"Kinder- und Jugendförderplan 2021-2023 für die Stadt Trier": gemeinsamer Ergänzunsantrag zusammen mit der Die Linke-Fraktion

Unser gemeinsamer Ergänzungsantrag zusammen mit der Links-Fraktion "Kinder- und Jugendförderplan 2021-2023 für die Stadt Trier" wurde von der Mehrheit des Rates abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN und die Linksfraktion stellen nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 24 (Vorlage 378/2020):   Der neue Kinder und Jugendförderplan von 2021-2023 erhält eine durchschnittliche Anpassung von 500.000 Euro jeweils in den Kalenderjahren 2022 und 2023.

26.10.20 – von JCS –

 

Unser gemeinsamer Ergänzunsantrag zusammen mit der Links-Fraktion "Kinder- und Jugendförderplan 2021-2023 für die Stadt Trier" wurde von der Mehrheit des Rates abgelehnt.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN und die Linksfraktion stellen nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt 24 (Vorlage 378/2020):

 

 

  1. Der neue Kinder und Jugendförderplan von 2021-2023 erhält eine durchschnittliche Anpassung von 500.000 Euro jeweils in den Kalenderjahren 2022 und 2023.

 

  1. Diese Mittel werden bei der Vorbereitung und Aufstellung der Haushalte 2022 und 2023 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden für konkrete Projekte, Maßnahmen und nachgewiesene zusätzliche Bedarfe verwendet.

  2. Der Stadtrat beabsichtigt damit in erster Linie die Schaffung oder Stärkung von Angeboten, Projekten und Maßnahmen,

 

(1)   die der Prävention von Gewalt, die von Jugendlichen ausgeht, aber auch gegenüber Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird, insbesondere auch durch eine Verbesserung des Angebots an offener Jugendarbeit und aufsuchender Sozialarbeit in den Ortsteilen.

 

(2) die der frühzeitigen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel der Prävention von gegen Frauen gerichteter Gewalt,

 

(3) der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung,

 

(4) der Umsetzung des Aktionsplans Entwicklungspolitik oder der Bekämpfung des Klimawandels bzw. dessen Folgen,

  1. der weiteren Professionalisierung der Arbeit der freien Träger durch Deckung zusätzlicher und nachgewiesener Bedarfe zur Erledigung erforderlicher Verwaltungsaufgaben und der tariflich vorgeschriebenen höheren Einstufung von Tarifangehörigen

  2. die das Angebot an jugendkultureller Arbeit erweitern und mehr als einen Träger berücksichtigen.

 

dienen.

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Anträge | Kinder/Jugend/Familie | Stadtratsfraktion

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