10.05.16 –
Das Landesgesetz über den Brand und Katastrophenschutzgesetz gibt vor, wie viel Personal, Fahrzeuge, Geräte und Gebäudeflächen die Stadt Trier braucht um den ebenfalls vom Land festgelegten Aufgaben zu erfüllen. Dazu zählt natürlich in erster Linie der Brandschutz, aber auch der Rettungsdienst.
Stellt sich bei einer Überprüfung heraus, dass die Feuerwehr zu wenig Personal hat, bedeutet das ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung, und besonders auch für die Einsatzkräfte.
Der Brand- und Katastrophenschutz ist eine Pflichtaufgabe. Die muss eine Gemeinde zwingend erfüllen.
Werden die Pflichtaufgaben immer mehr, schränkt das den Handlungsspielraum der Stadt immer weiter ein. Dabei ist die kommunale Selbstverwaltung eines der Grundprinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz Art. 28 verankert.
Da das Land die Vorgaben für den Brand- und Katastrophenschutz aufstellt, stellt sich die Frage in wie weit es sich an den Mehrkosten beteiligt muss. Auf der einen Seite verlangt das Land durch seine Aufsichtsbehörde ADD, dass die Stadt ihre Schulden und Ausgaben reduziert. Anderseits werden die Pflichtaufgaben aufgestockt. Das ist ein krasser Widerspruch, der die Kommunen vor unlösbare Aufgaben stellt.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs zu überprüfen und den gewachsenen Aufgaben anzupassen!!
Petra Kewes
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