14.03.19 –
Die Antwort hier
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
In der Ratssitzung vom 06.10.2015 wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – in Ergänzung zur Offenlegung der Daten aus dem Geoinformationssystem - beschlossen:
a) Als Richtlinie für die Freigabe von Daten soll der „Nationale Aktionsplan Open-Data“, den die Bundesregierung 2014 beschlossen hat, dienen.
b) Bei der Freigabe der Daten ist zu prüfen, inwieweit sie unter der nichtkommerziellen Lizenz „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder für bestimmte gewerbliche Zwecke unter einer kommerziellen Lizenz freigegeben werden können.
c) Gemäß der Open-Data Strategie der Bundesregierung ist - bei der Veröffentlichung der Daten - darauf hinzuweisen, dass alle Angaben in den Dateien ohne Gewähr sind. Und dass Schadensersatzansprüche oder Rechtsfolgen, die sich auf Angaben aus Daten des Systems ergeben, nicht möglich sind und ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie in der nächsten Ratssitzung am 21.03.2019 um eine kurze Beantwortung folgender Fragen, eventuelle Langantworten geben Sie bitte zu Protokoll:
4. Unter welcher URL hat die Stadt Trier seit dem Stadtratsbeschluss welche Daten bereitgestellt und wie sind die bisherigen Erfahrungen mit der Nutzung (Zugriffszahlen auf bereitgestellte Service, Downloadzahlen auf bereitgestellte Datensätze)?
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Kretzer
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