2015

GRÜNE/SPD/FWG/LINKE/FDP: Gesundheitskarte für Flüchtlinge!

02.10.15 –

MEHRHEITLICH ANGENOMMEN

Punkt 1 zwei Gegenstimmen AfD

Punkt 2 Geschlossene Enthaltung CDU, zwei Gegenstimmen AfD

 

  1. Der Stadtvorstand und die Verwaltung werden beauftragt, mit den zuständigen Krankenkassen Verhandlungen zur Umsetzung der Leistungserbringung nach §  64 Abs. 1 SGB V zu führen. Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem „Bremer Modell“ im Zuständigkeitsbereich der Stadt   Trier. 
  2. Der Stadtvorstand setzt sich weiterhin auf Landesebene dafür ein, dass landesweite Rahmenverträgen mit den Krankenkassen geschlossen werden, damit die Bedingungen geschaffen werden, dass auch andere Kommunen die Gesundheitskarte einführen können.

 Begründung:

Die Stadt Trier steht mit der dauerhaften Aufnahme von in diesem Jahr voraussichtlich 850 Flüchtlingen vor immensen Herausforderungen. Die Verwaltung hat sich dieser Herausforderung angenommen. Viele Maßnahmen wurden eingeleitet und Weichen gestellt. Eine zentrale Aufgabe der Kommunen besteht darin, die Gesundheitsversorgung von in Trier lebenden Flüchtlingen  zu gewährleisten. Diese richtet sich nach den § 4  und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach haben Asylbegehrende nur einen eingeschränkten Anspruch auf ärztliche Behandlung und Arzneimittel. Im Kern handelt es sich nur um eine Notfall- und Schmerzversorgung. 

Bislang entscheiden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltung, über die Ausgabe von Papierkrankenscheinen für den eingeschränkten Leistungskatalog. Dieses Verfahren ist personal- und daher kostenintensiv. 

Deshalb möchte der Stadtrat erreichen, dass Trier mit der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge zur Pilotstadt in Rheinland-Pfalz wird. Der Rat begrüßt, dass die Sozialdezernentin bereits erste Vorgespräche mit den zuständigen Landesministerinnen geführt hat. Er fordert den Stadtvorstand und die Verwaltung auf, in Verhandlungen mit Krankenkassen, die dazu bereit sind, über die Einführung einer Gesundheitskarte zu treten und entsprechende Verträge abzuschließen. 

Der Stadtrat begrüßt die gemeinsame Initiative der Sozialdezernentin und des Oberbürgermeisters, für das Land Rheinland-Pfalz ebenfalls Rahmenverträge mit Krankenkassen abzuschließen, um den Kommunen die Einführung einer Gesundheitskarte zu erleichtern. Da, je nach Krankheitsbild, unterschiedliche Kostenträger verantwortlich sind (Kommune oder Land), können durch entsprechende Verträge zwischen dem Land und den Krankenkassen weitere bürokratische Hemmnisse überwunden werden. Daher fordert der Rat den Stadtvorstand auf, sich auch weiterhin auf Landesebene dafür einzusetzen, dass das Land entsprechende Rahmenverträge abschließt, die es auch anderen Kommunen ermöglichen die Gesundheitskarte einzuführen. Die Ankündigung der Landesregierung, entsprechende Verhandlungen mit den Krankenkassen aufzunehmen, wird von der Stadt Trier ausdrücklich begrüßt. 

Die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge hat für alle Seiten Vorteile. Flüchtlinge können unmittelbar einen Arzt aufsuchen, ohne vorher einen Antrag beim Sozialamt stellen zu müssen. Dies macht es für sie nicht nur einfacher, die Behandlung kann auch schneller erfolgen, was beim Vorliegen einer schweren Erkrankung entscheidend sein kann. 

Die Verwaltung spart Personalkosten, da der Personalaufwand für die Entscheidung über den Antrag entfällt und durch bessere Honorarverhandlungen zwischen den Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung können weiter Kosten eingespart werden, und Medikamentenrabatte genutzt werden.   Die für die Gesundheitskarte anfallende Gebühr von 10,- € im Monat wird sich insgesamt als erheblich kostengünstiger erweisen. Die Kosten für die eigentliche Behandlung werden nicht steigen. Denn der Leistungskatalog des Asylbewerberleistungsgesetzes ändert sich durch die Einführung einer Gesundheitskarte nicht. Der Arzt rechnet nicht mehr mit der Kommune, sondern der Krankenkasse ab. Die kassenärztliche Vereinigung prüft die Abrechnung und erstattet dem Arzt die Kosten.  Diese werden dann von der Kommune an die Kasse entrichtet. Für die Kommune entfällt dadurch der Verwaltungsaufwand, um die Arztrechnung auf Richtigkeit zu prüfen.

 

 

Gez.

Thorsten Kretzer          Monika Berger       Christiane Probst        Paul Hilger          Tobias Schneider

Fraktion B‘90/Grüne    SPD-Fraktion        FWG-Fraktion             Fraktion Die Linke    FDP-Fraktion

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