2018

Stadtrat Resolution Wildtierverbot

Mehrheitlich abgelehnt Resolution der Fraktionen B90/Grüne, FWG, Die Linke und FDP Stadtvorstand und Stadtverwaltung setzen sich im Rahmen ihrer rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegen Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren auf öffentlichen Flächen der Stadt Trier ein. Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium für einen Erlass einer Verordnung ein, die ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen ermöglicht.

04.12.18 –

Mehrheitlich abgelehnt

Resolution der Fraktionen B90/Grüne, FWG, Die Linke und FDP

  

Stadtvorstand und Stadtverwaltung setzen sich im Rahmen ihrer rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegen Auftritte von Zirkussen mit Wildtieren auf öffentlichen Flächen der Stadt Trier ein.

Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Bundesregierung und dem zuständigen Ministerium für einen Erlass einer Verordnung ein, die ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen ermöglicht.Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung für eine erneute Bundesratsinitiative ein, die den Erlass einer Verordnung zur Ermöglichung eines Auftrittsverbotes für Zirkusse mit Wildtieren herbeiführt.

 

 

Begründung:

 

Ein Auftrittsverbot von Zirkussen, die bestimmte Wildtierarten mit sich führen, halten wir aus Tierschutzgründen und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für geboten.So gilt es für einige Tierarten als erwiesen, dass diese nicht artgerecht in wandernden Zirkussen gehalten werden können. Zudem besteht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei einem Ausbruch von Tieren und Angriffen während der Vorstellungen.Im Stadtrat gab es bereits mehrere Versuche, ein Auftrittsverbot für Zirkusse mit Wildtieren zu beschließen. Vor allem aufgrund der problematischen rechtlichen Situation wurden die von uns gestellten Anträge jedoch abgelehnt. Der fehlenden rechtlichen Zuständigkeit der Stadt soll in dieser Resolution damit begegnet werden, dass die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wird.

Seit der Novelle des Tierschutzgesetzes besteht bereits die Möglichkeit, ein Auftrittsverbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus per Verordnung zu regeln. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann sich hierbei von den selbst erstellten Leitlinien für Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen orientieren.Die rechtlichen Möglichkeiten wurden mit der Absicht beschlossen, sie anzuwenden. Hierfür bedarf es offenbar noch etwas Nachdruck seitens der betroffenen Kommunen. 

Außerdem soll die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz zur Initiierung einer weiteren Bundesratsinitiative aufgefordert werden. Diese hatten in der Vergangenheit die Einrichtung des Zirkuszentralregisters und die Novelle des Tierschutzgesetzes zur Folge. Eine weitere Initiative soll die Anwendung der neuen rechtlichen Möglichkeiten (den Erlass einer Verordnung) herbeiführen. 

Über die Tätigkeiten der Regierungen auf Landes und Bundesebene hinaus, werden auch Stadtvorstand und Stadtverwaltung -im Rahmen ihrer rechtlichen und politischen Möglichkeiten - dazu beitragen, dass Zirkusse mit Wildtieren nicht in Trier auftreten.

 


gez.   

Peter Hoffmann         Christiane Probst       Theresia Görgen          Tobias Schneider           

Kategorie

Anträge | Resolutionen | Stadtratsfraktion | Tierschutz

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