Menü
19.07.15 –
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den §§ 90a, 903 und 959 ff, sowie im Tierschutzgesetz, in den §§ 1 und 3 heißt es:
Fundtiere sind von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen (Fundrecht in BGB §§ 960 ff).
Durch § 90a BGB in Verbindung mit dem § 903 Satz 2 BGB kann ein Eigentümer eines Tieres nur unter Beachtung der Tierschutzbestimmungen mit seinem Tier verfahren.
Da der § 3 Tierschutzgesetz ein Aussetzen oder Zurücklassen zum Zweck, sich des Tieres zu entledigen, verbietet, kann die Aufgabe des Eigentums am Tier nicht durch einfachen Verzicht wie bei einer „normalen“ beweglichen Sache laut § 959 BGB erfolgen.
Eine Versorgungspflicht für Fundtiere besteht daher ebenfalls für ausgesetzte Tiere, weil aufgrund des Dereliktionsverbotes (Aufgabe am Eigentum) des § 3 Tierschutzgesetzes die Besitzaufgabe und damit das „herrenlos werden“ rechtlich gesehen nicht möglich sind.
Das wiederum heißt, dass die tierschutzrechtliche Fürsorgepflicht des Tierhalters somit parallel zum Fundtierrecht durch die Kommune wahrzunehmen ist.
Zur Aufnahme und Unterbringung herrenloser Tiere bzw. zur Übernahme der Kosten für Haltung und notwendige medizinische Behandlung von herrenlosen Tieren ist die Fundbehörde bzw. die Kommune gesetzlich nicht verpflichtet. Dies ist “vermutlich” auch der Grund, dass viele Gemeinden aus eindeutigen Fundtieren kurzum herrenlose Tiere machen; der Kosten halber.
Die Kommunen verstoßen in diesem Falle bewusst gegen die Landesverordnung und die relevanten Paragraphen! So müsste auch unsere Stadt ein Tierheim als Außenstelle des Fundbüros führen. Und das käme teuer!
Petra Kewes
Fraktionsvorsitzende
Kategorie
Rathaus / Fraktionsgebäude
Am Augustinerhof
54290 Trier
Tel.: 0651/718-4080
E-Mail: gruene.im.rat@ trier.de
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Mo 14 - 16 Uhr
Di - Mi 10 - 12 Uhr
Do 15 - 17 Uhr
Fraktionssitzung
Mitgliederoffen
Montags 18.00 Uhr
Angemeldete Nichtmitglieder sind willkommen
Nun im April 2019 sind es nur noch wenige. Aber auch hier heißt es weiter die Gefährdung von Fußgehenden beobachten. Der Bahnhof ist immer noch dabei.
Es treffen sich alle Ortsteilkoordinatoren, um zu schauen, ob es in einzelnen Ortsteilen noch Unterstützung oder Patenschaften bedarf.
Ein wichtiger Baustein dabei sind unsere Infostände, bei denen wir direkt mit den Menschen ins Gespräch kommen. Damit das gelingt, brauchen wir Euch – motiviert, engagiert und bereit, unsere Botschaften nach draußen zu tragen. Gemeinsam möchten wir sichtbar werden. Freitags am Handwerkerbrunnen von 10 bis 14 Uhr.
Ein wichtiger Baustein dabei sind unsere Infostände, bei denen wir direkt mit den Menschen ins Gespräch kommen. Damit das gelingt, brauchen wir Euch – motiviert, engagiert und bereit, unsere Botschaften nach draußen zu tragen. Gemeinsam möchten wir sichtbar werden. Samstags am Pranger von 12 bis 16 Uhr.
Du willst uns unterstützen? Dann spendier uns Social-Media-Werbung, Flyer, Plakate, Veranstaltungen, ... oder eine Limo!
Wir sagen schon jetzt: Vielen Dank!
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]