Gemeinsamer Prüfauftrag: „Exhaus-Sanierung bis 2030 – Prüfen von Möglichkeiten“

24.01.24 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP bitten darum, den gemeinsamen Antrag „Exhaus-Sanierung bis 2030 – Prüfen von Möglichkeiten“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrats am 31.1.2024 zu setzen.

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat betont die städtebauliche Bedeutung des Exhaus-Gebäudes und damit das dringende Erfordernis der Sanierung zu seinem Erhalt. Daher wird die Verwaltung beauftragt

  1. ein Nutzungskonzept für das Gebäude zu entwickeln, das die Nutzung für soziale, stadtteilbezogene und gemeinwohlorientierte Zwecke mitberücksichtigt
  2. im Einklang mit diesem Konzept potentielle externe Partner*innen zu eruieren, die für eine Sanierung des Gebäudes in Frage kommen und auf diese zuzugehen, um mit ihnen einen Plan ebenso wie realisierbare Finanzierungsmodelle (bspw.  auch das Erbpachtmodell) zu entwickeln, mit welchen eine (Teil-)Sanierung bis 2030 ermöglicht wird.                  
  3. dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat die Ergebnisse zu Punkt 1) und 2) in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorzulegen.

Begründung:
Den Antragstellern ist es aufgrund der städtebaulichen Bedeutung des Exhaus-Gebäudes ein wichtiges Anliegen, bei der Entwicklung von realisierbaren Lösungsansätzen für dessen Sanierung und künftige Nutzung so schnell wie möglich entscheidende Schritte voranzukommen. Da eine Sanierung durch die Stadt selbst auf absehbare Zeit leider unrealistisch erscheint und ein Verkauf möglichst vermieden werden soll, erscheint es wichtig, sowohl geeignete Partner*innen (z. B. Stiftungen, Genossenschaften, städtische Gesellschaften, Land etc.) für dieses Vorhaben zu gewinnen als auch andere in Frage kommende realisierbare Finanzierungsmöglichkeiten (insbesondere auch das Erbpachtmodell) zu prüfen.

Dafür ist es zunächst unerlässlich, dass die Stadt ein Nutzungskonzept erstellt, in dem sowohl die konkreten Bedarfe der Stadt für soziale und insbesondere auch stadtteilbezogene Angebote (wie z.B. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit mit Stadtteilbezug) als auch weitere mögliche soziale, aber auch ergänzende gewerbliche Nutzungsmöglichkeiten in den Blick genommen werden (Bildungseinrichtungen, Nutzung durch Verwaltungen, (inklusive) Wohnprojekte, Gastronomie, Räume für kulturelle Veranstaltungen etc.). Ebenso sind bei der Konzepterstellung die (sozial)räumlichen Gegebenheiten (Größe des Geländes, Raumstruktur, Denkmalschutz, Nachbarschaft, Passung der Angebote untereinander etc.) angemessen zu berücksichtigen, damit die Realisierbarkeit im Anschluss sichergestellt werden kann.

Die Antragssteller möchten mit dem Antrag den Prozess beschleunigen und halten eine Sanierung und Wiederbelebung des Gebäudes (oder zumindest eines Teils des Gebäudes) auf diesem Wege bis 2030 für umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.
Johannes Wiegel
Sprecher für Soziales
Fraktion B 90/Die Grünen

gez.
Julia Bengart
Sprecherin für Familie und Jugend
SPD-Fraktion

gez.
Joachim Gilles
Sprecher für Soziales
FDP-Fraktion

 

Kategorie

Anträge | Bildung | Kinder/Jugend/Familie | Kultur | Planen/Bauen | Soziales | Stadtratsfraktion

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