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14.03.23 –
Sehr geehrter Herr Leibe,
für die kommende Ratssitzung bitten die unterzeichnenden Fraktionen folgenden Antrag auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Hiermit beantragen wir eine Anhörung von Sachverständigen nach §35 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz. Gegenstand der Anhörung soll die mögliche Einführung einer Stellplatzsatzung nach § 88 Absatz 1, Nr.3 und 8, Absatz 3 Nrn. 2 und 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.
Aufgrund der dezernatsübergreifenden Thematik mit Mobilität, Umwelt, Wohnen, Stadtplanung und Finanzen, beantragen wir darüber hinaus die Anhörung in einer Sondersitzung des Haupt- und Umweltausschusses.
Als Expert*innen bitten wir die Verwaltung folgende Personen anzufragen:
Eine Vertreter*in der Stadt Mainz, da dort bereits seit 2020 eine Stellplatzsatzung besteht. Zu den rechtlichen, planerischen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen der Umsetzung einer solchen Satzung.
Als Vertreterin für die Wohnungswirtschaft, insbesondere im geförderten Wohnungsbau: Frau Sybille Jeschonek Vorständin der gbt AG in Trier. Da sie neben der aktuell erstellten Auswertung der Stellplätze der gbt AG in Trier auch langjährige Kenntnis über den Trierer Tellerrand hinaus zu dem Thema mitbringt.
Herrn Jan Eitel für die freie Wohnungswirtschaft und langjährigen Kenner der Trierer Besonderheiten im Wohnungsbau.
Herrn Christian Reinert von den Stadtwerken Trier, als Vertreter eines neueren Akteurs auf dem Trierer Wohnungsmarkt.
Begründung:
Mit Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2019 (Vorlage 490/2019) hat der Rat der Stadt Trier die Verwaltung beauftragt die Einführung einer Stellplatzsatzung zu prüfen. Ziel des Antrages war es, den Stellplatzschlüssel an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Gründe und zu betrachtenden Fragestellungen dafür finden sich in der genannten Vorlage.
Am 08.06.2021 fand im Konferenzraum Steipe ein Vorgespräch zur möglichen Ausgestaltung, Umsetzung und Gebietsabgrenzung einer solchen Satzung zwischen dem Antragssteller und Vertreter*innen der Verwaltung unter Leitung des Baudezernenten der Stadt Trier statt. Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten, dass als erstes das Gebiet der Innenstadt betrachtet werden sollte, welches durch das Sicherheitskonzept der Stadt Trier demnächst den Kraftfahrzeugverkehr durch Poller einschränken wird. Außerdem wurde vereinbart ein weiteres Gespräch zu den folgenden Schritten zu führen, sobald verwaltungsseitig weitere Erkenntnisse vorliegen.
In der Vorlage 348/2022 „17. Bericht der Verwaltung über den Bearbeitungsstand der vom Stadtrat beschlossenen Anträge der Fraktionen aus den Jahren 2011 bis 2022 - Stand 30.06.2022“ die am 22.09.2022 im Haupt- und Umweltausschuss vorgestellt wurde heißt es auf den Seiten 25 und 26 zu der Topik, „Die Stellungnahme des Dezernates V / Amt 23 steht noch aus und wird nachgereicht“.
Der Trierische Volksfreund berichtete am 28.10.2022 über die noch ausstehende Satzung in dem Artikel „Warum man mit dem Rad zu oft im Regen steht“. Mit den Worten: „Wie die Verwaltung vor wenigen Wochen mitgeteilt hat, läuft die Prüfung nach rund drei Jahren immer noch.“
Aufgrund des komplexen Sachverhalts und dem historischen Verlauf des Verfahrens möchten wir mit der Expertenanhörung Erkenntnisse erzielen, die die Entscheidungsfindung vorantreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Kretzer Monika Berger Tobias Schneider
Sprecher für Energie- Sozialpolitische Sprecherin Fraktionsvorsitzender
und Wohnungspolitik
Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion FDP-Fraktion
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