Antrag: „Einschränkung von privaten Feuerwerken“ - Stadtrat 28.01.2020

Dieser Antrag wurde (gegen die Stimmen unserer Fraktion und der Fraktion Die Linke) von einer Mehrheit des Stadtrats abgelehnt:  Der Stadtrat möge beschließen: 1.     Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sprengstoffgesetzes sowie unter Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche die Mitführung, das Abbrennen sowie das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände und Böller ab Silvester 2020/2021 im Stadtgebiet so umfänglich wie möglich untersagen soll.

28.01.20 –

Dieser Antrag wurde (gegen die Stimmen unserer Fraktion und der Fraktion Die Linke) von einer Mehrheit des Stadtrats abgelehnt (20 Ja-, 29 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Der Stadtrat möge beschließen:

1.     Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sprengstoffgesetzes sowie unter Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche die Mitführung, das Abbrennen sowie das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände und Böller ab Silvester 2020/2021 im Stadtgebiet so umfänglich wie möglich untersagen soll.

2.     Bei erfolgreicher Verabschiedung der Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Änderung des prengstoffgesetzes im Frühjahr 2020 sind die daraus erwachsenden Änderungen einzubeziehen.

3.     Die Allgemeinverfügung nach Ziffer 1 sollte dem Rat im Sommer 2020 zur Abstimmung vorgelegt werden.

 

Begründung:

Jedes Jahr verursachen private Silvesterfeuerwerke zahlreiche Brände, Sachschäden, verletzte Menschen und Tiere. Auch die Umweltbelastungen durch Feinstaub, Abfall und Lärm sind beachtlich. Die Abgabe von Strontium und Barium bei Feuerwerkskörpern mit farbigen Effekten kann bei Menschen mit Atemwegsbeeinträchtigungen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Außerdem hat sich die „Effizienz“ von Knallkörpern und Feuerwerksraketen erheblich erhöht. Früher gab es diese einzeln. Heute werden sie in Verbundbatterien von bis zu 100 Stück angeboten.

Bisher ist es den Städten nicht möglich, ein generelles Verbot von privaten Silvesterfeuerwerken zu erlassen. Es bestehen aber bislang nach dem Sprengstoffgesetz sowie dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz rechtliche Möglichkeiten, Einschränkungen auszusprechen, z.B. in der Umgebung von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden. Auch bei starken Menschenansammlungen, wie wir dies z.B. Silvester auf dem Hauptmarkt vorfinden, kann ein Verbot ausgesprochen werden, wie es in Städten wie Berlin, Heilbronn oder Konstanz bereits gängige Praxis ist.

Sollte die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Änderung des Sprengstoffgesetzes zum Tragen kommen, erhalten die Kommunen einen erheblich größeren Spielraum, die Anwendung von Pyrotechnik auf ihrem Gebiet zu verhindern. Diese können vollumfänglich ausgeschöpft werden.

Eine Verabschiedung der Allgemeinverfügung spätestens nach der Sommerpause 2020 gibt der Bevölkerung und dem Handel genug Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.



 

Richard Leuckefeld

Fraktion B90/Die Grünen



Kategorie

Anträge | Gesundheit | Sicherheit | Stadtratsfraktion

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