
20.10.23 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
für die Sitzung des Trierer Stadtrats am 02. November 2023 stellen die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und FDP den folgenden Prüfantrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen flankierenden Maßnahmen bei einer möglichen Einführung einer Katzenschutzverordnung in Trier
durch die Stadt Trier unterstützt werden können.
Begründung:
Eine Katzenschutzverordnung kann den Freigang unkastrierter bzw. fortpflanzungsfähiger Katzen einschränken oder verbieten sowie eine Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen vorschreiben. Das Ziel einer Katzenschutzverordnung ist, dass das Leid herrenloser Katzen vermindert wird, da diese bei einer zu großen Population unter Mangelernährung leiden. Das Verhindern von Fortpflanzungen zwischen herrenlosen und gehaltenen Katzen kann einen Beitrag dazu leisten, die Population herrenloser Katzen zu kontrollieren.
Da die Kastration einer Katze hohe Kosten verursachen kann, soll geprüft werden, wie finanziell schwächeren Menschen die Kastration ihrer Katzen ermöglicht werden kann. Die Haltung von Tieren kann einen wertvollen Beitrag zur Lebensfreude und mentalen Gesundheit leisten, so dass eine öffentliche Unterstützung geboten ist.
Die Population herrenloser Katzen bedarf aber auch einer darüber hinausgehenden Kontrolle. Deutschlandweit finden sich zahlreiche Vereine und Organisationen, die herrenlose Katzen einfangen, kastrieren, registrieren und versorgen. Diese Gruppen leisten damit einen wichtigen Beitrag, die Population von herrenlosen Katzen zu kontrollieren und Tierleid zu verringern. Da damit auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt wird, wäre eine Unterstützung durch die Stadt Trier – in welcher Art auch immer – angemessen.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. gez.
Tobias Törber Tobias Schneider
Sprecher für Tierschutz Fraktionsvorsitzender
Fraktion B 90/Die Grünen FDP-Fraktion
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