Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Gemeinsamer Antrag mit der SPD: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Trier

Gemeinsamer Antrag B90/Die Grünen und SPD für die Stadtratssitzung am 28.09.2022

15.09.22 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 28.09.2022.

Antrag: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Trier

  • Die Stadt Trier setzt sich das Ziel den Wärmebedarf im gesamtstädtischen Gebäudesektor aus erneuerbaren Energien zu decken.
  • Zum Start dieses Transformationsprozesses bekennt sich der Rat der Stadt Trier zu den Zielen der Bundesregierung den Wärmeenergiebedarf bis spätestens 2030 zu mindestens 65%1 aus erneuerbaren Energien, inklusive zu hebender Effizienzpotentiale, zu bestreiten.
  • Der Rat beauftragt die Verwaltung die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans einzu- leiten.2 Der bestehende Kooperationsvertrag mit der SWT und die Interessen und Exper- tise der sonstigen relevanten Akteure (Abb. 2) sind dabei mit einzubeziehen.

Begründung:
Über 50% des Energiebedarfs in Deutschland gehen laut Umweltbundesamt (2021) auf den Wärmebedarf zurück, wovon nur rund 15% durch erneuerbare Energien gedeckt sind. Nach dem Vorbild Dänemarks, das als Vorreiter der kommunalen Wärmeplanung schon Ende der 70er An- fang der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts in allen Gemeinden Wärmepläne erstellte, setzen seit kurzem auch die Niederlande, Österreich und die Schweiz auf eine regionale, meist kommunale, verpflichtende Wärmeplanung. In Deutschland gibt es seit kurzem in den Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein eine gesetzlich verpflichtende kommunale Wärmeplanung.

Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht gebietet allein die Vernunft, sich als Kommune auf diesen Weg zu begeben. Es reicht nicht sich alleine mit der Bekämpfung der Symptome zu beschäftigen und Hitzepläne aufzustellen, sondern auch die Ursachen müssen lokal angegangen werden. Als erstes Etappenziel wird in der allgemeinen Praxis die Erstellung eines Wärmekatasters zur Identifikation von Wärmesenken oder –quellen gesehen. Als zeitlichen Zielkorridor zur Erstellung des Katasters werden maximal zwei Jahre angesetzt. Die Wärmeplanung wird dabei immer auch ganzheitlich als Energieraumplanung betrachtet, die die Versorgung mit elektrischer Energie für z.B. Wärmepumpen und E-Mobilität sowie Erzeuger wie Fotovoltaik nicht außen vor lässt.

Anzuerkennen sind an dieser Stelle die Bemühungen und Erfolge, die die Stadtwerke Trier mit der Produktion von Biogas erzielen. Sowie die schon abgestimmte Kooperationsvereinbarung mit der SWT zur energetischen Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften. Auch hat Trier mit den Plänen für seine Neubaugebiete und dem „Quartierskonzept Augustinerhof“ schon punktuell Duftmarken gesetzt, jedoch fehlt es an einem gesamtstädtischen Plan für die Zukunft der Wärmeversorgung. Am 18.08.2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf der Förderrichtlinie effizienter Wärmenetze vorstellt.3 Diese und weitere Förderungen sind für den Prozess der kommunalen Wärmeplanung für Trier essentiell.

Definition: Kommunale Wärmeplanung
„Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument für die treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudebestands einer Kommune. Kommunale Wärmepläne bieten ein konsistentes Zielbild einer geeigneten Kombination von Effizienzmaßnahmen und erneuerbarer Wärmeversorgung als Grundlage für Stadtentwicklung und Energieplanung. Indem örtliche Wärmepotenziale und -senken miteinander verknüpft werden, wird für das gesamte Gemeindegebiet ein lokal spezifischer Transformationspfad aufgezeigt. Eine gebietsscharfe kartografische Darstellung bietet sowohl für Bereiche mit netzgebundener als auch für Bereiche mit dezentraler Wärmeversorgung Orientierung für zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen auf teilräumlicher Ebene. Kommunale Wärmeplanung ist nicht nur ein Instrument, sondern auch ein auf mehrere Jahrzehnte angelegter Multiakteurs-Prozess unter Federführung der Kommune.“4
 

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Thorsten Kretzer                                                                 gez. Sabine Mock
Energiepolitischer Sprecher                                                       Sprecherin für Umwelt, Nachhaltigkeit, Fairtrade
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN                                                        SPD


_________________________

1 Referenzwert 1990
2 Die kommunale Wärmeplanung ist als Prozess angelegt. Dies bedeutet, dass ein erstellter Plan regelmäßig fortge- schrieben wird und auch, dass Maßnahmen umgesetzt werden (vgl. (C. Maaß 2020; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2020))
3

   oekozentrum.nrw/fileadmin/user_upload/pdfs/Dokumente/20210818_BEW-RL_Entwurf2.pdf


4 Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung; Robert Riechel, Jan Walter; Deutsches Institut für Urbanistik ; Im Auf- trag des Umweltbundesamtes; 2022

5 Ariadne-Analyse; Strategische kommunale Wärmeplanung; 2021; Hrsg.: Kopernikus-Projekt Ariadne Potsdam- Institut für Klimafolgen-forschung(PIK)
6 Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung; Robert Riechel, Jan Walter; Deutsches Institut für Urbanistik ; Im Auf- trag des Umweltbundesamtes; 2022

 

 

Kategorie

Anträge | Energie | Stadtratsfraktion | Umwelt

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