2016

Anfrage: „Sachstand Spitzmühle

Anfrage CDU & GRÜNE zur Sitzung des Stadtrates   Frage 1: Warum wurden die Arbeiten nicht fortgesetzt? Antwort zu Frage 1: Hintergrund war, dass wir beabsichtigten, bis Ende Januar die Spitzmühle als Parkplatz der Bevölkerung wieder zur Verfügung zu stellen. Das ist bislang nicht erfolgt. Um die kontaminierten Bodenmassen entsorgen zu können, müssen diese in eine Verbrennungsanlage verbracht werden. Hierzu sind die einzelnen Parameter mit der Verbrennungsanlage und der SAM abzustimmen.

15.03.16 –

Diese Abstimmungen und die Beantragung des erforderlichen Entsorgungsnachweises haben mehr Zeit in Anspruch genommen als zuvor geschätzt. Die Abstimmungen waren sehr kompliziert und zeitaufwändig.

Die Massen können nach erfolgter Abstimmung nach Herne thermisch entsorgt werden. Der Entsorgungsnachweis liegt vor.

Frage 2:

Wann ist mit einer Fortsetzung der Arbeiten, wann mit einer Nutzung des Parkplatzes zu rechnen? 

Antwort zu Frage 2:

In Zusammenarbeit mit der SGD-Nord wurde festgelegt, dass die Grabungsgruben wieder mit dem vorhandenen leicht kontaminiertem Boden verfüllt und die Parkplätze wieder freigegeben werden.

Dafür wird die Fläche mit Per Essigsäure (umweltfreundlich) dekontaminiert, damit die Fläche von Bauarbeitern betreten und Fahrzeuge ein- und ausfahren können.

Der stark kontaminierte Boden wird in die Verbrennungsanlage in Herne verbracht.

Nach Fertigstellung der Arbeiten wird die Fläche nochmals dekontaminiert, damit die Fläche für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

Die Feinabstimmung mit der BG-Bau für den Sicherheits- und Arbeitsplan, die Beauftragung einer Firma zur Dekontaminierung sowie die Abstimmung mit der bauausführenden Firma werden voraussichtlich bis Ostern (Ende März) abgeschlossen sein. Danach können die Kosten bestimmt werden.

Mit einer Freigabe der Fläche ist frühestens Ende Mai zu rechnen.

Frage 3:

Wie hoch sind die Kosten, die der Stadt durch die Verzögerung entstehen (Mindereinnahmen des bewirtschafteten Parkplatzes, Bereitstellung von Baumaterialien vor Ort)?

Antwort zu Frage 3:

Im Haushaltsjahr 2014 konnte die Verwaltung ca. 12.000 € Einnahmen über Parkplatzgebühren erwirtschaften.

Im Haushaltsjahr 2015 konnte die Verwaltung im Zeitraum Januar bis Baubeginn der Grabungsflächen im Juli ca. 8.000 € Einnahmen über die Parkplatzgebühren erwirtschaften.

Eine Auskunft über die Stillstandskosten kann derzeit nicht getroffen werden, da dieser Punkt erst nach dem genauen Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeiten kalkuliert werden kann.

Frage 4:

Liegt mittlerweile ein Bodengutachten zum Erdreich des Grundstückes „An der Spitzmühle vor? Wenn ja, wurden Bodenkontaminationen und eine Grundwasserverschmutzung nachgewiesen (mit Angabe der festgestellten Altlasten)?

Frage 5:

Wurde von der zuständigen Umweltbehörde eine Gefährdungsabschätzung gem. Bundesbodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutzverordnung durchgeführt und wie wurde die betroffene Fläche eingestuft?

Antwort zu den Fragen 4 und 5:

Zur Klärung der weiteren Nutzbarkeit des Geländes und einer evtl. notwendigen Altlastsanierung wurde in Abstimmung mit der SGD-Nord ein Ingenieurbüro für die Erstellung einer historischen Erkundung beauftragt, um für das Untersuchungsgebiet das Gefährdungspotenzial zu bewerten.

Diese Erkundung wurde erstellt und weist 13 Kontaminationsverdachtsflächen auf.

Am 17.03.2016 wird die historische Erkundung mit der SGD besprochen, um die Art und den Umfang der Untersuchungen in den Verdachtsflächen festzulegen.

Erst nach Vorlage dieser Untersuchungsergebnisse kann über eine mögliche Altlastsanierung insgesamt diskutiert werden. Ein Bodengutachten kann erst dann gezielt beauftragt werden.

Frage 6:

Geht derzeit durch die festgestellten Altlasten eine Gefährdung der Umwelt und Gesundheit aus?

Antwort zu Frage 6:

Aus Vorsorgegründen darf der mittels Bauzaun abgesperrte Bereich nicht betreten werden. Derzeit werden noch Abstimmungsgespräche mit dem Veterinäramt und dem Gesundheitsamt geführt.

(Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 2.)

Frage 7:

Ist eine Abtragung des kontaminierten Erdreichs zwingend erforderlich, bzw. wurde diese von der oberen Umweltschutzbehörde angewiesen – auch für den Fall, dass die Nutzung dieser Flächen nicht verändert und keine Nutzungsveränderung (z.B. in Form einer Bebauung) erfolgt?

Antwort zu Frage 7:

Die kontaminierten Bodenmassen aus den Baugruben müssen in die Verbrennungsanlage in Herne verbracht werden.

Das weitere Vorgehen wird mit der SGD-Nord am 17.03.16 besprochen.

Frage 8:

Wie hoch sind nach derzeitigem Wissenstand die voraussichtlichen Sanierungskosten

Antwort zu Frage 8:

Die Sanierungskosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Frage 9:

Wie ist der weitere Zeitplan hinsichtlich der nächsten Schritte: „historische Erkundung“, „Abstimmung des weiteren Vorgehens mit der SGD-Nord“ und „archäologische Grabungen“?

Antwort zu Frage 9:

Wie bereits mehrfach erwähnt findet übermorgen, am 17.03.2016, ein Abstimmungsgespräch mit der SGD-Nord statt. Hierbei wird das Ergebnis der historischen Erkundung erörtert. Aus der historischen Erkundung und den Vorgaben der SGD-Nord werden sich wahrscheinlich weitere Untersuchungen (siehe auch Frage 5) ergeben.

Mit dem Rheinischen Landesmuseum wurde vereinbart, die archäologischen Grabungen bis auf Weiteres Ruhen zu lassen. 

Zusatzfrage des Ratsmitgliedes Herr Wollscheid:

Vielen Dank für die Beantwortung. Leider können wir allzu viel immer noch nicht sagen, weil viele Sachen wahrscheinlich erst übermorgen herausgefunden werden. Nichtsdestotrotz liegen wir ja schon einige Zeit hinter dem Zeitplan, der eigentlich vorgesehen war für den Standort der Feuerwehr. Inwieweit schätzen Sie diese Fläche denn immer noch als geeignet ein, auch im Hinblick auf die Zeitschiene für einen Standort der Feuerwache?

Antwort von Herrn Beigeordneten Egger:

Nach derzeitigem Stand habe ich überhaupt keine Veranlassung, an der bisherigen fachlichen Einstufung der am meisten Geeignetheit dieser Fläche zu zweifeln, auch nicht im Hinblick auf die zeitliche Folge. Das ist jetzt noch nicht der Zeitpunkt, um über diese Grundsatzfrage zu diskutieren.

 

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