14.05.18 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung möge Maßnahmen zur sichereren und attraktiveren Erreichbarkeit des Bahnhofs aus den südlichen und östlichen Stadtteilen mit dem Fahrrad erarbeiten. Insbesondere gilt es, in der Ostallee sowie der Balduinstraße / An der Schellenmauer / Weimarer Allee zwischen den Kaiserthermen und der Bahnhofstraße eine sichere und attraktive Wegeführung herzustellen.
Die Stadtverwaltung möge dabei zwischen der Ausweisung einer Umweltspur und der Einrichtung von Schutzstreifen abwägen und den Verkehrsraum entsprechend neu aufteilen.
Begründung:
Die Ostallee ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen den Stadtteilen Heiligkreuz, Mariahof, Olewig, Ost/Gartenfeld und dem Bahnhof. Sie wird von Radfahrer*innen gerne angenommen, weil es sich um die kürzeste, direkte und von wenigen Kreuzungen unterbrochene Verbindung handelt. Vielfach weichen die Radfahrer*innen jedoch - vom eigenen Sicherheitsbedürfnis getrieben – illegalerweise auf den Fußweg aus, anstatt die Fahrbahn der Allee zu nutzen. Sie fühlen sich auf der Fahrbahn der Allee nicht sicher.
Die Steigerung des Radverkehrs an allen zurückgelegten Wegen von 9% auf 15% ist ein wesentliches Ziel im Mobilitätskonzept 2025. Der Anbindung des Bahnhofs kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Die Ostallee / Balduinstraße / An der Schellenmauer / Weimarer Allee wird im Radverkehrskonzept als Hauptnetz klassifiziert. Ursprünglich sollte über den Grünstreifen des Alleenrings ein Radweg geschaffen und dafür die ARAL-Tankstelle geschlossen werden. Durch den am 10.12.2017 durchgeführten Bürgerentscheid, bei dem sich die große Mehrheit der abstimmenden Trierer Bürger*innen gegen eine Schließung der Tankstelle ausgesprochen hat, ist diese Option weggefallen.
Gerade deswegen muss nun damit begonnen werden, für den Radverkehr auf dieser wichtigen Verbindungsachse eine Lösung zu finden und diese zügig umzusetzen. Im betroffenen Straßenzug ist für einen gesondert ausgewiesenen Radfahrstreifen am Straßenrand oder für einen in den Bereich des Fußgängerwegs integrierten Radweg jedoch überwiegend kein ausreichender Platz vorhanden.
Die Verwaltung möge nun abwägen, ob eine der beiden Spuren in der jeweiligen Richtung als Umweltspur (gemeinsame Bus- und Radspur) ausgewiesen werden oder ob die Entfernung der markierten Spurentrennung zugunsten der Markierung eines Rad-Schutzstreifens im rechten Fahrbahnbereich zielführend und umsetzbar ist.
So kann auch der östliche Alleenring zu einer für den Radverkehr attraktiven Verkehrsader werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Petra Kewes gez. Theresia Görgen
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