
11.01.16 –
Mit ihren ausländerfeindlichen und rassistischen Äußerungen schürt die AfD auch in Trier Angst in der Bevölkerung. Sie nimmt die hässlichen und nicht zu akzeptierenden Vorfälle in Köln zum Anlass, Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen. Dabei haben sich die in der Vergangenheit häufig geäußerten Befürchtungen, die Aufnahme von Flüchtlingen werde zu einer gesteigerten Kriminalitätsrate führen, gerade nicht bestätigt. Im Gegenteil: Die Menschen, die zu uns kommen, sind dankbar für den Schutz, den wir ihnen gewähren.
Wenn sich die Trierer AfD hinter eine angeblich gegründete Bürgerwehr stellt und Verständnis für diese zeigt, verlässt sie damit wie so oft in der Vergangenheit den Bereich dessen, was der demokratische Rechtsstaat hinnehmen kann. Bürgerwehren verletzen das staatliche Gewaltmonopol. Im Ergebnis läuft dies schlimmstenfalls auf Selbstjustiz hinaus. Es ist Aufgabe der Polizei, die Bevölkerung vor Straftaten zu schützen. Es gibt in Trier objektiv keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass sie dieser Aufgabe gewachsen ist. Wer in dieser Form die Mittel des Rechtsstaates anzweifelt und selber Staatsgewalt ausübt, muss sich fragen lassen, ob er auf den Füßen des Grundgesetzes steht.
Für uns GRÜNE steht aber auch fest: Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung gilt absolut und darf durch keinen kulturellen Hintergrund relativiert werden. Sexismus und sexuelle Belästigungen jeglicher Art sind keine Kavaliersdelikte, sondern Angriffe auf die Würde des Menschen. Dies gilt genauso für den Vorplatz des Kölner Hauptbahnhofs an Silvester, das Münchner Oktoberfest oder den Trierer Hauptmarkt am Weiberdonnerstag.
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