Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Haushalt 2022/23 - für Trierer*innen oder für Frau Dreyer?

25.01.22 –

Der Stadtrat Trier hatte es bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 mit einem Kuriosum zu tun. Der Oberbürgermeister hat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, von dem er behauptete, er sei so von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes nicht genehmigungsfähig. Verbunden mit diesem Hinweis verlangte er vom Stadtrat, mehrere Millionen einzusparen – insbesondere im Sozialetat. Ein raffinierter Schachzug. Schob er doch auf diese Weise den „schwarzen Peter“ in den Stadtrat. Die Mehrheit des Rates hat sich leider darauf eingelassen.

„Dieses Spiel machen wir nicht mit“, sagt der stellvertretene Fraktionsvorsitzende Richard Leuckefeld. Statt der erheblichen Kürzungen im Sozialetat schlugen die Grünen eine zwei prozentige Kürzung gleichmäßig über alle Dezernate hinweg vor. Diese gerechte Lösung fand leider keine Mehrheit.

„Die Defizite bei den Ausgaben versuchte man durch Luftnummern bei den Einnahmen zu decken“, sagt Leuckefeld. Man will in den kommenden Haushaltsjahren Gewinne bei zwei Beteiligungsgesellschaften von mehr als einer Million Euro abziehen. Dieses Geld wurde noch gar nicht erwirtschaftet, soll aber jetzt schon verteilt werden. „Dies ist unseriös“, so Leuckefeld, „zumal die anderen Gesellschafter von dieser Art der ‚Gewinnabführung‘ völlig überrascht wurden.“ Es sei daher mehr als zweifelhaft, ob es zur Deckung dieses Haushaltspostens kommen werde.

Die Ursache der finanziellen Schieflage ist weiterhin die starke Zunahme der von Land und Bund übertragenen gesetzlichen Pflichtausgaben, deren Kosten oft die Kommunen tragen. Der Verfassungsgerichtshof in Mainz hat dies bereits wiederholt in seinen Urteilen von 2012 und 2020 für verfassungswidrig erklärt. Nach einer entsprechenden Ankündigung des Landes soll die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs nun zügig angegangen werden. Dabei sollen für Trier anteilig 200 bis 300 Millionen Euro an Kassenkrediten übernommen werden.

„Wir verstehen dies nicht als großzügige Geste des Landes, sondern als Geld, das der Stadt zusteht, und ihren Bürgerinnen und Bürgern jahrelang vom Land vorenthalten wurde“, sagt Nancy Rehländer, Sprecherin der Fraktion für Haushalt und Finanzen. Daher könne dies in Anbetracht des gesamten Haushalts nur ein Anfang sein. „Dennoch begrüßen wir diese Ankündigung, denn die Kommunen brauchen dringend mehr Gestaltungsfreiheit für Investitionsmaßnahmen und um den Zukunftsaufgaben in den Bereichen Klimaschutz, Mobilitätswende und Transformation der Innenstadt angemessen begegnen zu können.“.

Aus den oben genannten Gründen könne, so Leuckefeld, die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dem vorgelegten Haushaltsentwurf für 2022/2023 nicht zustimmen, zumal Anträge der Grünen zu Mobilität, inklusiven Stadt und Klimapolitik im Haushalts- und Personalausschuss keine Mehrheit fanden.

 

Kategorie

Finanzen | Pressemitteilung | Stadtratsfraktion

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