Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Linksfraktion: "Gewalt in engen sozialen Beziehungen bekämpfen - Istanbul-Konvention umsetzen"

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Linksfraktion: "Gewalt in engen sozialen Beziehungen bekämpfen - Istanbul-Konvention umsetzen" Der Stadtrat möge beschließen:   1..    Die Verwaltung wird beauftragt unmittelbar nach der Sommerpause eine gemeinsame Sitzung des Dezernatsausschusses II und des Steuerungsausschusses vorzubereiten, mit dem Ziel, eine Expert*innenanhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu organisieren und durchzuführen.

30.06.20 – von JCS –

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Linksfraktion: "Gewalt in engen sozialen Beziehungen bekämpfen - Istanbul-Konvention umsetzen"


Der Stadtrat möge beschließen:

 

1..    Die Verwaltung wird beauftragt unmittelbar nach der Sommerpause eine gemeinsame Sitzung des Dezernatsausschusses II und des Steuerungsausschusses vorzubereiten, mit dem Ziel, eine Expert*innenanhörung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu organisieren und durchzuführen. Hierzu sollen neben der Frauenbeauftragten der Stadt Trier sowohl Vertreter*innen der regionalen Fachstellen und Beratungsinstitutionen als auch Vertreter*innen anderer Kommunen hinzugezogen werden, die bereits aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeiten. Des Weiteren können Expert*innen aus Bund und Land hinzugezogen werden.

 

2..    Die Verwaltung wird beauftragt, den im November 2018 getroffenen Stadtratsbeschluss der Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Einbeziehung der Ergebnisse der Expert*innenanhörung und auf der Grundlage einer IST-Analyse, in folgenden Teilschritten umzusetzen.

–         Die Verwaltung legt sowohl dem Dezernatsausschuss II als auch dem Steuerungsausschuss im 3. Quartal 2020 dar, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um die Erstellung des Aktionsplans zu gewährleisten.

–         Falls sich hinsichtlich der Erstellung des Aktionsplans die Notwendigkeit finanzieller/personeller Anpassungen und Auswirkungen ergibt, die eines Stadtratsbeschlusses bedürfen, legt die Verwaltung hierzu den zuvor genannten Gremien ebenfalls einen Vorschlag vor.

–         Die Verwaltung prüft darüber hinaus, ob durch eine externe Vergabe, die Erstellung eines Aktionsplans umsetzbar wäre und ggf. eine adäquate Alternative zur Erstellung durch die Verwaltung sein könnte. Auch hierzu erfolgt die Information in den genannten Ausschüssen.

 

 

Begründung:

 

Gerade Krisenzeiten offenbaren gesellschaftliche Missstände. Das müssen wir leider auch in der aktuellen Corona-Krise erkennen, zum Beispiel an der steigenden Gefahr häuslicher Gewalt, von der insbesondere Kinder und Frauen betroffen sind. Umso wichtiger ist es einerseits, schnelle Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder und Frauen in der aktuellen Situation zu schützen. Anderseits ist es ebenso wichtig, auf kommunaler Ebene engagiert und nachhaltig an der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu arbeiten. Denn nur eine strategische und nachhaltige Bekämpfung von Gewalt, löst Missstände dauerhaft auf und verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger sowohl in „normalen“ als auch in Krisenzeiten Gewalt ausgesetzt sind. Hierzu sind neben einem verlässlichen Hilfesystem, das von Gewalt betroffene Kinder und Frauen unterstützt, vor allem auch präventive Maßnahmen notwendig, die Gewaltstrukturen in unserer Gesellschaft aufbrechen. Es gilt, traditionelle Rollenbilder abzubauen, Machtstrukturen, die nach wie vor noch zwischen den Geschlechtern bestehen und zu (sexualisierter) Gewalt führen können, aufzubrechen und ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Miteinander zu ermöglichen. Die Istanbul-Konvention stellt dafür die rechtliche Grundlage dar.

 

Bisher hat es die Verwaltung versäumt, die im Stadtratsbeschluss vom 19.11.2018 geforderte Erstellung eines Aktionsplans zu erarbeiten. Die aktuelle – mit der Corona-Krise einhergehende - Gefährdungssituation von Kindern und Frauen bestätigt jedoch eindrücklich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, der keinen weiteren Aufschub duldet. Probleme, die die Erstellung und die Umsetzung eines Aktionsplans mit sich bringen, gilt es aus dem Weg zu räumen. Dies gilt umso mehr, ist doch die Istanbul-Konvention ein von der Bundesrepublik ratifizierter Völkerrechtsvertrag mit bindender Wirkung auf allen politischen Ebenen.


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Anträge | Gender | Kinder/Jugend/Familie | Soziales | Stadtratsfraktion

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