Gemeinsamer Antrag „Erhöhung der Mittel für den Bauunterhalt städtischer Gebäude“

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und FDP für die Sitzung des Haushalts- und Personalausschusses am 09.05.2023

06.04.23 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP bitten, den gemeinsamen Antrag „Erhöhung der Mittel für den Bauunterhalt städtischer Gebäude“ auf die Tagesordnung des Haushalts- und Personalausschusses am 09.05.2023 zu setzen.

 

Der Haushalts- und Personalausschuss möge beschließen:

Der Haushalts- und Personalausschuss sieht es als dringend notwendig an, die Haushaltsansätze für den Haushalt 2024 und folgende Haushalte deutlich zu erhöhen und mittelfristig auf die von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlene Quote von 1,2 Prozent der Wiederbeschaffungskosten der Gebäude zu erhöhen.

Dabei soll die Bereitstellung dieser Mittel nicht durch die Erhöhung von Steuern oder Abgaben erfolgen, sondern durch Umschichtung innerhalb des Haushalts.


Begründung:

Die Begründung dieses Antrags ergibt sich direkt aus der Antwort des zuständigen Dezernates V auf unsere schriftliche Anfrage vom 10. März 2023, die diesem Antrag beigefügt ist.

Dort heißt es u.a.

„Auf der Basis der genannten Wiederbeschaffungswerte und der Kosten im Bauunterhalt ergeben sich folgende Quoten:

Jahr

Wiederbeschaffungswert

Bauunterhalt

Quote

2017

852.689.659,53 €

4.626.714,44 €

0,54

2018

864.839.169,42 €

5.608.251,90 €

0,65

2019

713.421.874,55 €

4.637.953,19 €

0,65

2020

736.251.374,54 €

4.640.009,86 €

0,63

2021

914.444.459,49 €

4.401.327,21 €

0,48

2022

842.201.795,31 €

5.150.731,34 €

0,61

 […]

Da der Haushaltsansatz für den Bauunterhalt in den letzten Jahren einen zu geringen Ansatz vorsah, konnten nicht alle Gebäude auf dem Stand der Technik gehalten werden. Es wurde in vielen Fällen nur dort gehandelt, wo Schließungen drohten oder Gefahr in Verzug war. Geänderte gesetzliche Anforderungen sowie rückständige Instandhaltung führen bei Begehungen regelmäßig zu längeren Listen von Mängeln und Unzulänglichkeiten. Dabei spielen technische Anlagen sowie der Brandschutz eine große Rolle.

[…]

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) schlägt schon seit 2009 eine Quote von 1,2 % der Wiederbeschaffungskosten der Gebäude als Ansatz für die jährlichen Instandhaltungskosten vor. Wohnungsbauverbände gehen von einer angemessenen Instandhaltungsrücklage in Höhe von 1,4 % aus. Tatsächlich liegt die Stadt Trier, wie unter Ziff. 4 dargestellt, aktuell nur knapp über der Quote von 0,6 %.

[…]

In den vergangenen Jahren wurde mehr reagiert als agiert. Störungs- und Mängelbeseitigungen nahmen einen Großteil der Bauunterhaltsmittel in Anspruch.“

Die Folge sind in den vergangenen Jahren und in Zukunft schwerwiegende Mängel an den Gebäuden, die oft nur durch eine wesentlich teurere Generalsanierung behoben werden können, z.B. Egbert-Grundschule oder Grundschule Quint. Durch diese hier beantragte Erhöhung der Mittel soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden zu agieren, statt nur im Schadensfall zu reagieren, um langfristige Baumängel im Vorfeld zu vermeiden.
 

Mit freundlichen Grüßen,

gez.
Bernhard Hügle
Sprecher für Bildung und Schule
Fraktion B 90/Die Grünen

gez.
Sven Teuber
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion

gez.
Tobias Schneider
Fraktionsvorsitzender
FDP-Fraktion

 

Kategorie

Anträge | Planen/Bauen | Stadtratsfraktion

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