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26.06.17 –
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Trier erstattet dem Trierer Tierheim vorübergehend die durch die derzeitige Aufnahme von Wildtieren zusätzlich entstehenden Kosten, damit dieses seine eigentlichen Aufgaben weiter durchführen kann. Dies erfolgt so lange, bis die Wildtiere wieder in einer gesonderten Einrichtung aufgenommen werden können. Parallel versucht die Verwaltung bei den umliegenden Kommunen eine Einigung über eine Kostenbeteiligung zu erreichen.
2. Die Verwaltung unterstützt den Weiterbetrieb des Wildtierzentrums Wiltingen/Saarburg. Dazu nimmt der Oberbürgermeister oder der zuständige Dezernent Kontakt zum Betreiberverein, dem Umweltministerium und dem Landkreis auf und initiiert Gespräche mit dem Ziel, dass der Weiterbetrieb dauerhaft gesichert ist.
3. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten für den Weiterbetrieb in dem Maße, wie der Landkreis sich an den Kosten für den Betrieb des Trierer Tierheims beteiligt.
Begründung:
Der Tierschutz genießt bereits seit 15 Jahren Verfassungsrang. In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Leider ist der Gesetzgeber mit der Umsetzung jedoch sehr nachlässig. Bereits die Schwierigkeiten, den Weiterbetrieb des Trierer Tierheims sicherzustellen, haben gezeigt, welchen Rang der Tierschutz in der Realität tatsächlich einnimmt.
Dabei sind Aufnahme und Versorgung von Haustieren immerhin gesetzlich geregelt.
Anders bei Wildtieren: Die Länder, Kommunen und ehrenamtlich Tätigen sind vom Gesetzgeber alleine gelassen. Dies betrifft auch das Wildtierzentrum für das der Kreis Trier-Saarburg zuständig ist.
Der Kreis hat es jedoch schon seit Bekanntwerden der Probleme versäumt, in angemessener Weise tätig zu werden. Die Betreiber - Frau und Herr Meyer- sind nunmehr nicht mehr in der Lage weitere Tiere aufzunehmen.
Der betreibende Verein schätzt die jährlichen Betriebskosten auf ca. 30.000 Euro.
Die Gehaltskosten, die anfielen, wenn Herr Meyer seinen Beruf aufgäbe und sich hauptberuflich um die Wildtierstation kümmerte beliefen sich zusätzlich auf ca. 40.000 Euro.
Das Land RLP trägt bereits 30 % der zuwendungsfähigen Unterhaltungskosten und wäre bereit sich mit 30% an den Gehaltskosten zu beteiligen. Von den restlichen ca. 49.000 Euro wird zudem ein Teil durch Spenden und Mitgliedsbeiträge gedeckt.
Die restlichen Kosten von weniger als 50.000 Euro stellen - gemessen an der Aufgabe, die die Tierschützenden erfüllen - einen geringen Aufwand dar.
Wir bitten daher um Ihre Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hoffmann
Kategorie
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