Gemeinsamer Antrag „Trier fördert eine nachhaltige, sozial verantwortliche und umweltgerechte Beschaffung“ - Stadtrat 28.04.2021

26.04.21 –

Der Stadtrat hat unserem gemeinsamen Antrag mit 32 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 24 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Gemeinsamer Antrag unserer Fraktion mit der SPD- und der Linksfraktion.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

die unterzeichnenden Fraktionen stellen folgenden Antrag für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 28.April 2021:

1. Der Stadtrat beschließt, dass bei Beschaffungen durch die Stadt Trier soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen sind. Dies gilt für Beschaffungen über Direktkauf sowie für städtische Vergaben. Zur Umsetzung sind:

    • die entsprechenden Richtlinien zur Beschaffung und zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt durch soziale und ökologische Kriterien zu ergänzen.  
    • nach entsprechender Prüfung geeignete Siegel und Zertifikate bzw. geeignete Nachweisalternativen bei den Einkäufen berücksichtigen und in ihre Ausschreibungen mit auf-

zunehmen.

Hinsichtlich der städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen und der Vergabe von Bauleistungen beantragen wir:

Für die Planungsphase sind in einem Maßnahmenkatalog soziale Kriterien und Umweltkriterien festzulegen, die von den zu beschaffenden Produkten oder der technischen Ausstattung beziehungsweise Konstruktionsart von Bauwerken zu erfüllen sind. Dabei ist die Umweltrelevanz bei der Herstellung, Nutzung (einschließlich Reparaturfreundlichkeit) und Haltbarkeit sowie Entsorgung zu prüfen. Im Einzelnen sind soziale und Umweltfaktoren wie zum Beispiel

  • ILO-Kernarbeitsnormen
  • Schadstoffbelastung 
  • Wirkung auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Materialien
  • Verwendung von Gefahrstoffen, Lärmbelastung, Energie- und Ressourcenverbrauch
  • Wiederverwertbarkeit

zu prüfen.

2. Wünschenswert im Prozess ist die Teilnahme der Mitarbeiter*innen an Schulungen zur sozialverantwortlichen und umweltgerechten Beschaffung. Eine Reaktivierung der AG nachhaltige Beschaffung als Arbeitskreis Beschaffung ermöglicht die Begleitung und Weiterentwicklung hin zu einer nachhaltigen, sozialverantwortlichen und umweltgerechten Beschaffung. Der Arbeitskreis kann von der Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik der Stadt Trier geleitet werden. Ihm sollen darüber hinaus die Vergabestelle der Stadt Trier, das Rechnungsprüfungsamt sowie Verantwortliche aus den einzelnen Dezernaten, Mitglieder des Stadtrates sowie ein*e Vertreter*in der Zivilgesellschaft angehören. Im Arbeitskreis Beschaffung wird die Beschaffung jährlich evaluiert, um diese weiterentwickeln zu können.

3. Der Arbeitskreis nachhaltige Beschaffung erstattet dem Stadtrat jährlich einen Bericht darüber, welche Fortschritte bezüglich einer sozialverantwortlichen und umweltgerechten Beschaffung erreicht wurden.

 

Begründung:

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine UN-Sonderorganisation, die sich für soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte einsetzt. Die Kernaufgabe der ILO ist das Hinwirken auf die Umsetzung der acht ILO-Kernarbeitsnormen (http://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--en/index.htm) in den Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutsch-land gehört. Dazu gehört u.a. die Abschaffung von Zwangsarbeit, das Verbot von Kinderarbeit und ein Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. Die ILO‑Kernarbeitsnormen finden bereits heute Einfluss in die Gesetzgebung wie z.B. beim Landestariftreuegesetz des Landes Rheinland-Pfalz.

So hat auch die EU schon 2014 eine Vergaberichtlinie erlassen, die besagt, dass soziale und ökologische Kriterien Vergabegrundsätze sind, die bei Vergaben zu beachten sind.

Artikel 18 Grundsätze der Auftragsvergabe (2):

„Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass die Wirtschafts-teilnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die durch Rechtsvorschriften der Union, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, Tarifverträge oder die in Anhang X aufgeführten internationalen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.“

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0024

Die Bundesregierung hat 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts diese EU‑Vergaberichtlinie für Vergaben im Oberschwellenbereich in nationales Recht umgesetzt, in welchem auch soziale und ökologische Aspekte bei der Beschaffung als Vergabegrundsätze aufgenommen wurden.

Auch Rheinland-Pfalz verpflichtet sich in den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes, Kapitel 4 „Nachhaltig leben und wirtschaften“, zu entsprechender Umsetzung.

Vor diesem juristischen Hintergrund und der Tatsache, dass die Kommunen in Deutschland die größten Beschaffer des Landes sind und jährlich für mehrere hundert Millionen Euro Waren und Dienstleistungen einkaufen, ist sich Trier über die wichtige Vorbildfunktion einer Kommune gegenüber ihren Bürger*innen gerade beim Konsumverhalten bewusst. Neben der bereits erfolgten Umstellung auf Recyclingpapier bzw. auf die papierlose Verwaltung, dem Ausschank von fair gehandeltem Kaffee im Rathaus, dem Beschluss zum Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sowie dem im Januar 2020 einstimmig beschlossenen Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit werden weitere Schritte hin zu einer nachhaltigen, sozial verantwortlichen und umweltgerechten Beschaffung unternommen. Entsprechend des Beschlusses beschafft werden sollen - aber nicht ausschließlich - Arbeitskleidung, Spielzeug, Blumen, Bälle, Steine, Nahrungsmittel sowie IT-Geräte.

 

gez.                              gez.                                     gez.

Sabine Mock                Yelva Janusek                     Theresia Görgen

SPD-Fraktion               Grünen-Fraktion                 Linksfraktion  

 

Kategorie

Anträge | Stadtratsfraktion | Umwelt

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