Antrag Stadtrat 12.11.2019: Baumschutzsatzung für Trier

Änderungsantrag der SPD beschlossen: Verwaltung erarbeitet zunächst Stellungnahme, Diskussion Dezernatsausschuss IV   Der Stadtrat möge beschließen:

06.11.19 –

Änderungsantrag der SPD beschlossen: Verwaltung erarbeitet zunächst Stellungnahme, Diskussion Dezernatsausschuss IV  

Text des Änderungsantrags, dem auch unsere Fraktion mehrheitlich zustimmte:

 

"1. Die Stadtverwaltung möge ein Verfahren initiieren, das mit der Wiedereinberufung des Arbeitskreises Parken im 1. Quartal 2020 beginnt, die Evaluierung der bestehenden Parkgebührenordnung vornimmt und im 1. Quartal 2021 mit einer aktualisierten Gebührenordnung für Parkzeituhren und Parkscheinautomaten endet.

 

Punkte 2. - 5 werden ersatzlos gestrichen.“

 

Hier unser ursprünglicher Antrag, der bei 19 Ja- und 32 Nein-Stimmen abgelehnt wurde.
 

Der Stadtrat möge beschließen:

1.       Die Verwaltung möge eine Baumschutzsatzung für die Stadt Trier bis zum Ende des ersten Quartals 2020 erarbeiten.

2.       Die Erarbeitung soll im engen Austausch mit der Lenkungsgruppe Klima, Umwelt und Energie erfolgen.

 

Begründung:

Vergangene Legislaturperioden zeigten, dass der Stadtrat mehrmals Baumschutzsatzungen für Trier abgelehnt hat. Die Möglichkeit des Erlasses ist klar im § 29 Bundesnaturschutzgesetz und im § 20 Landespflegegesetz Rheinland-Pfalz vorgesehen. Die erneute Beantragung einer solchen Baumschutzsatzung von BÜNDNIS90/Die Grünen soll die Wichtigkeit des Schutzes des Baumbestandes in der Stadt und deren Wichtigkeit für die Stadtökologie verdeutlichen.

Wie die Berichterstattung, insbesondere im Frühjahr zum Ende der Schutzperiode zeigt, wurden vermehrt Bäume auf privaten Geländen gefällt.

Im Dezember 2017 wurden in der Theobaldstraße mehrere Bäume gefällt. Im Frühjahr 2019 wurden zwei Kastanien für die Sanierung des alten Central Hotels Faßbender am Rindertanzplatz und zur Eröffnung eines neuen Stadthofs Fetzenreich mit Biergarten gefällt. Obwohl ein Gutachter bestätigt hatte, dass die Kastanien keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Auch die Fällung der Trauerweide auf der Speestraße hätte womöglich mit einer Satzung verhindert werden können.

Im Nachhinein waren die öffentlichen Debatten über solche Fällungen sehr brisant und aufgeladen. Eine Satzung würde hier klare Verhältnisse schaffen und zum gesellschaftlichen Frieden beitragen.

Eine Baumschutzsatzung kann von einer Stadt oder Gemeinde beschlossen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Zudem kann die Baumschutzsatzung auch Regelungen beinhalten die normieren, ob Bäume abhängig von ihrem Stammdurchmesser, Alter oder ihrer Größe schützenswert sind.

In der Satzung kann über Ausnahmeregelungen der Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Bürger so gering wie möglich gestaltet werden. Zum Beispiel, wenn Bäume in unzumutbarer Weise Wohnungen oder Häuser verdunkeln, sie krank sind und ihr Erhalt unzumutbare Kosten verursachen würde. Zusätzlich ist eine Befreiungsklausel denkbar, wenn nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen den Bürger eine nicht beabsichtigte Härte treffen würde und die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Entscheidung, ob ein Baum gefällt werden sollte oder nicht, verlangt nach objektiven Kriterien und sollte nicht allein den Eigentümern überlassen werden. Auch Naturschutzverbände können bei der Ausarbeitung als Experten herangezogen werden. Grundsätzlich sollten die Bürger*innen durch eine Baumschutzsatzung möglichst wenig eingeschränkt werden.

Fällungen und Nachpflanzungen von u.a. Hundertjährigen Bäumen haben zahllose Auswirkungen auf die Ökosysteme. Ein vor allem ausgewachsener Baumbestand ist wichtig und kann im Gegensatz zu einem jungen Baumbestand maßgeblich mehr Sauerstoff produzieren und Schadstoffe reduzieren.

Bäume sind unersetzlich für das Stadtbild, das Stadtklima und bilden selbst wiederum wichtige Lebensräume. Sie prägen unser Stadtbild in ästhetischer und heimatlicher Hinsicht wie nichts Vergleichbares. Auch als C02 Puffer, Sauerstoffproduzenten und zur Reinhaltung der Stadtluft sind sie unverzichtbar.

Viele schützenswerte Bäume unserer Stadt können mithilfe einer Baumschutzsatzung vor einer Fällung bewahrt werden.

Auch vor dem Hintergrund des durch den Stadtrat ausgerufenen Klimanotstandes, der Rechtssicherheit und den gemeinsam festgelegten Zielen müssen daher klare Vorgaben für den Erhalt von Bäumen in Privateigentum getroffen werden. Eine Baumschutzsatzung sorgt neben der Rechtssicherheit auch dafür, den Bürgern Sicherheit hinsichtlich zu Entscheidungen über Fällungen zu geben.

Lara Tondorf


Kategorie

Anträge | Bäume | Gesundheit | Stadtratsfraktion | Umwelt

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