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19.04.23 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
für die Sitzung des Umwelt- und Hauptausschusses am 04.05.2023 und des Trierer Stadtrats am 16.05.2023 stellen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP den folgenden Antrag:
Die Verwaltung im Dezernat IV wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe KUE zu prüfen, wie die Landesmittel des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) effektiv, schnell und im Sinne des Fördermittelgebers zu verausgaben sind. Rat und Verwaltung verpflichten sich, die zu verausgabenden Mittel möglichst zu zwei Dritteln für zusätzliche Maßnahmen zu verwenden, d.h. es werden überwiegend Maßnahmen gefördert, die nicht bereits in die allgemeinen Haushaltsplanungen der Stadt Trier eingeflossen sind.
Als ersten Baustein gibt der Rat der Stadt Trier mit diesem Antrag ein Förderprogramm für Balkonsolaranlagen der Lenkungsgruppe zur Beratung.
Die ersten Prüfungsergebnisse werden in der Junisitzung des KUE vorgestellt und diskutiert werden, so dass eine Beschlussfassung über das Förderprogramm möglichst in der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause stattfinden kann.
Begründung:
Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen mit KIPKI ein adäquates Mittel zur schnellen Umsetzung von Klimaschutz- und Energieeinsparprojekten zur Verfügung gestellt. Die Mittel unterliegen nicht den Einsparverordnungen der Aufsichtsbehörde und geben den Kommunen so zusätzlichen Spielraum, unbürokratische Förderungen und Projekte auf den Weg zu bringen.
Ziel des Fördergebers ist es, zusätzliche Investitionen anzustoßen. Als ersten Baustein bietet sich daher die Förderung von Balkonkraftwerken an. Hier werden über einen Zuschuss weitere private Mittel aktiviert, außerdem kommen die Investitionen direkt den Triererinnen und Trierern zu Gute.
Die Erstberatung über die Verwendung der weiteren Mittel sowie die Ausgestaltung des Förderprogramms für Balkonkraftwerke ist unserer Meinung nach in der mit allen Fraktionen und vielen Vertreter*innen der Verwaltung besetzten Lenkungsgruppe KUE bestens aufgehoben. Dort sollen auch unter möglicher Einbeziehung von Fachleuten ausstehende Fragen (z.B. Denkmalschutz, Sammelbestellungen, offene rechtliche Aspekte, etc.) geklärt werden.
Sowohl vor dem Hintergrund der Energiewende als auch angesichts der steigenden Strom- und Gaspreise schlagen die beantragenden Fraktionen vor, die private Anschaffung von Balkon-Solaranlagen durch unsere Stadt fördern zu lassen. Balkonsolaranlagen sind kompakte Photovoltaikanlagen, die aus Solarmodulen sowie einem Modulwechselrichter zur Einspeisung in das eigene elektrische Hausversorgungsnetz bestehen. Die Anlage kann auf dem Balkon, am Balkongeländer, der Hausfassade, der Terrasse, auf der Gartenlaube o.Ä. angebracht werden. Die Stecker-Solar-Geräte bieten eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für alle Menschen auch ohne Wohneigentum in der Stadt, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig ihre eigenen Stromkosten zu senken. Dies gilt insbesondere für Personen und Familien mit niedrigem Einkommen, die durch eine solche Förderung langfristig bei den Stromkosten entlastet werden können. Dies kann ein Beitrag zu einer sozialverträglichen Energiewende in unserer Region sein, der Bürger*innen im Sinne einer erfolgreichen Energiewende sensibilisiert und miteinbezieht. Die Balkonsolaranlagen lassen sich ohne Fachbetrieb installieren und können damit zeitnah einen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung im Stadtgebiet leisten. Die Erzeugung von Solarenergie durch Photovoltaik wird damit auf eine möglichst breite Basis gestellt. Nach spätestens sechs bis zwölf Jahren sind die mieter*innenseitigen Anschaffungskosten refinanziert, und etwa 10 Prozent Stromkosten pro Mietwohnung jährlich werden eingespart. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Klimaschutz in unserer Stadt.
Nach einem Jahr Startphase können die Erfahrungen in ein längerfristiges Förderkonzept einfließen. Dass eine solche kommunale Förderung möglich, sinnvoll und erfolgreich ist, beweist die Stadt Freiburg, in der diese Balkonsolaranlagen seit dem 01.09.2019 mit 200 Euro gefördert werden (vgl. etwa das Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen der Stadt Freiburg, www.freiburg.de/pb/232441.html). Denkbar wäre analog der Einsatz von entsprechenden Fördermitteln für Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen o.Ä. Der Kommunale Klimapakt ermöglicht intensive und bedarfsorientierte Beratung von Expert*innen hierzu.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. | gez. | gez. |
Kategorie
Anträge | Energie | Klima | Stadtratsfraktion
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