am 27.07.2016 an die Stadtrats- und Kulturausschussmitglieder weitergeleitet? Was ist der genaue Inhalt des Briefes? Wir bitten um Vorlage des Schreibens.

Von Seiten besagter Regisseure gab es insgesamt zwei Mails an den Kulturdezernenten, eine mit Datum vom 10.06.2016 (Solidarität Ulf Frötzschner) und eine mit Datum vom 30.06 2016 (Vorgänge am Schauspiel Trier). 

Beiden waren Schreiben in pdf.-Format angehängt, die neben dem Kulturdezernenten im ersten Fall auch den Oberbürgermeister sowie die Mitglieder des Kulturausschusses und die des Personalrates des Theaters Trier als Adressaten aufführten und im zweiten Fall den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Kulturausschusses. 

Vor diesem Hintergrund sah das Dezernat keine Veranlassung, die Schreiben nochmals an die Ausschuss- oder Ratsmitglieder zu versenden, da davon auszugehen war, dass die Schreiben den Fraktionen bereits umfänglich vorliegen. Aus beiden Mails ging auch nicht die Bitte der Verfasser hervor, die Schreiben an die darin Adressierten oder gar an weitere Adressaten weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anfragen | Kultur | Stadtratsfraktion

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