Stadtrat stellt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest

22.09.26 – von Michael Lichter –

Denkbar knapp mit 25:24 hat der Trierer Stadtrat gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Keine Windräder im Stadtwald“ entschieden. Den Ausschlag gab dabei die Stimme von Oberbürgermeister Wolfram Leibe.

Worum geht es? Im Dezember 2025 wurde im Stadtrat eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans mit breiter Mehrheit beschlossen. Diese erlaubt sechs Windflächen in Euren/Herresthal. Flächeneigentümer und Verpächter sind die Vereinigten Hospitien, die Zuwegung erfolgt jedoch über städtische Flächen.

Das Bürgerbegehren will, dass die Stadt die Nutzung dieser städtischen Grundstücke und Wege für Windkraftanlagen versagt. Mit mehr als 4.200 gültigen Unterschriften aus Euren, Herresthal, Pfalzel und Ehrang wurde das gesetzliche Quorum erreicht. Dieses Engagement verdient zunächst Respekt!

Rechtsdezernent Ralf Britten und sein Rechtsamt bewerteten das Anliegen dennoch als unzulässig: der Flächennutzungsplan ist bereits seit März 2026 wirksam. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht zudem eine Duldungspflicht; die Stadt hat hier keine eigene Entscheidungsbefugnis.

In meiner Rede für die Grünen-Fraktion habe ich betont: Es ging um eine Rechtsfrage und nicht um ein Ja oder Nein zur Windkraft. Erneuerbare Energien, auch Windenergie, bleiben zentraler Teil einer verantwortlichen Klimapolitik und mindern außenpolitische Abhängigkeit bei Energieimporten. Wäre das Begehren nach Einschätzung des Rechtsamts jedoch zulässig gewesen, hätten wir dafür gestimmt. Direkte Demokratie gilt für uns nicht nur, wenn einem die Ziele passen.

Die Sorgen um Wald, Artenvielfalt, Naherholung und das Landschaftsbild nehmen wir ernst, standen an diesem Abend jedoch nicht zur Abstimmung. Die Zulässigkeitsprüfung des Rechtsamts ist eine gebundene Rechtsentscheidung ohne politischen Ermessensspielraum des Stadtrats. Deshalb sind wir der juristischen Stellungnahme gefolgt.

Zugleich habe ich den Oberbürgermeister gebeten, den Ratsbeschluss der Kommunalaufsicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorzulegen. Das ändert die Beschlussgrundlage nicht, kann aber die knappe Entscheidung nachvollziehbarer machen und die Akzeptanz steigern – aus Respekt vor den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern.

Michael Lichter

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