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05.03.20 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Steuerungsausschusses am 05.03.2020 zu setzen.
Anfrage: Bischof-Stein-Platz in Trier
Die Betroffeneninitiative „Missbrauchsopfer im Bistum Trier“ (MissBiT), hat in den vergangenen 10 Jahren umfangreiche Recherchearbeit geleistet und viel Energie darauf verwandt aufzuklären in welchem Ausmaß in der Vergangenheit im Bereich des Bistums Trier (sexueller) Missbrauch (besonders an Kindern) stattgefunden hat, welche Mechanismen dabei in der Institution Kirche wirkten und welche Personen sich im Rahmen des sog. „Missbrauchsskandals“ schuldig gemacht haben.
Die Ergebnisse dieser langjährigen Recherchearbeit wurden am 4.2.2020 im Rahmen einer Abendveranstaltung in der VHS erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Zwischenzeitlich wurde durch den Vorsitzenden der Initiative Herrn Dr. Schnitzler eine Zusammenfassung der zentralen Erkenntnisse der MissBiT-Recherchen an alle Ratsmitglieder sowie den gesamten Stadtvorstand verschickt.
Auf Grundlage dieser Unterlagen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie bewertet der Stadtvorstand die von MissBiT präsentierten Rechercheergebnisse
Die Initiative MissBiT leitet aus Ihren Erkenntnissen die Forderung nach einer Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes ab, da der namensgebende Bischof sich in seiner Amtszeit schuldig gemacht habe. Mit diesem Anliegen hatte sich Herr Dr. Schnitzler bereits im vergangenen Jahr an die Stadt gewandt. Im von Herrn Dezernent Ludwig unterschriebenen Antwortschreiben vom 28.10.2019, heißt es „die Stadtverwaltung Trier [hat] bereits vor langer Zeit beschlossen, Umbenennungen von Straßen und Plätzen grundsätzlich äußerst restriktiv zu handhaben und […] auf unabweisbare Fälle zu beschränken.“ Daher sei der Wunsch nach einer Umbenennung des Platzes abzulehnen.
2. Hat sich an der grundsätzlichen ablehnenden Haltung des Stadtvorstands in den letzten Monaten eine Änderung ergeben?
3. Ergeben sich aus Ihrer Sicht - auf Grund der nun vorliegenden Rechercheergebnisse - Hinweise darauf, dass es sich im Falle des Bischof-Stein-Platzes um einen solch unabweisbaren Fall handeln könnte?
4. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit trotz der angekündigten „restriktiven Handhabung“ bei der Artikulierung eines Umbenennungswunsches zumindest eine Prüfung der Argumente für eine Namensänderung erfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Johannes Wiegel
Die Antwort von Herrn Dezernenten Ludwig auf unsere Anfrage finden Sie hier
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