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07.10.20 –
Bei der Stadtratssitzung am 22. September haben wir als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Ergänzungsantrag zur Vorlage „Quote geförderter Wohnraum und Barrierefreiheit“ eingebracht. Ziel unseres Antrags ist es, dass die Stadt Belegungsrechte für mehrere Wohnungen erwirbt, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind, denen bei einem Auszug aus dem Frauenhaus Obdachlosigkeit drohen würde. Bei der Expertinnenanhörung zur Istanbul-Konvention hat sich gezeigt, dass es für Frauen äußerst schwer ist, eine bezahlbare Mietwohnung nach der Zeit im Frauenhaus zu finde. Dies führt häufig dazu, dass die betroffenen Frauen länger als nötig im Frauenhaus bleiben. In der Vergangenheit hat dies in manchen Fällen dazu geführt, dass Betroffene abgewiesen werden mussten, da nicht ausreichend Plätze vorhanden waren. Der Erwerb von Mietwohnung kann daher ein geeignetes und erforderliches Mittel sein, um die nötige Fluktuation im Frauenhaus wiederherzustellen.
Die Frauen müssen hierbei unterstützt werden, da der Umzug in eine eigene Wohnung in den meisten Fällen von Betroffenen häuslicher Gewalt ein äußerst wichtiger Schritt ist, um den Einstieg in einen selbstbestimmten Alltag und die Unabhängigkeit vom gewalttätigen Partner zu erlangen. Weiterhin sollten die Plätze im Frauenhaus für die akuten Notfälle bereitstehen.
Aufgrund der Länge der letzten Stadtratssitzung wird die entsprechende Vorlage und unser damit verbundener Ergänzungsantrag erst am Montag, 26. Oktober, diskutiert.
Wir sind zuversichtlich, dass sich die anderen demokratischen Fraktionen unserem Antrag anschließen werden und somit ein weiterer wichtiger Schritt für den Schutz von Betroffenen von häuslicher Gewalt getan wird.
Caroline Würtz
Sprecherin für Frauen und Gleichstellung
Kategorie
Gender | Kinder/Jugend/Familie | Rathauszeitung | Soziales | Stadtratsfraktion
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