Kampf gegen das Tierleid wird weiter gehen

Grüne kritisieren Verordnungsentwurf der Bundeslandwirtschaftsministerin zum Wildtierverbot in Zirkussen 

11.01.21 –

Bundesministerin Julia Klöckner hat einen Verordnungsentwurf zum Verbot einiger Wildtierarten in reisenden Zirkussen vorgelegt. Dinah Hermanns, Sprecherin für Tierschutz der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Trier, sieht das kritisch. Einerseits beinhalte der Verordnungsentwurf gleichzeitig ein Konzept, in dem spezielle Anforderungen an die Haltung, den Transport und das Training von Wildtieren im Zirkus festgelegt werden sollen: „Durch ein derartiges Konzept wird das Halten und Mitführen von Zirkustieren nur weiter zementiert statt abgeschafft“, kritisiert Hermanns. Außerdem wiesen Experten, Tierschützer und die Grünen seit Jahren darauf hin, dass es bei vielen Zirkussen wiederkehrend zu schweren Verstößen gegen bestehende Vorschriften komme. „Weshalb sollte sich das jetzt ändern?“, fragt Hermanns. Andererseits sollen nur bestimmte Arten wie Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen und Großbären verboten werden.

„Besonders die Trierer Bürger*innen werden jetzt wohl an die Seelöwen denken, die jedes Jahr im Weihnachtszirkus auftreten müssen“, sagt Hermanns. „Hier wird der mühselige Kampf gegen das Tierleid vorerst kein Ende nehmen.“ Insbesondere ärgere sie, dass Klöckner das Argument anführe, dass es erst rechtssicher geregelt werden müsste, ehe auch andere Tiere in die Verbotsliste aufgenommen werden könnten. Nach aktuellem Gesetz muss das Tierleid nachweisbar sein, ehe ein Verbot greifen könnte. „Wenn wir uns unsicher sind, ob etwas Leid bringt oder nicht, dann gebietet es eine ethisch korrekte Entscheidung, den sichereren oder besser: den beschützenderen Weg zu wählen.“, sagt Hermanns. „Klöckner entscheidet sich hier bewusst für die Seite, die behauptet, dass die Tiere nicht leiden.“

Für Hermanns ist die Verordnung ein Vorbote des kommenden Wahlkampfs, in der Hoffnung neue CDU-Wähler zu gewinnen. „Klöckner hätte diese Verordnung schon seit sieben Jahren vorlegen können. Warum sollte sie jetzt so plötzlich ihre Meinung geändert haben, hin zu diesem halbherzigen Versuch, den wir beim besten Willen nicht wirklich ernst nehmen können?“ Auch ihr sei bewusst, dass an Zirkussen menschliche Existenzen hängen, sagt Hermanns. Manch einer würde durch ein Wildtierverbot einen Großteil seines Programms einbüßen müssen. Aber gemeinsam ließen sich Lösungen finden, die die finanzielle Existenz während des Übergangs sicherstellten. „Das Großartige an Zirkussen ist ja, dass sie künstlerisch arbeiten. Und die Kunst findet immer ihren Weg. Ganz sicher auch ohne Tiere.“

 

Hintergrund:
Zu einer Anfrage der Grünen im April 2019 zur Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben an die Bundesregierung wurde deutlich, dass sich das Landwirtschaftsministerium bis dahin noch stark für Zirkusse, die Wildtiere mit sich führen, einsetzte. Zu diesem Zeitpunkt wollte Klöckner mit Zirkusbetrieben zusammenarbeiten und Leitlinien zur deren Tierhaltung erarbeiten. So sollten etwa Gehege vergrößert und Spielsachen für die Tiere zur Beschäftigung angeschafft werden. Hieraus resultiert das im heutigen Verordnungsentwurf vorgelegte Konzept zu Haltung, Transport und Training von Wildtieren in Zirkussen.

Seit Juli 2013 ermächtigt §11 TierSchG Absatz 4 Satz 1 das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ein Verbot zum Zurschaustellen von Wildtieren in Zirkussen einzuführen. Diese Ermächtigungsgrundlage ist bisher nie genutzt worden. Über 110 deutsche Kommunen und Gemeinden haben bisher versucht, ein Auftreten von Wildtieren auf ihren Flächen zu verhindern, viele mussten sich deshalb vor Gericht verteidigen und teilweise teure Gerichtskosten tragen. Auch in Trier ist ein Versuch des Stadtrats misslungen, weil der Beschluss als rechtswidrig eingestuft und deswegen aufgehoben wurde. Das Tierschutzgesetz erlaubt es allerdings nur dann Wildtiere zu verbieten, wenn auch Aussagen dazu getroffen werden können, dass diese Tiere leiden, Schmerzen empfinden oder sonstige Schäden davon tragen. Aus diesem Grund sind bestimmte Tiere wie Seelöwen oder Großkatzen nicht im Verbot inbegriffen, da einige Experten der Meinung sind, dass sie durch spielerisches Training kognitiv gefordert würden und so auch glücklich sein könnten. Dem stehen Aussagen anderer Experten entgegen, die der Meinung sind, dass eine wirklich artgerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus niemals gegeben werden könne und die Tiere immer unter ihren Lebensumständen leiden. Beispielsweise tauchen Seelöwen in freier Wildbahn bis zu 100m tief bei Geschwindigkeiten von bis zu 30km/h, während sie im Zirkus in Wasserbecken gehalten werden, die eine natürliche Umgebung nicht ansatzweise nachzeichnen können.

Dinah Hermanns

Sprecherin für Tierschutz

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Pressemitteilung | Stadtratsfraktion | Tierschutz

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