Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Tierheim Trier: Wertvolle Arbeit verdient Anerkennung

19.07.22 –

Der Tierschutzverein Trier existiert seit 1959 und unterhält das Trierer Tierheim im Ortsteil Zewen. Dort leben viele Tiere – Hunde, Katzen, Kleintiere – die auf ein neues Zuhause warten. Das Tierheim nimmt Fundtiere und beschlagnahmte Tiere auf. Einwohner*innen können dort ihre Tiere abgeben, für die sie nicht mehr sorgen können. Das Tierheim nimmt damit Aufgaben wahr, die wichtig für die öffentliche Ordnung, aber insbesondere auch für das Wohl der Tiere essenziell sind. Dabei ist das Tierheim jedoch nicht nur für die Stadt Trier, sondern zahlreiche Gemeinden im Umkreis von ca. 100 km zuständig.

Das Tierheim ist in die Jahre gekommen. Der Aufbau der Gebäude und des Geländes entspricht nicht mehr den heutigen Konzepten und Anforderungen an ein Tierheim. Die bauliche Substanz hat erheblich nachgelassen und weist deutliche Schäden auf. Die verkehrsungünstige Lage des Tierheims zur Stadt hat zur Folge, dass Besucher*innen das Tierheim mit dem ÖPNV schlecht erreichen können oder wie auch die Mitarbeiter*innen längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen.

Um die Finanzierung des Tierheims ist es zurzeit ebenfalls schlecht bestellt. Nach einer aktuellen Berechnung des Vorstands fallen jährlich ca. 800.000 Euro Aufwendungen an, während das Tierheim nur mit sicheren Erträgen von ca. 400.000 Euro aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden kalkulieren könne. Zurzeit wird diese Finanzierungslücke noch über unregelmäßige Erbschaften sowie Rücklagen ausgeglichen. Um eine langfristige Perspektive zu sichern, muss diese Lücke geschlossen werden. Mehr noch: Der Tierschutzverein muss die Möglichkeit haben, Rücklagen für künftige Investitionen zu bilden. Erst wenn diese Finanzierung sichergestellt worden ist, kann über sinnvolle Maßnahmen wie den Neubau eines Tierheims an anderer Stelle nachgedacht und diskutiert werden.

Die Finanzierung des Trierer Tierheims war schon in der Vergangenheit immer wieder ein Thema im Stadtrat, der zuletzt auf seiner Sitzung vom 06.11.2018 auf gemeinsamen Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung zur Überprüfung der Finanzsituation des Tierheims aufgefordert hat. Die oben beschriebene Dramatik – eine Lücke von bis zu 400.000 Euro jährlich – ist damals leider nicht erkannt worden.

Seit 2006 hält die Stadt Trier einen jährlichen Fundtierkostenzuschuss von 40.000 Euro für die Erstattung von Aufwendung im Zusammenhang mit der Abgabe von Fundtieren bereit. In 2021 waren es 43.000 Euro, wobei die Inflation seit 2006 immerhin 25 % beträgt. Mit Blick auf den baulichen Zustand des Tierheims wird auch deutlich, dass in den vergangenen Jahren zwar Mittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes vorhanden war, es aber auch einen Investitions- und Renovierungsstau gibt.

Neben dem Unterhalt baulichen Anlagen und der Versorgung der Tiere muss auch das Personal finanziert werden. Nach Aussage des aktuellen Vorstands sei der Arbeitsmarkt im Bereich Tierpflege jedoch sehr angespannt. Das Tierheim könne sich jedoch keine konkurrenzfähigen Löhne leisten. In der Konsequenz arbeiten die meisten Mitarbeiter*innen vor allem aus Überzeugung im Tierheim. Dennoch sei es natürlich der erklärte Wille im Vorstand, dass die Arbeit im Tierheim finanziell wertschätzend und angemessen vergütet werden muss.

Auch wir sehen die angemessene Vergütung des Tierschutzvereins und insbesondere der Mitarbeiter*innen als wichtiges Zeichen von Wertschätzung und Dankbarkeit. Im Tierheim wird wertvolle Arbeit geleistet, die ihre Anerkennung verdient.

Nur mit einer soliden Finanzierung kann das Tierheim weiter betrieben werden. Wir sind hierzu im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand des Tierschutzvereins und der Verwaltung und pochen auf eine pragmatische, faire und angemessene Lösung. Es liegt jedoch nicht nur an Trier – auch die umliegenden Gemeinden müssen den Wert anerkennen und sich angemessen beteiligen. Es würde bereits reichen, wenn jede Gemeinde ca. 60 Ct je Einwohner*in und Jahr bereitstellt. Das wären im Falle von Trier ca. 66.000 Euro. Ein Betrag, die aus unserer Sicht unbedingt dem Tierheim zur Verfügung gestellt werden muss.

Tobias Törber
Sprecher für Tierschutz

Quellen:
u.a.:
Vorlage - 435/2017
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=61111-0001&startjahr=1991#abreadcrumb
Vorlage - 564/2018

Kategorie

Aus der Fraktion | Stadtratsfraktion | Tierschutz

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