Tourismusabgabe und Spardebakel

12.07.12 –

 

Die Möglichkeiten von Kommunen, selbstständig Einnahmen zu erzielen, sind sehr begrenzt. Mit der Einführung der sog. Bettensteuer hatte Trier einen ziemlich erfolgreichen Versuch unternommen, den städtischen Haushalt ein wenig zu entlasten. Gestern machte das Bundesverwaltungsgericht dem Rat einen Strich durch die Rechnung. Es erklärte die Trierer Kultur- und Tourismusabgabe weitgehend für rechtswidrig.

"Mit dem Urteil des obersten Gerichts gehen uns dringend benötigte Einnahmen verloren. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht einmal dazu aus, die gesetzlichen Aufgaben der Stadt zu erfüllen. Wir sind auf jeden Euro angewiesen. Zukünftig müssen wir aber auf jährlich 700.000 € verzichten und im schlimmsten Fall sogar das zurückbezahlen, was die Steuer seit ihrer Einführung in die Kasse gespült hat", so Petra Kewes, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat, und weiter: "Angesichts der Sparauflagen der ADD, nicht zuletzt im Sozialbereich, und der Anforderungen des kommunalen Entschuldungsfonds sind solche Nachrichten nicht nur ärgerlich, sondern belegen einmal mehr, wie sehr der Kommunalpolitik die Hände gebunden sind".

Auf ihrem letzten Parteitag haben Triers Grüne einen umfassenden Antrag zum Thema Kommunalfinanzen verabschiedet, in dem sie u.a.  ein Ende des aussichts- und ziellosen Wettbewerbs um Einsparungen im Haushalt gefordert hatten. "Das jüngste Urteil des BVerwG ist ein weiterer Beleg dafür, dass Trier seine Probleme nicht allein lösen kann. Es geht uns ähnlich wie Sisyphos: kaum haben wir ein bisschen was eingespart, bricht auf der anderen Seite eine Lücke auf. Trier steht damit nicht allein, und die Misere ist nicht in erster Linie hausgemacht. Land und Bund sind gefordert, eine wirksame Abhilfe durch eine echte Entschuldung und ausreichende Mittelzuweisungen zu schaffen", so Wolf Buchmann, finanzpolitischer Sprecher der Grünen.

Den Wirtschaftsdezernenten der Stadt fordern die Grünen auf, schnellstmöglich über die Folgen des Urteils aufzuklären und einen Satzungsentwurf vorzulegen, der eine rechtmäßige Steuererhebung ermöglicht.

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