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02.12.21 –
Um den städtischen Haushalt 2022/2023 gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigungsfähig zu machen, wird auf Initiative der SPD-Fraktion – mit Unterstützung von CDU, Die Linke, UBT und FDP – von der Sparkasse Trier eine Gewinnausschüttung in Höhe von 5,4 Mio. Euro an Stadt und Kreis gefordert. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, beantragen diese fünf Fraktionen einen Weisungsbeschluss im Stadtrat Trier, der die Verwaltungsratsmitglieder dazu zwingen soll, dieser Forderung im Entscheidungsgremium der Sparkasse zuzustimmen.
Die Stadtratsfraktion von B90/Die Grünen hat sich diesem Antrag nicht angeschlossen, weil sie ihn für rechtswidrig hält.
„Der Antrag steht im Widerspruch zu den Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder“, sagt Richard Leuckefeld, grünes Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Trier. „In § 7 des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz ist klar geregelt, dass Verwaltungsratsmitglieder nicht an Weisungen von Gremien wie Stadträte oder Kreistage gebunden sind. Zurecht hat der Gesetzgeber gewollt, dass eine politische Einflussnahme in die Sparkassen hinein weitgehend verhindert wird.“
Der Verwaltungsrat muss unabhängig über die Verwendung des Gewinnes entscheiden können. Bei dieser Entscheidung spielt die Aufgabenstellung der Sparkasse, als Finanzdienstleister für die Region Trier tätig zu sein, die herausragende Rolle. Dabei muss z.B. die Eigenkapitalquote beachtet werden, die für ein starkes Kreditgeschäft eine wichtige Rolle spielt. Aber auch von außen angetragene Anforderungen wie Basel 4 oder die Einzahlung in Sicherungsfonds bedarf der Berücksichtigung. Die Grünen halten es nicht für hilfreich, die Entscheidung über die teilweise komplizierte Materie in den Stadtrat zu verlagern.
„Natürlich ist eine Gewinnausschüttung an die Stadt oder den Kreis möglich und auch wünschenswert“, sagt Leuckefeld. „Auch kann darüber im Rat debattiert werden. Aber ein Weisungsbeschluss, der unmittelbaren Zwang auf die Verwaltungsratsmitglieder ausübt, ist nicht rechtens.“
Die Grünen fordern die antragstellenden Fraktionen auf, ihren Antrag auf Weisungsbeschluss zurückzuziehen.
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